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   LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - 3 Sa 94/10   

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LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - 3 Sa 94/10 (https://dejure.org/2011,39620)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.05.2011 - 3 Sa 94/10 (https://dejure.org/2011,39620)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 3 Sa 94/10 (https://dejure.org/2011,39620)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - 3 Sa 94/10
    Eine betriebsbedingte ordentliche Änderungskündigung ist nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlass darauf beschränkt, lediglich solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 246/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 81 = EzA KSchG § 2 Nr. 54).

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsvertrages entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich ist (vgl. BAG, Urteil vom 29.11.2007, aaO, vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04).

    Die für die soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Änderungskündigung notwendigen dringenden betrieblichen Erfordernisse im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04; BAG, Urteil vom 15.01.2009 - 2 AZR 641/07).

    Enthält das Angebot des Arbeitgebers eine Änderung der bisherigen Arbeitsbedingungen in mehreren Punkten, muss die soziale Rechtfertigung für jeden einzelnen Punkt geprüft werden (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP Kündigungsschutzgesetz 1969 § 2 Nr. 81 = EzA Kündigungsschutzgesetz § 2 Nr. 54; Urteil vom 06. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200).

  • BAG, 06.03.1986 - 2 ABR 15/85

    Außerordentliche Änderungskündigung nach § 15 KSchG

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - 3 Sa 94/10
    Enthält das Angebot des Arbeitgebers eine Änderung der bisherigen Arbeitsbedingungen in mehreren Punkten, muss die soziale Rechtfertigung für jeden einzelnen Punkt geprüft werden (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - AP Kündigungsschutzgesetz 1969 § 2 Nr. 81 = EzA Kündigungsschutzgesetz § 2 Nr. 54; Urteil vom 06. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200).

    Das Gericht kann nicht etwa die Änderungskündigung teilweise für wirksam erklären (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 95/(05 - EzA KSchG § 2 Nr. 55; 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - aaO; KR-Rost 7. Auflage § 2 KSchG Rd. Nr. 106 d; teilweise abweichend (stärkere Prüfung von Umdeutungsmöglichkeiten) Löwisch NZA 1988, 6.33, 636).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - 3 Sa 94/10
    Ferner muss das mit der Kündigung unterbreitete Änderungsangebot konkret gefasst, das heißt eindeutig bestimmt bzw. zumindest bestimmbar sei (vgl. BAG, Urteil vom 17.05.2001 - 2 AZR 460/00 und vom 16.09.2004 - 2 AZR 628/03 und vom 19.01.2009 - 2 AZR 641/07).

    Dieses (Änderungs-)Angebot muss wie jedes Angebot im Sinne von § 145 BGB eindeutig bestimmt bzw. bestimmbar sein (BAG, Urteil vom 16.09.2004 - 2 AZR 628/03 - zitiert nach Juris dort Rdnr. 15 m. w. N.).

  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - 3 Sa 94/10
    Die für die soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Änderungskündigung notwendigen dringenden betrieblichen Erfordernisse im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04; BAG, Urteil vom 15.01.2009 - 2 AZR 641/07).

    Ferner muss das mit der Kündigung unterbreitete Änderungsangebot konkret gefasst, das heißt eindeutig bestimmt bzw. zumindest bestimmbar sei (vgl. BAG, Urteil vom 17.05.2001 - 2 AZR 460/00 und vom 16.09.2004 - 2 AZR 628/03 und vom 19.01.2009 - 2 AZR 641/07).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - 3 Sa 94/10
    Auch im Rahmen der Änderungskündigung nach § 2 KSchG ist von den von der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen zum Kündigungsgrund einer betriebsbedingten Kündigung auszugehen (vgl. dazu etwa BAG, Urteil vom 27.09.2001, EzA § 2 KSchG Nr. 41, RdA 2002, 372; BAG, Urteil vom 22.04.2004, EzA § 2 KSchG Nr. 50; BAG, Urteil vom 12.01.2006, EzA § 2 KSchG Nr. 56).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - 3 Sa 94/10
    Die Beklagte meint, soweit der BAT-O aufgrund einzelvertraglicher Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin Anwendung gefunden haben sollte, so gelte, dass er jedoch in der im Zeitpunkt des Betriebsübergangs geltenden Fassung Anwendung finden würde und verweist auf die Rechtsprechung des BAG Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05.
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - 3 Sa 94/10
    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot ablehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (ständige Rechtsprechung, Urteil des BAG vom 19.05.1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - 3 Sa 94/10
    Im Rahmen von §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (ständige Rechtsprechung: vgl. nur: BAG, Urteil vom 12.06.2001 - 2 AZR 126/05).
  • BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 460/00

    Auslegung einer Kündigungserklärung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - 3 Sa 94/10
    Ferner muss das mit der Kündigung unterbreitete Änderungsangebot konkret gefasst, das heißt eindeutig bestimmt bzw. zumindest bestimmbar sei (vgl. BAG, Urteil vom 17.05.2001 - 2 AZR 460/00 und vom 16.09.2004 - 2 AZR 628/03 und vom 19.01.2009 - 2 AZR 641/07).
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