Rechtsprechung
LAG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 6 Sa 474/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Annahme einer Arbeitnehmerhaftung; Vorliegen eines Gruppenarbeitsverhältnisses oder einer Betriebsgruppe; Beweislast hinsichtlich des Vorliegens einer Pflichtverletzung; Umfang der Haftung des Arbeitnehmers bei von ihm verursachten Schäden; ...
- Judicialis
ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 247; ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 619 a; ; ZPO §§ 850 ff; ; ZPO § 850 c
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1 Satz 2 § 619a
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei Schadensersatzansprüchen wegen Schlechtleistung des Arbeitnehmers - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Naumburg, 11.06.2003 - 7 Ca 675/03
- LAG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 6 Sa 474/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01
Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 6 Sa 474/03
Dabei ist von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auszugehen, dass auch ein vorsätzlicher Pflichtverstoß noch nicht zur vollen Haftung des Arbeitnehmers führt, sondern dass sich der Vorsatz auch auf den Schaden beziehen muss (vgl. BAG vom 18.04.2002 - 8 AZR 348/01 AP Nr. 122 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).Primär ist auf den Grad des dem Arbeitnehmer zur Last fallenden Schuldens, die Gefahrgeneigtheit der Arbeit, die Höhe des Schadens, die Versicherbar-keit des Risikos, die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb und die Höhe seines Arbeitsentgelts sowie persönliche Umstände des Arbeitnehmers, wie etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit, sein Lebensalte, seine Familienverhältnisse sowie das bisherige Verhalten des Arbeitnehmers abzustellen (vgl. BAG vom 18.04.2002 aaO).
- BAG, 23.02.1961 - 5 AZR 110/60
Zusammenfassung von Arbeitnehmern - Betriebsgruppe - Ausführung …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 6 Sa 474/03
Zum einen eine Eigengruppe, in der eine Mehrheit von Arbeitnehmer sich zu gemeinsamer Arbeitsleistung aus eigener Initiative zusammengeschlossen hat und als Gruppe ihre Dienstleistung dem Arbeitgeber anbietet (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Akkordkolonne).Unter einer Betriebsgruppe ist eine Mehrheit von Arbeitnehmern zu verstehen, die jeweils einzeln und unabhängig ihren Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen haben, durch diesen aus arbeitsorganisatorischen Gründen zwecks Erreichung eines näheren Arbeitserfolges zusammengeschlossen worden sind (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Akkordkolonne;… Schaub Arbeitsrechtshandbuch 10. Auflage § 181 Rdz. 2).
- BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01
Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 6 Sa 474/03
Bei grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers ist eine Haftungserleichterung zu seinen Gunsten nicht ausgeschlossen, sondern von einer Abwägung im Einzelfall abhängig (vgl. BAG vom 15.11.2001 NZA 2002, 612). - BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 221/97
Haftung eines LKW-Fahrers wegen eines beim Telefonieren mit dem Handy …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 6 Sa 474/03
Vielmehr ist auch darauf abzustellen, ob der Schädigende nach seinen individuellen Fähigkeiten die objektiv gebotene Sorgfalt erkennen und erbringen konnte (vgl. BAG vom 12.11.1998 = BAGE 90, 148). - LAG Bremen, 12.11.1969 - 1 Sa 61/69
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.02.2004 - 6 Sa 474/03
Eine gesamtschuldnerische Haftung kommt nicht in Betracht (…vgl. Schaub aaO § 182 Rdnr. 17; Rüthers FZfA 1977, 1, 25 ff; BAG vom 18.05.1983 AP TVG § 1 Tarifverträge, Bau Nr. 51; LAG Bremen 12.11.1969 DB 1970, 1696).