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LAG Schleswig-Holstein, 05.04.1993 - 1 Ta 38/93 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. April 1993 - 1 Ta 38/93 (https://dejure.org/1993,11434)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Schwester des Deutschen Roten Kreuzes als arbeitnehmerähnliche Person
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 26.01.1993 - 3b Ca 833/92
- LAG Schleswig-Holstein, 05.04.1993 - 1 Ta 38/93
- BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.02.1956 - 2 AZR 294/54
Schwester - Rotes Kreuz - Mitglied einer Schwesternschaft - Arbeitsverhältnis - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 03.09.1991 - 3 Ta 172/91
Sofortige Beschwerde; Beschluß; Sachliche Zuständigkeit; Arbeitsgericht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93
Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person
Auf die weitere Beschwerde der Beklagten wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 5. April 1993 - 1 Ta 38/93 - aufgehoben.