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   LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.2003 - 8 TaBV 14/02   

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LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.2003 - 8 TaBV 14/02 (https://dejure.org/2003,11301)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.09.2003 - 8 TaBV 14/02 (https://dejure.org/2003,11301)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. September 2003 - 8 TaBV 14/02 (https://dejure.org/2003,11301)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines gemeinsamen Betriebs; Gründung von Versorgungsunternehmen einer Stadt in der Rechtsform einer GmbH; Aufteilung in eine Holdinggesellschaft (hunderprozentige Tochter der Stadt) und mehrere Tochtergesellschaften; Einhaltung der einmonatigen ...

  • Judicialis

    BetrVG § 1; ; BetrVG § ... 1 Abs. 2 Nr. 1; ; BetrVG § 1 Abs. 2; ; BetrVG § 1 II Ziffer 1; ; BetrVG § 18 Abs. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; PBefG § 57; ; PBefG § 57 Abs. 1 Nr. 3; ; GO der DVG § 2; ; GO der DVG § 2 Abs. 3; ; GO der DVG § 3; ; GO der DVG § 3 Abs. 1; ; GO der DVG § 3 Abs. 2; ; GO der DVG § 6; ; GO der DVG § 7 Abs. 1; ; GO der DVG § 7 Abs. 1 Satz 1; ; GO der DVG § 7 Abs. 1 Satz 2; ; GO der DVG § 7 Abs. 2; ; GO der DVG § 9 Satz 1; ; GO der DVG § 9 Satz 4; ; ArbGG § 46 Abs. 2; ; ArbGG § 50; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 80 Abs. 2; ; ArbGG § 87 Abs. 2; ; ArbGG § 92 a; ; ZPO §§ 166 ff. a.F.; ; ZPO § 184 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Feststellung eines einheitlichen Betriebes bei kommunalen Dienstleistungsgesellschaften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00

    Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.2003 - 8 TaBV 14/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. insbesondere BAG vom 21.02.2001 - 7 ABR 9/00, EZA § 1 BetrVG 1972 Nr. 11; BAG vom 14.12.1994 - 7 ABR 26/94, AP Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG vom 09.02.2000 - 7 ABR 21/98, n.v.) ist von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen auszugehen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird.

    Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es auch bei Personalunion in der Geschäftsführung mehrerer Gesellschaften einer - zumindest konkludent vereinbarten - institutionellen gemeinsamen Führung der beteiligten Unternehmen nicht nur in Bezug auf unternehmerische Zusammenarbeit, sondern insbesondere hinsichtlich der Funktionen des Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheiten bedarf (zuletzt BAG vom 21.02.2001 - 7 ABR 9/00, EZA § 1 BetrVG 1972 Nr. 11 m.w.N.; zuvor schon ausdrücklich zur Personalunion der Geschäftsführung mehrerer Gesellschaften BAG vom 07.08.1986 - 6 ABR 57/85, AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972 und BAG vom 29.01.1987 - 6 ABR 24/86, n.v.-juris).

  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 57/85

    Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes mehrerer Unternehmer

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.2003 - 8 TaBV 14/02
    Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es auch bei Personalunion in der Geschäftsführung mehrerer Gesellschaften einer - zumindest konkludent vereinbarten - institutionellen gemeinsamen Führung der beteiligten Unternehmen nicht nur in Bezug auf unternehmerische Zusammenarbeit, sondern insbesondere hinsichtlich der Funktionen des Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheiten bedarf (zuletzt BAG vom 21.02.2001 - 7 ABR 9/00, EZA § 1 BetrVG 1972 Nr. 11 m.w.N.; zuvor schon ausdrücklich zur Personalunion der Geschäftsführung mehrerer Gesellschaften BAG vom 07.08.1986 - 6 ABR 57/85, AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972 und BAG vom 29.01.1987 - 6 ABR 24/86, n.v.-juris).
  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 24/86

    Führen eines Betriebes oder Verfolgen eines unternehmerischen Zwecks in

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.2003 - 8 TaBV 14/02
    Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es auch bei Personalunion in der Geschäftsführung mehrerer Gesellschaften einer - zumindest konkludent vereinbarten - institutionellen gemeinsamen Führung der beteiligten Unternehmen nicht nur in Bezug auf unternehmerische Zusammenarbeit, sondern insbesondere hinsichtlich der Funktionen des Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheiten bedarf (zuletzt BAG vom 21.02.2001 - 7 ABR 9/00, EZA § 1 BetrVG 1972 Nr. 11 m.w.N.; zuvor schon ausdrücklich zur Personalunion der Geschäftsführung mehrerer Gesellschaften BAG vom 07.08.1986 - 6 ABR 57/85, AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972 und BAG vom 29.01.1987 - 6 ABR 24/86, n.v.-juris).
  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 23/85

    Gemeinsamer Betrieb durch drei Unternehmen - Verfolgung des unternehmerischen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.2003 - 8 TaBV 14/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist § 18 Abs. 2 BetrVG über den Wortlaut des Gesetzes hinaus nach dessen Sinn und Zweck auch bei der Beantwortung der Frage anzuwenden, ob eine Mehrzahl selbstständiger Betriebe vorliegen oder ein einheitlicher Betrieb (vgl. BAG vom 29.01.1987 - 6 ABR 23/85, AP Nr. 6 zu 1 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84

    Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.2003 - 8 TaBV 14/02
    Über die beteiligten Arbeitgeberinnen und die bei ihnen bestehenden Betriebsräte hinaus war eine Beteiligung der in den einzelnen Betrieben vertretenen Gewerkschaften nicht erforderlich (vgl. BAG vom 25.09.1986 - 6 ABR 68/84, AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972.
  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 89/88

    Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes - Beteiligteneigenschaft eines

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.2003 - 8 TaBV 14/02
    Der Fall unterscheidet sich daher von der dem Beschluss des BAG vom 25.10.1989 - 7 ABR 89/88, n.v. juris unter B IV 2 der Gründe zugrundeliegenden Lage, in der ein Betriebsrat eine Erweiterung seiner betrieblichen Zuständigkeit anstrebte und zu diesem Zweck eine Reihe von Betriebsstätten im einzelnen in der Antragsschrift aufgeführt hatte, deren Zugehörigkeit zum Betrieb festgestellt werden sollte.
  • BAG, 09.02.2000 - 7 ABR 21/98

    Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.2003 - 8 TaBV 14/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. insbesondere BAG vom 21.02.2001 - 7 ABR 9/00, EZA § 1 BetrVG 1972 Nr. 11; BAG vom 14.12.1994 - 7 ABR 26/94, AP Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG vom 09.02.2000 - 7 ABR 21/98, n.v.) ist von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen auszugehen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird.
  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 26/94

    Zuordnung von Gastschwestern zum Krankenhausbetrieb

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.2003 - 8 TaBV 14/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. insbesondere BAG vom 21.02.2001 - 7 ABR 9/00, EZA § 1 BetrVG 1972 Nr. 11; BAG vom 14.12.1994 - 7 ABR 26/94, AP Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG vom 09.02.2000 - 7 ABR 21/98, n.v.) ist von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen auszugehen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird.
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