Rechtsprechung
   LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2012 - 6 Sa 434/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,62026
LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2012 - 6 Sa 434/11 (https://dejure.org/2012,62026)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.09.2012 - 6 Sa 434/11 (https://dejure.org/2012,62026)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. September 2012 - 6 Sa 434/11 (https://dejure.org/2012,62026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,62026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2012 - 6 Sa 434/11
    Das Grundrecht aus Artikel 12 Abs. 1 GG ist daher unbeschadet der Organisationsgewalt des Staates berührt, wenn der Gesetzgeber bestehende Arbeitsverhältnisse in der Weise normativ umgestaltet, dass er die Person des Arbeitgebers auswechselt (BVerfG 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69).

    Das heißt jedoch nicht, dass die Überleitung von Beschäftigten einer Gebietskörperschaft, etwa auf eine Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, stets nur unter Einräumung eines Widerspruchsrechts zulässig wäre; denn insoweit darf der Gesetzgeber berücksichtigen, dass dem Arbeitnehmer bei Fortbestand der übrigen arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten nicht nur der Arbeitsplatz erhalten bleibt, sondern er auch weiterhin im "öffentlichen Dienst" beschäftigt bleibt (BVerfG 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 94).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 18.09.2012 - 6 Sa 434/11
    Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weitergehen als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (BVerfG 09.06.2004 - 1 BvR 636/02).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 494/13

    Wiedereinstellung eines nach § 6c Abs 1 S 1 SGB 2 übergegangenen Arbeitnehmers

    Hierfür spricht auch der Gesetzeszweck, entsprechend dem Grundsatz "Personal folgt der Aufgabe" die Personalkontinuität und damit die Arbeitsfähigkeit der Sozialverwaltung bei dem Übergang von Aufgaben der Grundsicherung auf einen kommunalen Träger zu gewährleisten (LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2012 - 6 Sa 434/11 - Rz. 33, zitiert nach juris ).

    Darum ist Elternzeit grundsätzlich als Beschäftigungszeit zu werten (BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - BeckRS 2016, 68985; a. A. LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2012 - 6 Sa 434/11 - Rz. 37, zitiert nach juris ).

    Zugleich würde insbesondere dann das Regelungsziel, der Kommune eingearbeitetes Personal zur Verfügung zu stellen, mit dem sofort die Aufgaben der Grundsicherung fortgeführt werden können, verfehlt, wenn ruhende Arbeitsverhältnisse übergingen (BAG, Beschluss vom 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - BeckRS 2016, 68985 m. w. N.; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2012 - 6 Sa 434/11 - Rz. 31 ff., zitiert nach juris ; Arbeitsgericht Stendal, Urteil vom 2. Mai 2012 - 4 Ca 273/12 - BeckRS 2012, 72369; Münder , SGB II, 6. Aufl. 2017, SGB II § 6c Rz. 2 m. w. N.).

    Daher könnte der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit mit Rücksicht auf das überwiegende öffentliche Interesse an der Funktionsfähigkeit der Grundsicherungsverwaltung BT-Drucks. 17/1555 S. 19) und der Kontinuität der Aufgabenwahrnehmung unter Beachtung des Beurteilungsspielraums des Gesetzgebers gerechtfertigt sein (so LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2012 - 6 Sa 434/11 - Rz. 24 ff., zitiert nach juris Arbeitsgericht Stendal, Urteil vom 2. Mai 2012 - 4 Ca 273/12 - BeckRS 2012, 72369; Eicher/Luik/Weißenberger , SGB II, 4. Aufl. 2017, § 6c Rz. 6 m. w. N.; Gagel/Luik , 70. EL Juni 2018, SGB II § 6c Rz. 11, 23 ff. m. w. N.).

    Fraglich ist auch, ob der Verfassungsverstoß zur Nichtigkeit der gesetzlichen Regelung führen würde (verneinend LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 2013 - 25 Sa 349/13, 26 Sa 358/13 - BeckRS 2013, 74002 unter Hinweis darauf, dass dem Gesetzgeber verschiedene Regelungsalternativen zur Verfügung stünden m. w. N.) sowie ob sich eine etwaige Verfassungswidrigkeit nicht nur auf die verschlechterten Bedingungen, insbesondere auf den Tarifwechsel (§ 6c Abs. 3 S. 3 SGB II, vgl. Thüringer LAG, Urteil vom 10. Januar 2017 - 7 Sa 172/14 - Rz. 49, zitiert nach juris : verfassungskonforme Auslegung des § 6c Abs. 3 S. 3 SGB II dahin, dass die Anwendbarkeit des TV-BA kraft Vertragsrechts nicht ausgeschlossen ist) beziehen würde und im Hinblick auf die Abtrennbarkeit dieser Regelung nicht die gesamte Norm einschließlich des § 6c Abs. 1 S. 1 SGB II erfassen würde (so LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. September 2012 - 6 Sa 434/11 - Rz. 29, zitiert nach juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 15/13

    Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den

    Die Klägerin hat ihren Klageantrag mit Recht in eine Feststellungsklage ( vgl. hierzu: LAG LSA, Urteil vom 4. Juni 2012 - 6 Sa 388/11 - und Urteil vom 18. September 2012 - 6 Sa 434/11 -, jeweils juris ) mit isolierter Anfechtung des Widerspruchsbescheides umgestellt, denn bei dem Schreiben der Beklagten vom 27. Oktober 2010 handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt.

    In der vorbezeichneten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Unzumutbarkeit des dort gesetzlich bestimmten Arbeitgeberwechsels gerade darin gesehen, dass "mit dem Verlust eines öffentlichrechtlichen Arbeitgebers, stärker als beim Wechsel von einem privaten Arbeitgeber zu einem anderen, die vom Arbeitnehmer gewählte Berufswahlentscheidung berührt wird, da dieser Entscheidung die Abwägung der typischen Vor- und Nachteile der Beschäftigung in einem öffentlichrechtlich geprägten Arbeitsverhältnis zugrunde liegt" ( ebenso: LAG LSA, Urteil vom 18. September 2012 - 6 Sa 434/11 -, juris ).

  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 1073/12

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs. 1 SGB II -

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 18. September 2012 - 6 Sa 434/11 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13

    Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den

    Die Klägerin hat ihren Klageantrag mit Recht in eine Feststellungsklage (vgl. hierzu: LAG LSA, Urteil vom 4. Juni 2012 - 6 Sa 388/11 - und Urteil vom 18. September 2012 - 6 Sa 434/11 -, jeweils juris) mit isolierter Anfechtung des Widerspruchsbescheides umgestellt, denn bei dem Schreiben der Beklagten vom 27. Oktober 2010 handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt.

    In der vorbezeichneten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Unzumutbarkeit des dort gesetzlich bestimmten Arbeitgeberwechsels gerade darin gesehen, dass "mit dem Verlust eines öffentlichrechtlichen Arbeitgebers, stärker als beim Wechsel von einem privaten Arbeitgeber zu einem anderen, die vom Arbeitnehmer gewählte Berufswahlentscheidung berührt wird, da dieser Entscheidung die Abwägung der typischen Vor- und Nachteile der Beschäftigung in einem öffentlichrechtlich geprägten Arbeitsverhältnis zugrunde liegt" (ebenso: LAG LSA, Urteil vom 18. September 2012 - 6 Sa 434/11 -, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht