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   LAG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 4 Sa 121/09 E   

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https://dejure.org/2010,78462
LAG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 4 Sa 121/09 E (https://dejure.org/2010,78462)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.09.2010 - 4 Sa 121/09 E (https://dejure.org/2010,78462)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. September 2010 - 4 Sa 121/09 E (https://dejure.org/2010,78462)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 376/02

    Eingruppierung eines Diplompädagogen als Lehrer an einer Sonderschule in

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 4 Sa 121/09
    Außerdem löst ein Änderungsvertrag den Erstvertrag auch dann nicht vollständig ab, wenn auf diesen nicht deutlich Bezug genommen worden ist (vgl. dazu BAG vom 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - = NZA 2004, 679).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 4 Sa 121/09
    Stets jedoch muss die Vermeidung des Eingruppierungsfehlers durch den Arbeitgeber unbedingt zur Folge haben, dass dem/der Angestellten Vergütung nach der mitgeteilten Vergütungsgruppe nicht zusteht (BAG vom 5. November 2003 - 4 AZR 689/02 - = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Rückgruppierung).
  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 4 Sa 121/09
    d) Bei alledem ist die Angabe einer Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag des öffentlichen Dienstes in der Regel nicht dahingehend auszulegen, dass dem/der Angestellten ein eigenständiger, von den tariflichen Bestimmungen unabhängiger Anspruch auf Vergütung nach der genannten Vergütungsgruppe zustehen soll (BAG vom 25. September 2003 - 8 AZR 472/02 - = AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT-O).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 157/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Zeitaufstieg

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 4 Sa 121/09
    Insoweit würden die Korrektur einer fehlerhaften Eingruppierung beim Vollzug einer Rückgruppierung und die Ablehnung einer Höhergruppierung bei einem Bewährungsaufstieg denselben Grundsätzen unterliegen (vgl. Bl. 168 d. A. unter Hinweis auf BAG vom 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - = NZA 2001, 1391 - 1395 = ZTR 2001, 317, 319).
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 689/02

    Korrigierende Rückgruppierung - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 4 Sa 121/09
    Stets jedoch muss die Vermeidung des Eingruppierungsfehlers durch den Arbeitgeber unbedingt zur Folge haben, dass dem/der Angestellten Vergütung nach der mitgeteilten Vergütungsgruppe nicht zusteht (BAG vom 5. November 2003 - 4 AZR 689/02 - = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Rückgruppierung).
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