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   LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2018 - 4 Ta 135/18   

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https://dejure.org/2018,48802
LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2018 - 4 Ta 135/18 (https://dejure.org/2018,48802)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.12.2018 - 4 Ta 135/18 (https://dejure.org/2018,48802)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 4 Ta 135/18 (https://dejure.org/2018,48802)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässiges Rechtsmittel gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landesarbeitsgericht im Verfahren wegen Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erinnerung - Kostenfestsetzungsbeschluss - Verfahren Entschädigung überlange Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de

    GVG § 198 Abs. 1 ; RPflG § 11 Abs. 2
    Zulässiges Rechtsmittel gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landesarbeitsgericht im Verfahren wegen Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.06.2006 - 3 AZB 65/05

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidungen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2018 - 4 Ta 135/18
    Daran fehlt es, wenn wie hier, der Rechtspfleger des Landesarbeitsgerichts den Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen hat, denn die sofortige Beschwerde ist nur gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts im ersten Rechtszug statthaft (BAG 21.06.2006 - 3 AZB 65/05, Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 12.03.2010 - 2 Sch 9/09

    Rechtsanwaltsgebühren bei Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2018 - 4 Ta 135/18
    Danach ist gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss nur die befristete Erinnerung statthaft (OLG Koblenz 12.03.2010 - 2 Sch 9/09, Rn. 5; Hintzen in Arnold/Meyer-Stolte, Kommentar zum Rechtspflegergesetz, 8. Aufl., § 11 Rn. 54).
  • BGH, 20.04.2011 - IX ZA 52/10

    Insolvenzverfahren: Rechtsbehelf gegen die Ablehnung eines

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2018 - 4 Ta 135/18
    Da die richterliche Entscheidung gegen die Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG nicht anfechtbar ist (BGH 20.04.2011 - IX ZA 52/10, Rn. 3), ist die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, weil eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist, auch bei Rechtsmittelzulassung unanfechtbar bleibt (BGH 12.05.2015 - II ZB 18/14, Rn. 4).
  • BGH, 12.05.2015 - II ZB 18/14

    Rechtsbehelfe im Kostenfestsetzungsverfahren: Anfechtbarkeit einer richterlichen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2018 - 4 Ta 135/18
    Da die richterliche Entscheidung gegen die Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG nicht anfechtbar ist (BGH 20.04.2011 - IX ZA 52/10, Rn. 3), ist die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, weil eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist, auch bei Rechtsmittelzulassung unanfechtbar bleibt (BGH 12.05.2015 - II ZB 18/14, Rn. 4).
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