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   LAG Sachsen-Anhalt, 07.09.2010 - 6 Sa 336/09   

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https://dejure.org/2010,27839
LAG Sachsen-Anhalt, 07.09.2010 - 6 Sa 336/09 (https://dejure.org/2010,27839)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.09.2010 - 6 Sa 336/09 (https://dejure.org/2010,27839)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. September 2010 - 6 Sa 336/09 (https://dejure.org/2010,27839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 101 GG, § 1 KSchG
    Kündigungsschutzklage - Landesverband einer Gewerkschaft - gesetzlicher Richter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsschutzklage der Büroleiterin einer Gewerkschaft gegen selbständige Gewerkschaftsuntergliederung ist unbegründet; Unbegründete Kündigungsschutzklage der Büroleiterin einer Gewerkschaft gegen selbständige Gewerkschaftsuntergliederung; Grundsatz des gesetzlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Kündigungsschutzklage der Büroleiterin einer Gewerkschaft gegen selbständige Gewerkschaftsuntergliederung; Grundsatz des gesetzlichen Richters bei Zuweisung des Rechtsstreits an Spruchkörper des Landesarbeitsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09

    Gesetzlicher Richter - Heranziehung ehrenamtlicher Richter - Willkürkontrolle

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 07.09.2010 - 6 Sa 336/09
    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BAG 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09 im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08; 24.02.2009 - 1 BvR 182/09).
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08

    Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstand des

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 07.09.2010 - 6 Sa 336/09
    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BAG 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09 im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08; 24.02.2009 - 1 BvR 182/09).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 07.09.2010 - 6 Sa 336/09
    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BAG 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09 im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08; 24.02.2009 - 1 BvR 182/09).
  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05

    GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 07.09.2010 - 6 Sa 336/09
    Die Klage scheitert bereits daran, dass zwischen den Parteien zum Zeitpunkt des Zugangs der streitigen Kündigung kein Arbeitsverhältnis bestanden hat (vgl. BAG 14.06.2006 - 5 AZR 592/05 - juris Rz. 14).
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03

    Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 07.09.2010 - 6 Sa 336/09
    Sachvortrag dahingehend, dass dieser, weil von den in M tätigen Arbeitnehmern mit gewählt (vgl. BAG 03.06.2004 - 2 AZR 577/03), auch für die Landesgeschäftsstelle Sachsen-Anhalt zuständig ist, ist nicht dargetan worden.
  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 693/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernter

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 07.09.2010 - 6 Sa 336/09
    Liegen diese in einem Filialunternehmen nicht jeweils bei dem Leiter der einzelnen Filiale, sondern werden zentral ausgeübt, so bilden auch räumlich weit auseinander liegende Filialen einen Betrieb (BAG 21.06.1995 - 2 AZR 693/94 - juris Rz. 36).
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