Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 TaBV 51/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 77 Abs 1 S 1 BetrVG
Auslegung - freiwillige Betriebsvereinbarung - Nachwirkung - LAG Schleswig-Holstein
Betriebsvereinbarung, Auslegung, Rabatt, Mitarbeiterrabatte, Mitbestimmung, freiwillige Mitbestimmung, Nachwirkung, Vereinbarung, Unterlassungsantrag
- IWW
§ 23 Abs. 3 BetrVG, § 890 ZPO, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 6 BetrVG, § 890 Abs. 2 ZPO, § 890 Abs. 1 ZPO, § 23 Abs. 5 BetrVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsantrag des Betriebsrats zur Einhaltung einer nachwirkenden Betriebsvereinbarung zu Mitarbeiter-Rabatten bei rechtswidriger Herausnahme einzelner Artikel oder Warengruppen aus der Rabattgewährung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 77
Betriebsvereinbarung; Auslegung; Mitarbeiterrabatte; freiwillige Mitbestimmung; Nachwirkung; Vereinbarung; Unterlassungsantrag - rechtsportal.de
BetrVG § 77 Abs. 1 S. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Unterlassungsantrag des Betriebsrats zur Einhaltung einer nachwirkenden Betriebsvereinbarung zu Mitarbeiter-Rabatten bei rechtswidriger Herausnahme einzelner Artikel oder Warengruppen aus der Rabattgewährung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Freiwillige Betriebsvereinbarungen - und ihre Nachwirkung
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 21.08.2015 - 2 BV 6c/15
- ArbG Kiel, 01.10.2015 - 2 BV 6c/15
- LAG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 TaBV 51/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 37/10
Betriebsrat - Personalverkauf - Sozialeinrichtung - Betriebliche Lohngestaltung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 TaBV 51/15
(4) Allein der Umstand, dass der Regelungsgegenstand der Betriebsvereinbarung "Mitarbeiter-Rabatte" nicht der zwingenden Mitbestimmung unterliegt (vgl. hierzu: BAG v. 08.11.2011 - 1 ABR 37/10 - juris, "Crew-Kantine"), besagt nicht, dass die Arbeitgeberinnen von der einmal getroffenen vertraglichen Regelung mit dem Betriebsrat abweichen dürfen. - BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 TaBV 51/15
Bei der Höhe der Androhung muss sich der Betriebsrat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an die von § 23 Abs. 5 BetrVG vorgegebene Grenze von 10.000,00 EUR pro Verstoß halten (BAG, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 ABR 47/06 - juris, Rn. 24). - BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08
Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 TaBV 51/15
Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf dadurch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG, Beschluss vom 12.08.2009 - 7 ABR 15/08 - juris, Rn. 12). - BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 43/97
Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 TaBV 51/15
(1) Die Vereinbarung der Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung bis zum Zeitpunkt des Abschlusses einer neuen Betriebsvereinbarung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (vgl. zu einer gleich lautenden Formulierung den Beschluss des BAG vom 20.04.1998 - 1 ABR 43/97 - juris, Rn. 39 - 49).