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   LAG Sachsen, 29.02.2000 - 9 Sa 687/99   

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LAG Sachsen, 29.02.2000 - 9 Sa 687/99 (https://dejure.org/2000,26578)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 29.02.2000 - 9 Sa 687/99 (https://dejure.org/2000,26578)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 9 Sa 687/99 (https://dejure.org/2000,26578)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 968/77

    Allgemeiner Zivilprozeß - Arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren -

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.02.2000 - 9 Sa 687/99
    Wenn aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der materiell-rechtlichen Gleichstellung der Dienstordnungsangestellten mit Beamten eine tarifrechtliche Besserstellung der Dienstordnungsangestellten im Verhältnis zu Beamten ausgeschlossen ist (so BAG, Urteil vom 25. April 1979 a. a. O.), scheidet auch eine Schlechterstellung der Dienstordnungsangestellten im Verhältnis zu Beamten aus.

    Da sie die Rechtsvorteile des beamtenrechtlichen Alimentationsprinzips genießen und deshalb Einschränkungen in der tariflichen Regelbarkeit ihrer Arbeitsbedingungen hinnehmen müssen (so BAG, Urteil vom 25. April 1979 a. a. O.), sind die Rechtsverhältnisse vollzeitbeschäftigter Dienstordnungsangestellter der Beklagten auch in Bezug auf die Arbeitszeit und Arbeitsvergütung so zu behandeln wie die Rechtsverhältnisse vollzeitbeschäftigter sächsischer Landesbeamter.

    Dienstordnungsangestellte sind zwar rechtlich betrachtet Arbeitnehmer, als solche genießen sie allerdings wegen der für sie geltenden beamtenrechtlichen Bestimmungen einen rechtlichen Sonderstatus, der sie erheblich von den sonstigen Arbeitnehmern unterscheidet (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG, Urteile vom 25. April 1979 - 4 AZR 968/77 - und 26. September 1984 - 4 AZR 608/83 -, AP Nrn. 49 und 59 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte).

  • BAG, 17.12.1987 - 6 AZR 747/85

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Verbandszulage - Festlegung von

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.02.2000 - 9 Sa 687/99
    Der Besitzstandsschutz ist nach § 32 Abs. 1 nur ausgeschlossen, wenn ihm besondere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (vgl. BAG, Urteil vom 17. Dezember 1987 - 6 AZR 747/85 - und BGH, Urteil vom 28. Januar 1988 - IX ZR 75/87 -, AP Nrn. 65 und 67 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellten zu gleich lautenden Besitzstandsklauseln).

    Dieses muss sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften halten, sonst ist es als sekundäre Rechtsquelle, auch wenn es in einem formell richtigen Verfahren zustande gekommen ist, unwirksam (vgl. BAG, Urteil vom 17. Dezember 1987 - 6 AZR 747/85 -, AP Nr. 65 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte; ebenso Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. I 1, S. 166 h).

    Diese entfaltet keine Wirkung (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 17. Dezember 1987 a. a. O.).

  • BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 608/83

    Arbeitsentgelt: Sonderzuwendungen, Dienstordnung eines Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.02.2000 - 9 Sa 687/99
    Für eine so weitgehende Annahme fehlt eine Art. 28 Abs. 2 GG vergleichbar konkrete Bestimmung im Grundgesetz (BAG, Urteil vom 26. September 1984 - 4 AZR 608/83 -, AP Nr. 59 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; Sachs, GG, 2. Auflage, Art. 87 Rdnr. 55; wohl auch BVerfG, Beschluss vom 02. Mai 1967 - 1 BvR 578/63 -, BVerfGE 21, 362, 371).

    Dienstordnungsangestellte sind zwar rechtlich betrachtet Arbeitnehmer, als solche genießen sie allerdings wegen der für sie geltenden beamtenrechtlichen Bestimmungen einen rechtlichen Sonderstatus, der sie erheblich von den sonstigen Arbeitnehmern unterscheidet (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG, Urteile vom 25. April 1979 - 4 AZR 968/77 - und 26. September 1984 - 4 AZR 608/83 -, AP Nrn. 49 und 59 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte).

  • BAG, 05.03.1980 - 4 AZR 245/78

    Sozialversicherungsträger - Dienstordnungsangestellter - Fahrtkostenzuschuß -

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.02.2000 - 9 Sa 687/99
    Die Beklagte übersieht in diesem Zusammenhang, dass der von ihr angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05. März 1980 (4 AZR 245/78, AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte) eine ganz andere Sachverhaltskonstellation zugrunde lag.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05. März 1980 (a. a. O.) ist damit für den Streitfall nicht ergiebig.

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.02.2000 - 9 Sa 687/99
    Auch sofern sich hieraus für die Betroffenen ein Druck ergeben sollte, sich einer Koalition anzuschließen, um Einfluss auf die Vereinbarungen nehmen zu können, ist die durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte negative Koalitionsfreiheit nicht verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 -, AP Nr. 21 zu § 9 Bergmannversorgungsscheingesetz NRW).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.02.2000 - 9 Sa 687/99
    Da es im Streitfall um die negative Koalitionsfreiheit des Einzelnen und nicht um die Koalitionsfreiheit einer Koalition geht, bedarf die vom Prozessbevollmächtigten der Beklagten in der Berufungsverhandlung angemeldete Kritik an dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 20. April 1999 (1 ABR 72/98, AP Nr. 89 zu Art. 9 GG), in der es um einen Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft zur Abwehr von Eingriffen in die kollektive Koalitionsfreiheit ging, keiner weiteren Erörterung.
  • BGH, 28.01.1988 - IX ZR 75/87

    Revisibilität von in mehreren OLG-Bezirken geltenden Rechtsnormen; Bestandsschutz

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.02.2000 - 9 Sa 687/99
    Der Besitzstandsschutz ist nach § 32 Abs. 1 nur ausgeschlossen, wenn ihm besondere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (vgl. BAG, Urteil vom 17. Dezember 1987 - 6 AZR 747/85 - und BGH, Urteil vom 28. Januar 1988 - IX ZR 75/87 -, AP Nrn. 65 und 67 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellten zu gleich lautenden Besitzstandsklauseln).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.02.2000 - 9 Sa 687/99
    Für eine so weitgehende Annahme fehlt eine Art. 28 Abs. 2 GG vergleichbar konkrete Bestimmung im Grundgesetz (BAG, Urteil vom 26. September 1984 - 4 AZR 608/83 -, AP Nr. 59 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; Sachs, GG, 2. Auflage, Art. 87 Rdnr. 55; wohl auch BVerfG, Beschluss vom 02. Mai 1967 - 1 BvR 578/63 -, BVerfGE 21, 362, 371).
  • BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77

    Ortskrankenkassen - Dienstordnungsangestellte - Arbeitnehmer - Regelung der

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.02.2000 - 9 Sa 687/99
    Maßgeblich ist vielmehr, dass der Gesetzgeber durch das 2. BesVNG einen bestimmten Kreis von Arbeitnehmern aufgrund näherer gesetzlicher Bestimmungen materiell-rechtlich wie Beamte behandelt, die alimentiert werden (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 -, AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte).
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 258/91

    Weiterbildung: Vorrang bundesrechtlichen Satzungsrechts vor landesrechtlicher

    Auszug aus LAG Sachsen, 29.02.2000 - 9 Sa 687/99
    Über dem Satzungsrecht landesunmittelbarer Körperschaften stehen nur Landesgesetze (vgl. BAG, Urteil vom 21. September 1993 - 9 AZR 258/91 -, AP Nr. 68 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte).
  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 382/00

    DO-Angestellte - Lohnkürzung - Alimentationsprinzip

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Februar 2000 - 9 Sa 687/99 - insoweit aufgehoben, als es die Beklagte für die Zeit vor dem 31. Dezember 1998 zur Zahlung von Zinsen verurteilt hat.
  • LAG Sachsen, 12.12.2000 - 7 Sa 1092/99

    Geltung des Tarifvertrages für nicht tarifgebundene Angestellte; Einbeziehung in

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