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   LAG Sachsen, 28.09.1994 - 2 Sa 364/94   

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LAG Sachsen, 28.09.1994 - 2 Sa 364/94 (https://dejure.org/1994,10558)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 28.09.1994 - 2 Sa 364/94 (https://dejure.org/1994,10558)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 28. September 1994 - 2 Sa 364/94 (https://dejure.org/1994,10558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung der in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen als Voraussetzung für die Eingruppierung; Vorliegen der Voraussetzungen einer Anstellung im Beamtenverhältnis als Voraussetzung für die Eingruppierung; Mutmaßliche Einstufung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Sachsen, 31.01.1995 - 11 (6) Sa 351/93

    Streit um Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungsgruppe des

    mittlerweile an sich verpflichtet wäre, entsprechende Beförderungsstellen entsprechend dem anzuwendenden Stellenkegel zu schaffen und die Klägerin bei der Besetzung einer derartigen Stelle leistungsentsprechend und unter Berücksichtigung ihrer Dienstzeiten als Lehrerin angemessen zu berücksichtigen, und daß dadurch, daß seit Abschluß des ÄndTV Nr. 1 mehr als drei Jahre tatenlos verstrichen sind, die Bestimmung der Leistung, hier die Bestimmung der zutreffenden Eingruppierung, auf den anspruchsberechtigten Teil (vgl. §§ 162 Abs. 1, 315 BGB ) übergegangen ist, ist eine Bestimmung durch Urteil, die in einer Verurteilung des Beklagten resultieren könnte, jedoch aufgrund einer im Verlauf des Rechtsstreits eingetretenen Rechtsänderung derzeit nicht möglich (vgl. so auch LAG Chemnitz v. 28.09.1994 - 2 Sa 364/94 -), und zwar aus folgenden Gründen: In der 2. BesÜV ist auf der Grundlage des § 73 des Bundesbesoldungsgesetzes eine vorläufige Regelung der Besoldung für Lehrer an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und an Sonderschulen getroffen worden, die in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) erstmalig in ein Beamtenverhältnis übernommen werden sollen.

    Deswegen sind die Ämter bundesgesetzlich oder, nach bundesrechtlichen Vorgaben, im Landesbesoldungsrecht auszubringen (vgl. Bundestagsdrucksache aaO.; LAG Chemnitz, Urteil v. 28.09.1994 - 2 Sa 364/94 -).

    Diese letztgenannte Änderung i. V. m. der Fristbestimmung in Art. 3 der Neuregelung hindert bis zum Inkrafttreten der zu erwartenden landesrechtlichen Einstufung, längstens jedoch bis zum 01.07.1995, eine Verurteilung des Beklagten in dem Hauptantrag, da durch die Neuregelung die Dauer des durch die Klägerin billigerweise (noch) hinzunehmenden Zeitraums nunmehr konkretisiert ist (vgl. LAG Chemnitz, Urteil v. 28.09.1994 - 2 Sa 364/94 -).

  • LAG Sachsen, 10.01.1995 - 5 Sa 287/94

    Öffentlicher Dienst; Eingruppierung; Vergütungsgruppe; BAT; TdL- Richtlinie;

    Wird der Eintritt der tarifvertraglichen Abmachung durch Untätigkeit des Verpflichteten, der auf den Eintritt oder Nichteintritt Einfluß hat, verzögert oder vereitelt, kann die Bestimmung der Leistung gemäß §§ 162 Abs. 1, 315 BGB auf den Anspruchsberechtigten übergehen (Sächsisches Landesarbeitsgericht vom 28.09.1994, 2 Sa 364/94).

    Diese Änderung im Zusammenhang mit der Fristbestimmung in Art. 3 der Neuregelung hindert bis zum Inkrafttreten der zu erwartenden landesrechtlichen Einstufung, längstens jedoch bis 01.07.1995 eine Verurteilung des Beklagten hinsichtlich der Eingruppierung der Klägerin in Vergütungsgruppe IV a, denn durch die Neuregelung ist die Dauer des durch die Klägerin noch hinzunehmenden Zeitraums konkretisiert (Sächsisches Landesarbeitsgericht vom 28.09.1994 - 2 Sa 364/94 -).

  • LAG Sachsen, 28.03.1995 - 5 Sa 445/94

    Tarifgerechte Eingruppierung als Lehrer mit einer in der ehemaligen DDR

    Wird der Eintritt der tarifvertraglichen Abmachung durch Untätigkeit des Verpflichteten, der auf den Eintritt oder Nichteintritt Einfluß hat, verzögert oder vereitelt, kann die Bestimmung der Leistung gemäß §§ 162 Abs. 1, 315 BGB auf den Anspruchsberechtigten übergehen (Sächs. LAG v. 28.09.1994 - 2 Sa 364/94 -).

    Diese Änderung im Zusammenhang mit der Fristbestimmung in Art. 3 der Neuregelung hindert bis zum Inkrafttreten der zu erwartenden landesrechtlichen Einstufung, längstens jedoch bis 01.07.1995 eine Verurteilung des Beklagten hinsichtlich der Eingruppierung der Klägerin in Vergütungsgruppe IV a, denn durch die Neuregelung ist die Dauer des durch die Klägerin noch hinzunehmenden Zeitraums konkretisiert (Sächs. LAG v. 28.09.1994 - 2 Sa 364/94 -).

  • LAG Thüringen, 13.11.1995 - 8 Sa 1504/94

    Eingruppierung: Grundschullehrer in Thüringen

    Es ist auch nicht zutreffend, dass es nicht in das freie Ermessen des Dienstherrn gestellt sei, den Aufstieg angestellter Lehrkräfte etwa dadurch zu verhindern, dass er überhaupt keine A 11-Stellen ausweist oder vorhandene Stellen ausschließlich durch beamtete Lehrer besetzt (so die Urteile des BAG vom 20.04.1994 und vom 28.09.1994; vgl. auch Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.1994 - 2 Sa 364/94 -, LAGE, § 315 BGB Entscheidung 4).
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