Rechtsprechung
LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2006 - 1 Ta 156/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Kündigung; Einforderung bestehender Lohndifferenzen; Anspruch auf Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes
- Judicialis
GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 39 Abs. 1; ; GKG § 42 Abs. 4 Satz 1; ; GKG § 42 Abs. 5; ; GKG § 42 Abs. 5 Satz 1; ; GKG § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2; ; ArbGG § 12 Abs. 7; ; RVG § 33
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 39 Abs. 1 § 42 Abs. 5 Satz 1; RVG § 33
Gegenstandswert der Kündigungsschutzklage bei gleichzeitiger Vergütungsklage - Werterhöhung bei fälligen Forderungen aus der Zeit vor Ausspruch der Kündigung - Verringerung des Regelwertes bei kurzem Arbeitsverhältnis - Verschlechterungsverbot nur im Hinblick auf ... - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- ArbG Stendal, 15.08.2006 - 3 Ca 1736/05
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2006 - 1 Ta 156/06
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.11.2006 - 1 Ta 156/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05
Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2006 - 1 Ta 156/06
Dieser gilt zwar grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren nach § 33 RVG (vgl. LAG Hamburg vom 30.06.2005 - 8 Ta 5/05 -, Juris). - BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82
Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2006 - 1 Ta 156/06
Mit Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (2. Senat, Entscheidung vom 30.11.1984 - NZA 1985, 369 ff.) - ist davon auszugehen, dass die 3 Monatsgehälter gem. § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG wie vormals in § 12 Abs. 7 ArbGG keinen Regel-, sondern einen Höchstsatz darstellen, der bei entsprechend kurzer Dauer des Arbeitsverhältnisses herabgestuft werden kann. - LAG Bremen, 25.08.2005 - 3 Ta 39/05
Streitwert bei Ansprüchen aus Annahmeverzug, die mit einer Kündigungsschutzklage …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2006 - 1 Ta 156/06
Die teleologische Auslegung kann jedoch nur zu dem Ergebnis führen, dass § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GKG sich nicht auf Ansprüche, die vor der mit der Kündigungsschutzklage angegriffenen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses entstanden sind, bezieht (auf die Entscheidung des LAG Bremen vom 25.08.2005 - 3 Ta 39/05 - Juris, wird insoweit verwiesen).