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   LAG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 11 Sa 522/07   

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https://dejure.org/2008,7121
LAG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 11 Sa 522/07 (https://dejure.org/2008,7121)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.04.2008 - 11 Sa 522/07 (https://dejure.org/2008,7121)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. April 2008 - 11 Sa 522/07 (https://dejure.org/2008,7121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessuale Auswirkung eines Verstoßes gegen § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für die infolgedessen mittelbar erlangten Tatsachen; Berücksichtigung von durch einen Verstoß gegen § 6b BDSG mittelbar erlangten Tatsachen nach dem Beibringsgrundsatz bei Nichtbestreiten des ...

  • hensche.de

    Kündigung: Außerordentlich, Kündigungsschutz

  • Judicialis

    BDSG § 6 b

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Heimliche Videoaufzeichnung hindert nicht die fristlose Kündigung des überführten Arbeitnehmers

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung des Arbeitgebers auf rechtswidrig erlangte Erkenntnisse im Arbeitsgerichtsprozess

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99

    Zivilprozessrecht: Verwertungsverbot von unter Verletzung des

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 11 Sa 522/07
    Bestreitet der Arbeitnehmer diese Tatsachen nicht, so sind sie nach dem im Zivilprozess geltenden Beibringungsgrundsatz als unstreitiger Tatsachenvortrag zu berücksichtigen (entgegen OLG Karlsruhe 25.02.2000 - 10 U 221/99).

    Macht die Partei hiervon keinen Gebrauch, so bedarf es zum Schutz ihres Persönlichkeitsrechtes nicht des Ausschlusses des von der Partei ausdrücklich oder durch Nichtbestreiten eingeräumten Sachvortrages (a.A. OLG Karlsruhe 25.02.2000 - 10 U 221/99).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 11 Sa 522/07
    Nach ebenfalls ständiger Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 11.12.2003 - 2 AZR 36/03) stellen vorsätzliche Vermögensschädigungen des Arbeitgebers, ohne dass es auf den Umfang der Vermögensschädigung ankommt, einen wichtigen Grund für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung dar.

    Ein verständiger Arbeitnehmer kann nicht damit rechnen, dass der Arbeitgeber ein derartiges Fehlverhalten ohne unmittelbaren Ausspruch einer Kündigung hinnimmt (BAG 11.12.2003 - 2 AZR 36/03).

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 233/83

    Ordentliche Kündigung wegen Diebstahls

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 11 Sa 522/07
    Dies gilt auch dann, wenn der kündigungsauslösende Sachverhalt sich außerhalb der Arbeitszeit zugetragen hat, aber einen Bezug zum Arbeitsverhältnis aufweist (ErfK/Müller-Glöge, 8. Aufl. § 626 BGB Rz. 83; BAG 20.09.1984 - 2 AZR 233/83 betreffend eine Diebstahlshandlung eines Arbeitnehmers bei der konzernangehörigen Schwestergesellschaft seines Arbeitgebers).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 11 Sa 522/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 27.04.2006 - 2 AZR 415/05) sind die Voraussetzung dieser Bestimmung in einem zweistufigen Verfahren zu prüfen.
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 11 Sa 522/07
    Eine Abmahnung ist jedoch dann entbehrlich, wenn wegen der Schwere des Verstoßes der Arbeitnehmer nicht schutzwürdig damit rechnen konnte, der Arbeitgeber werde das Fehlverhalten nicht unmittelbar zum Anlass einer Kündigung nehmen (BAG 12.01.2006 - 2 AZR 179/05).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 11 Sa 522/07
    Weiter kann dahinstehen, wenn man die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung nach § 6 b BDSG verneint, ob die heimliche Videoüberwachung ausnahmsweise im Rahmen einer Interessenabwägung unter Beachtung einer notwehrähnlichen Situation gerechtfertigt war (hierzu BAG 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 - zur Rechtslage vor Neufassung des § 6 b BDSG).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 15. April 2008 - 11 Sa 522/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08

    Verwertung von unter Verstoß gegen eine zeitlich begrenzte Entbindung von der

    Steht im Hinblick auf den Tatsachenvortrag einer Partei im Raum, dass die ihm zugrunde liegenden Informationen in rechtswidriger Weise gewonnen wurden, und könnte eine Erhebung und Verwertung diesbezüglicher Beweise verboten sein, so ist der Gegner nicht gehalten, wahrheitsgemäß Stellung zu nehmen, sondern er darf den Vortrag vielmehr prozessual streitig stellen, so dass über die Zulässigkeit einer Beweiserhebung und -verwertung unter Anwendung der hierfür geltenden, nachstehend dargelegten Grundsätze zu entscheiden ist (vgl. Heinemann, MDR 2001, 137; auch LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.04.2008 - 11 Sa 522/07 -).
  • ArbG Hagen, 18.01.2011 - 5 Ca 1324/10

    Bestehen einer erheblichen Verletzung der Treuepflicht zur Begründung einer

    Es spricht zunächst ohnehin einiges dafür, dass bei vorsätzlichen Vermögenspflichtverletzungen das Erfordernis einer vorherigen Abmahnung entfällt, weil kein verständiger Arbeitnehmer damit rechnen kann, dass der Arbeitgeber ein derartiges Fehlverhalten ohne unmittelbaren Ausspruch einer Kündigung hinnimmt (so LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.04.2008 - 11 Sa 522/07 -, juris, unter A. III. 2. a) der Gründe, Rdnr. 36 m. w. N.).
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