Rechtsprechung
LAG Sachsen, 30.01.2006 - 3 Sa 664/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Sachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf einer vereinbarten Frist; Auslegung des § 57f Abs. 1 S. 1 Hochschulrahmengesetzes (HRG); Verfassungsmäßigkeit des § 57f Abs. 1 S. 1 HRG im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip; Zulässigkeit arbeitsrechtlicher Regelungen zur ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HRG § 57a § 57b § 57f Abs. 1 S. 1
Verfassungsmäßige Rückwirkung bei Befristung von Arbeitsverträgen für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 02.06.2005 - 7 Ca 7441/04
- LAG Sachsen, 30.01.2006 - 3 Sa 664/05
- LAG Sachsen, 30.01.2006 - 3 Sa 644/05
- BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 360/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Düsseldorf, 06.06.2005 - 10 Sa 100/05
Verfassungsmäßigkeit rückwirkender Wirksamkeit unwirksamer Befristungen nach …
Auszug aus LAG Sachsen, 30.01.2006 - 3 Sa 664/05
In derartigen Fällen bedarf der Bürger nur dann keines Vertrauens auf den Bestand des geltenden Rechts, wenn im Zeitpunkt, auf den sich die Rückwirkung bezieht, nicht mit dem Fortbestand der Regelungen zu rechnen war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.05.1993 - 1 BvR 1509, 1648/91 - vgl. auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2005 - 10 Sa 100/05 - in LAGE Nr. 2 zu § 620 BGB 2002 Hochschulen).Nach diesem Datum sind jedoch keine Verfügungen im Vertrauen auf die Nichtigkeit des HRG 2002 getroffen worden; vielmehr war damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber die Regelungen des 5. Änderungsgesetzes - soweit die Befristungen der Arbeitsverträge wissenschaftlicher Mitarbeiter betroffen waren - wieder herstellen würde (vgl. zutreffend auch LAG Düsseldorf vom 06.06.2005, a. a. O.).
- BAG, 20.04.2005 - 7 AZR 293/04
Befristung - studentische Hilfskraft
Auszug aus LAG Sachsen, 30.01.2006 - 3 Sa 664/05
f) Diese Rückwirkung begegnet keinen Bedenken (hiervon geht auch das BAG in seiner Entscheidung vom 20.04.2005 - 7 AZR 293/04 - in NJW 05, 2876 ff. = NZA 05, 933 ff. aus; vgl. auch Löwisch, NZA 05, 321) und führt vorliegend zur Wirksamkeit der Befristung. - BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02
Juniorprofessur
Auszug aus LAG Sachsen, 30.01.2006 - 3 Sa 664/05
c) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 27.07.2004 (2 BvF 2/02, in NJW 04, 2803) das gesamte 5. Hochschulrahmengesetz - Änderungsgesetz vom 16.02.2002 (ex tunc) für nichtig erklärt.