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   LAG Sachsen, 24.09.2015 - 8 Sa 153/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35974
LAG Sachsen, 24.09.2015 - 8 Sa 153/15 (https://dejure.org/2015,35974)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 24.09.2015 - 8 Sa 153/15 (https://dejure.org/2015,35974)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 24. September 2015 - 8 Sa 153/15 (https://dejure.org/2015,35974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 4 Nr. 3.5 des MTV, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), §§ 519, 520 Zivilprozessordnung (ZPO), §§ 233 ff ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 307 Abs. 1 ZPO, § 6 Abs. 5 ArbeitszeitG, § 5 MTV, § 4 Nr. 3.5 Satz 1 MTV, § 97 ZPO, § 93 ZPO, § 91 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einer Treueprämie für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden auf den Mindestlohn der Fleischwirtschaft; Unbegründete Zahlungsklage einer Produktionshelferin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einer Treueprämie für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden auf den Mindestlohn der Fleischwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2015 - 8 Sa 153/15
    Dass die Schichtzulage anzurechnen sei, ergäbe sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.04.2014 (Az. 4 AZR 802/11).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 16.04.2014 zum Az. 4 AZR 802/11 (zitiert nach juris) ist zu prüfen, ob die vom Arbeitgeber erbrachte Leistung ihrem Zweck nach diejenige Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entgelten soll, die mit der tariflich begründeten Zahlung zu vergüten ist.

  • LAG Bremen, 10.08.2016 - 3 Sa 8/16

    Anrechnung einer Anwesenheitsprämie auf den gesetzlichen Mindestlohn

    Besteht danach eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 39, zit. nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2016 - 19 Sa 1851/15, nicht rk Revision eingelegt unter 5 AZR 135/16; Sächsisches LAG 24. September 2015 - 8 Sa 153/15 nicht rk, Revision eingelegt unter 10 AZR 667/15).

    Der Mindestlohn sieht grundsätzlich jede Arbeitstätigkeit als eine Normaltätigkeit an (so auch Sächsisches LAG 24. September 2015 - 8 Sa 153/15 aaO.).

  • LAG Bremen, 10.08.2016 - 3 Sa 16/16

    Anrechnung einer Anwesenheitsprämie auf den gesetzlichen Mindestlohn

    Besteht danach eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 39, zit. nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2016 - 19 Sa 1851/15, nicht rk Revision eingelegt unter 5 AZR 135/16; Sächsisches LAG 24. September 2015 - 8 Sa 153/15 nicht rk, Revision eingelegt unter 10 AZR 667/15).

    Der Mindestlohn sieht grundsätzlich jede Arbeitstätigkeit als eine Normaltätigkeit an (so auch Sächsisches LAG 24. September 2015 - 8 Sa 153/15 aaO.).

  • LAG Sachsen, 13.04.2016 - 8 Sa 657/15

    Anrechnung von Vergütungsbestandteilen gemäß dem Tarifvertrag Mindestbedingungen

    Der von der Beklagten gezahlte Schichtzuschlag vergütet neben dem vertraglichen Stundenlohn in Höhe von 7, 10 EUR bzw. 7,40 EUR die Arbeitsbedingungen des Klägers, die nach dem TV Mindestbedingungen allein einen Anspruch in Höhe von 7, 75 EUR bzw. 8,00 EUR für den streitgegenständlichen Zeitraum vorsehen (so bereits Sächs. LAG vom 24.09.2015 - 8 Sa 153/15 - vom 08.12.2015 - 3 Sa 453/15 - und vom 09.02.2016 - 3 Sa 524/15 -).
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