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   LAG Sachsen-Anhalt, 10.07.2009 - 9 Sa 348/08   

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https://dejure.org/2009,35697
LAG Sachsen-Anhalt, 10.07.2009 - 9 Sa 348/08 (https://dejure.org/2009,35697)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.07.2009 - 9 Sa 348/08 (https://dejure.org/2009,35697)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Juli 2009 - 9 Sa 348/08 (https://dejure.org/2009,35697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeiten mit Asbestteilen - Schadensersatzanspruch Arbeitnehmer

  • hensche.de

    Schadensersatz, Asbest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 288/91

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 10.07.2009 - 9 Sa 348/08
    Nach § 12 a Abs. 1 ArbGG ist jeder Kostenerstattungsanspruch unabhängig von seiner Anspruchsgrundlage ausgeschlossen (BAG vom 27. Oktober 2005, DB 2006, 284, 285; BAG vom 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - AP Nr. 6 zu § 12a ArbGG 1979; Germelmann / Matthes / Prütting, Müller-Glöge, Komm. zum ArbGG, 6. Aufl., § 12 a Rn. 5, 8).
  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 10.07.2009 - 9 Sa 348/08
    Soweit sich der Kläger im arbeitsgerichtlichen Verfahren auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 30. April 1991 - VI ZR 178/90 - berufen hat, ist Folgendes zu bemerken: Im dem dort entschiedenen Fall war es erwiesen, dass ein Gesundheitsschaden in Form der Infizierung mit dem Human-Immundefiziens-Virus (HIV) infolge der Übertragung mit HIV kontaminierten Blut vorliegt.
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 10.07.2009 - 9 Sa 348/08
    Nach § 12 a Abs. 1 ArbGG ist jeder Kostenerstattungsanspruch unabhängig von seiner Anspruchsgrundlage ausgeschlossen (BAG vom 27. Oktober 2005, DB 2006, 284, 285; BAG vom 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - AP Nr. 6 zu § 12a ArbGG 1979; Germelmann / Matthes / Prütting, Müller-Glöge, Komm. zum ArbGG, 6. Aufl., § 12 a Rn. 5, 8).
  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 10. Juli 2009 - 9 Sa 348/08 - aufgehoben.
  • LG Dresden, 25.02.2011 - 4 S 73/10

    Ansprüche eines Mieters auf Schadensersatz aufgrund der behaupteten

    2War ist anerkannt, dass bereits die Übertragung des Human-Immundefizienz-Virus (HIV) eine Gesundheitsverletzung darstellt, ohne dass es bereits zum Ausbruch der Immunschwächekrankheit gekommen sein muss (BGH, Urteil vom 30.04.1991 VI ZR 178/90. Rn 28; Urteil vom 14.06.2005. VI ZR 179/04, Rn. 9, jeweils zitiert nach [...]) Allerdings ist dort die Ursache des späteren Ausbruchs der Krankheit medizinisch gesichert, wohingegen sie vorliegend letztlich spekulativ bleibt (hierzu LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.07.2009, 9 Sa 348/08, zitiert nach [...]).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - 3 Sa 313/11

    Schadenersatzanspruch wegen Arbeitens an asbesthaltigen Bauteilen

    Das Berufungsverfahren wurde beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt unter dem Aktenzeichen - 9 Sa 348/08 - geführt.

    Die Revision des Klägers führte zur Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 10. Juli 2009 - 9 Sa 348/08 - und zur Zurückverweisung der Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2011 - 8 AZR 769/09).

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