Rechtsprechung
LAG Sachsen, 19.08.2010 - 6 Sa 31/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Benachteiligung wegen des Alters durch Beschränkung von Versorgungsleistungen unter Anknüpfung an gesetzliches Rentenversicherungsrecht; Feststellungsantrag der Arbeitnehmerin zur Fortzahlung von Versorgungsleistungen aus Auflösungsvereinbarung
- hensche.de
Aufhebungsvertrag, Diskriminierung: Geschlecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Benachteiligung wegen des Alters durch Beschränkung von Versorgungsleistungen unter Anknüpfung an gesetzliches Rentenversicherungsrecht; Feststellungsantrag der Arbeitnehmerin zur Fortzahlung von Versorgungsleistungen aus Auflösungsvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 16.12.2008 - 5 Ca 851/08
- LAG Sachsen, 19.08.2010 - 6 Sa 31/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- LAG Düsseldorf, 15.02.2008 - 9 Sa 955/07
Mittelbare Frauendiskriminierung
Auszug aus LAG Sachsen, 19.08.2010 - 6 Sa 31/09
Aus der Unwirksamkeit der Bestimmungen einer Vereinbarung, die gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstößt, folgt - wie bereits nach früherem Recht -, dass der diskriminierte Arbeitnehmer einen Anspruch auf die vorenthaltene Leistung hat (ebenso LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2008 - 9 Sa 955/07 -, zitiert nach Juris).Daher müssen die dem Anschein nach neutralen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren einen wesentlich höheren Anteil des anderen Geschlecht betreffen, was durch statistischen Vergleich festzustellen ist (EuGH, Beschluss vom 13.05.1986 - 170/84 -, BAG, Urteil vom 13.02.2007 - 9 AZR 729/05 -, LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2008 - 9 Sa 955/07 - sämtlich zitiert nach Juris).
Könnte sie nämlich Altersrente für Frauen nicht vorzeitig nach Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen, hätte sie nach den von den Beklagten aufgestellten Programmregeln Anspruch auf die Leistungen des "55er Modells" bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres (vgl. zum Vorstehenden auch: LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2008 - 9 Sa 955/07 - zitiert nach Juris).
- BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand
Auszug aus LAG Sachsen, 19.08.2010 - 6 Sa 31/09
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.12.2008 - 9 AZR 985/07 - könne nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.Der Wechsel von einer Leistungs- zur Feststellungsklage ist bei unverändertem Sachverhalt keine Klagänderung im Sinne von § 263 ZPO (BAG, Urteil vom 16.12.2008 - 9 AZR 985/07 -, zitiert nach Juris).
Dies beurteilt sich nach dem mit der Arbeitgeberleistung erfolgten Ziel (BAG, Urteil vom 16.12.2008 - 9 AZR 985/07 - zitiert nach Juris).
- BAG, 30.09.2008 - 1 AZR 684/07
Sozialplanabfindung bei vorzeitiger Altersrente
Auszug aus LAG Sachsen, 19.08.2010 - 6 Sa 31/09
Vielmehr seien die für den vorliegenden Rechtsstreit maßgebenden Rechtssätze den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 11.11.2008 - 1 AZR 475/07 - und vom 30.09.2008 - 1 AZR 684/07 - zu entnehmen.Im Gegensatz zu einer Sozialplanabfindung (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 11.11.2008 - 1 AZR 475/07 - und BAG, Urteil vom 30.09.2008 - 1 AZR 684/07 -, zitiert nach Juris) dienen die Leistungen nach dem "55er Modell" nicht dazu, die Wiedereingliederung eines aus betrieblichen Gründen entlassenen Arbeitnehmers zu unterstützen.
- BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07
Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente
Auszug aus LAG Sachsen, 19.08.2010 - 6 Sa 31/09
Vielmehr seien die für den vorliegenden Rechtsstreit maßgebenden Rechtssätze den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 11.11.2008 - 1 AZR 475/07 - und vom 30.09.2008 - 1 AZR 684/07 - zu entnehmen.Im Gegensatz zu einer Sozialplanabfindung (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 11.11.2008 - 1 AZR 475/07 - und BAG, Urteil vom 30.09.2008 - 1 AZR 684/07 -, zitiert nach Juris) dienen die Leistungen nach dem "55er Modell" nicht dazu, die Wiedereingliederung eines aus betrieblichen Gründen entlassenen Arbeitnehmers zu unterstützen.
- EuGH, 13.05.1986 - 170/84
Bilka / Weber von Hartz
Auszug aus LAG Sachsen, 19.08.2010 - 6 Sa 31/09
Eine (mittelbare) Diskriminierung liegt auch dann vor, wenn eine Regelung oder Maßnahme zwar unterschiedslos auf Männer oder Frauen anzuwenden ist, diese aber für Personen eines Geschlechts wesentlich nachteiligere Wirkungen entfaltet als bei Personen des anderen Geschlechts und die nachteiligen Wirkungen auf dem Geschlecht oder der Geschlechterrolle beruhen (EuGH, Beschluss vom 13.05.1986 - 170/84 - zitiert nach Juris).Daher müssen die dem Anschein nach neutralen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren einen wesentlich höheren Anteil des anderen Geschlecht betreffen, was durch statistischen Vergleich festzustellen ist (EuGH, Beschluss vom 13.05.1986 - 170/84 -, BAG, Urteil vom 13.02.2007 - 9 AZR 729/05 -, LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2008 - 9 Sa 955/07 - sämtlich zitiert nach Juris).
- BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 729/05
Abfindung - Gleichbehandlung
Auszug aus LAG Sachsen, 19.08.2010 - 6 Sa 31/09
Daher müssen die dem Anschein nach neutralen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren einen wesentlich höheren Anteil des anderen Geschlecht betreffen, was durch statistischen Vergleich festzustellen ist (EuGH, Beschluss vom 13.05.1986 - 170/84 -, BAG, Urteil vom 13.02.2007 - 9 AZR 729/05 -, LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2008 - 9 Sa 955/07 - sämtlich zitiert nach Juris).
- LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 401/11
Reduzierung der Sozialplanabfindung bei Altersrente;
Dies beurteilt sich nach dem mit der Arbeitgeberleistung verfolgten Ziel (vgl. BAG v. 16.12.2008 - 9 AZR 985/07 - BAGE 129, 72; Sächsisches LAG v. 19.08.2010 - 6 Sa 31/09 - n. v., juris).