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   LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10   

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LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10 (https://dejure.org/2010,15955)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.10.2010 - 3 Sa 110/10 (https://dejure.org/2010,15955)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 3 Sa 110/10 (https://dejure.org/2010,15955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 613a, 242, 133, 157, 126, 623, 125 BGB; §§ 256, 253 ZPO
    Arbeitgeberwechsel; Anspruch auf Fortsetzung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses; einseitiges Rückkehrrecht; Verwirkung; treuwidriges Verhalten

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Auflösungsvertrag, Schriftform, Beendigung, tarifkonstitutive, Auslegung, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Rechtsmissbrauch, Beschäftigungsanspruch, Rückkehrrecht, einseitig, Globalantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ruhendes Arbeitsverhältnis bei Vermittlung eines neuen Arbeitsverhältnisses durch bisherige Arbeitgeberin ohne eigenen Aufhebungsvertrag; Feststellungsklage auf Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhendes Arbeitsverhältnis bei Vermittlung eines neuen Arbeitsverhältnisses durch bisherige Arbeitgeberin ohne eigenen Aufhebungsvertrag; Feststellungsklage auf Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 242/09

    Aufhebungsvertrag - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10
    Fehlt es an dieser durch Gesetz vorgeschriebenen Form, ist ein Aufhebungsvertrag nach § 125 Satz 1 BGB nichtig (BAG vom 17.12.2009 - 6 AZR 242/09 -, zitiert nach Juris, Rz. 24 m. w. N.).

    insoweit das gesetzlich normierte Schriftformerfordernis des § 623 BGB und dessen Warn-, Klarstellungsund Beweisfunktion (vgl. hierzu BAG vom 17.12.2009 - 6 AZR 242/09 - zitiert nach Juris, Rz.25 m. w. N.) nicht zum Zuge kommen.

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10
    Es fehlt, wenn durch die Entscheidung kein Rechtsfrieden geschaffen wird (BAG vom 21.04.2010 - 4 AZR 755/08 - zitiert nach Juris, Rz. 19 - 21 m. w. N.).
  • ArbG Berlin, 04.09.2002 - 30 Ca 8920/02

    Kündigung eines Nicht-Arbeitgebers; Anspruch auf Gehaltszahlungen; Überleitung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10
    (1) Verabreden ein Arbeitnehmer, sein bisheriger Arbeitgeber sowie ein potenzieller neuer Arbeitgeber im Zuge eines einheitlichen Rechtsgeschäftes, dass der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Tage nur noch mit dem neuen Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis stehen und für diesen ausschließlich tätig werden solle, so beinhaltet dieses Dreiecksgeschäft im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag im Sinne von § 623 BGB (Arbeitsgericht Berlin vom 04.09.2002 - 30 Ca 8920/02 - zitiert nach Juris; LAG Köln vom 19.06.2006 - 14 Sa 250/06 - zitiert nach Juris, Rz. 37).
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10
    Anhaltspunkte für das wirklich Gewollte können sich insbesondere aus der Entstehungsgeschichte, dem Zweck des Vertrages und der bei Vertragsschluss vorliegenden Interessenlage sowie die weiteren Äußerungen der Parteien im Zusammenhang mit der Erklärung ergeben (BAG vom 31.07.2002 - 10 AZR 513/01 - BAG vom 12.10.2005 - 10 AZR 501/04 - vgl. auch BAG vom 20.09.2006 - 10 AZR 715/05 - jeweils zitiert nach Juris).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 715/05

    Bezugnahme auf Zuwendungs-TV

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10
    Anhaltspunkte für das wirklich Gewollte können sich insbesondere aus der Entstehungsgeschichte, dem Zweck des Vertrages und der bei Vertragsschluss vorliegenden Interessenlage sowie die weiteren Äußerungen der Parteien im Zusammenhang mit der Erklärung ergeben (BAG vom 31.07.2002 - 10 AZR 513/01 - BAG vom 12.10.2005 - 10 AZR 501/04 - vgl. auch BAG vom 20.09.2006 - 10 AZR 715/05 - jeweils zitiert nach Juris).
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Vorliegen eines Auflösungsvertrages bei Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages (vgl. BAG vom 19.07.2007 - 6 AZR 774/06 -) ist hier schon deshalb nicht anwendbar, weil der Kläger seinen Willen, das zuvor mit der T... begründete Arbeitsverhältnis nicht beenden zu wollen, deutlich zum Ausdruck gebracht hat.
  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 8/08

    Unzulässiger Feststellungsantrag - Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10
    Die abstrakte Beantwortung der Frage darf allerdings nicht auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinauslaufen (BAG vom 01.07.2009 - 4 ABR 8/08 - zitiert nach Juris, Rz. 12 m. w. N.).
  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 501/04

    Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10
    Anhaltspunkte für das wirklich Gewollte können sich insbesondere aus der Entstehungsgeschichte, dem Zweck des Vertrages und der bei Vertragsschluss vorliegenden Interessenlage sowie die weiteren Äußerungen der Parteien im Zusammenhang mit der Erklärung ergeben (BAG vom 31.07.2002 - 10 AZR 513/01 - BAG vom 12.10.2005 - 10 AZR 501/04 - vgl. auch BAG vom 20.09.2006 - 10 AZR 715/05 - jeweils zitiert nach Juris).
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 739/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG vom 20.05.2010 - 8 AZR 739/08 - zitiert nach Juris, Rz. 24).
  • LAG Köln, 19.06.2006 - 14 Sa 250/06

    Geplanter Arbeitgeberwechsel

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010 - 3 Sa 110/10
    (1) Verabreden ein Arbeitnehmer, sein bisheriger Arbeitgeber sowie ein potenzieller neuer Arbeitgeber im Zuge eines einheitlichen Rechtsgeschäftes, dass der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Tage nur noch mit dem neuen Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis stehen und für diesen ausschließlich tätig werden solle, so beinhaltet dieses Dreiecksgeschäft im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag im Sinne von § 623 BGB (Arbeitsgericht Berlin vom 04.09.2002 - 30 Ca 8920/02 - zitiert nach Juris; LAG Köln vom 19.06.2006 - 14 Sa 250/06 - zitiert nach Juris, Rz. 37).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - 14 Sa 1867/11

    Verwirkung - Klagerecht - Beschäftigungsanspruch

    Mit Urteilen vom 5. Oktober 2010 wies das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein jeweils Berufungen der Beklagten gegen Urteile des Arbeitsgerichts Flensburg zurück, mit denen festgestellt worden war, dass zwischen der Beklagten und den jeweils bei der NSN beschäftigten klagenden Monteuren ein Arbeitsverhältnis bestehe (2 Sa 136/10, 3 Sa 110/10 und 3 Sa 137/10).

    Denn ein bloßes Schweigen im Rechtsverkehr stellt grundsätzlich keine Willenserklärung dar (vgl. entsprechend LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010, 2 Sa 136/10; LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010, 3 Sa 110/10 und LAG Hamburg, 16.05.2012, 5 Sa 99/11 in Parallelfällen).

    Ferner würde auch formell insoweit das gesetzlich normierte Schriftformerfordernis des § 623 BGB und dessen Warn-, Klarstellungs- und Beweisfunktion nicht zum Zuge kommen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010, 3 Sa 110/10 und LAG Hamburg, 16.05.2012, 5 Sa 99/11).

    Angesichts dessen kann unter Beachtung der allgemeinen Auslegungsregeln nicht in den TV Ratio hineininterpretiert werden, dass die Tarifvertragsparteien ohne ausdrückliche Normierung, vielmehr konkludent eine tarifkonstitutive Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Form einer Auflösungsnorm bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem neuen Arbeitgeber geregelt haben und regeln wollten (vgl. ebenso LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010, 3 Sa 110/10 und LAG Hamburg, 16.05.2012, 5 Sa 99/11).

    Bei der Beklagten konnte angesichts dessen zu keinem Zeitpunkt der schutzwürdige Eindruck entstehen, der hiesige Kläger werde sie trotz seiner Weigerung, den Auflösungsvertrag zu unterzeichnen, nicht mehr in Anspruch nehmen (vgl. entspr. ebenso LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010, 3 Sa 110/10 und LAG Hamburg, 16.05.2012, 5 Sa 99/11).

    Im Gegenteil: Der Kläger hätte sich im Falle früherer Geltendmachung seines Feststellungsbegehrens der Gefahr ausgesetzt, eine entsprechende Klage wegen des Fehlens eines Feststellungsinteresses zu verlieren (vgl. entspr. ebenso LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2010, 3 Sa 110/10 und LAG Hamburg, 16.05.2012, 5 Sa 99/11).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten, des Arbeitsgerichts in dem angefochtenen Urteil und der dritten Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein im Urteil vom 5. Oktober 2010 (3 Sa 110/10), die in einem obiter dictum zu der dort nicht zur Entscheidung anstehenden Frage eines Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers Stellung genommen und ausgeführt hat, die Geltendmachung eines Beschäftigungsbegehrens gegenüber der Beklagten verstieße jedenfalls dann gegen § 242 BGB, wenn der Arbeitnehmer durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages und gegen Zahlung einer Abfindung unter Berücksichtigung der bei der Beklagten erworbenen Betriebszugehörigkeit mitgewirkt hätte, führte dies nicht ohne weiteres zu einem Verwirkungstatbestand.

  • LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 11 Sa 78/13

    Herausnahme beurlaubter Beamter aus dem Geltungsbereich eines Sozialplans -

    Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Sozialplans habe sie nur gewusst, dass vier ihrer Arbeitnehmer sich ihre Beschäftigung bei der DT AG in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten über zwei Instanzen erstritten hätten und es insgesamt vier rechtskräftige Urteile des LAG Schleswig-Holstein (Urteile v. 05.10.2010 - 2 Sa 136/10; 3 Sa 110/10 und 137/10) sowie des LAG Hamburg (Urteil v. 16.05.2012 - 5 Sa 99/11) in diesem Zusammenhang gegeben habe.

    Weiterhin habe das LAG Schleswig-Holstein im Urteil vom 05.01.2010 (- 3 Sa 110/10 unter Ziff. B. ll. 2. d der Gründe) festgehalten, dass aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis nicht notwendig ein Beschäftigungsanspruch gegen die DT AG erwachse.

    Die DT AG scheine sich also der Sichtweise des LAG Schleswig-Holstein vom 05.01.2010 - 3 Sa 110/10 - nach wie vor anzuschließen, dass aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis nicht notwendig ein Beschäftigungsanspruch des Mitarbeiters gegen die DT AG erwachsen müsse.

    e) Davon wiederum abgesehen konnte bei Abschluss des Sozialplans nicht unterstellt werden, dass eventuell vertraglich positiv formulierte Rückkehrvereinbarungen allesamt identisch im Wortlaut und auch nicht durch späteres Geschehen mit Blick auf dazwischenliegende Beschäftigungen inhaltlich hätten beeinflusst sein können, wie sich bereits an der Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 05.01.2010 ( - 3 Sa 110/10 - Ziff. B. II. 2. d der Gründe ) ergibt, in dem das Beschäftigungsbegehren eines Mitarbeiters wegen § 242 BGB zurückgewiesen wurde, weil dieser eine Abfindung erhalten habe, die die gesamte Betriebszugehörigkeit erfasse.

  • BAG, 15.08.2018 - 10 AZR 419/17

    Tarifvertragliche Einmalzahlung für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa

    Gebräuchlich ist der Begriff ferner bei (Wieder-)Aufnahme der Tätigkeit nach einer Ruhens- oder Freistellungsvereinbarung (LAG Schleswig-Holstein 5. Oktober 2010 - 3 Sa 110/10 - zu B II 1 a der Gründe; LAG München 23. Juli 2009 - 4 Sa 103/09 - zu II 3 b bb der Gründe) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2014 - 7 Sa 466/14

    Sozialplanabfindung - Sonderprämie für Klageverzicht - beurlaubter Beamter -

    Sie wisse lediglich, dass vier ihrer Arbeitnehmer sich ihre Beschäftigung bei der U AG in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten über zwei Instanzen erstritten hätten und es insgesamt vier - anonymisierte - rechtskräftige Urteile des LAG Schleswig-Holstein (vom 5. Oktober 2010 - 2 Sa 136/10, 3 Sa 110/10 und 137/10) sowie des LAG Hamburg (vom 16. Mai 2012 - 5 Sa 99/11) in diesem Zusammenhang gebe.

    Weiterhin habe das LAG Schleswig-Holstein in seiner Entscheidung vom 5. Januar 2010 - 3 Sa 110/10 unter Ziff. B. II. 2 der Gründe festgehalten, dass aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis nicht notwendig ein Beschäftigungsanspruch des Mitarbeiters gegen die U AG erwachsen müsse.

    Das Arbeitsgericht Mannheim habe mit Urteil vom 14. März 2013 (14 Ca 383/12) die Auffassung des LAG Schleswig-Holstein (vom 5. Januar 2010 - 3 Sa 110/10) bestätigt, dass aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis nicht notwendig ein Beschäftigungsanspruch des Mitarbeiters gegen die U AG erwachsen müsse.

  • LAG Köln, 19.07.2012 - 7 Sa 79/12

    Ruhendes Arbeitsverhältnis bei Verweigerung des Abschlusses eines

    2 Die Regularien des TV Ratio enthalten keine Vorschrift, aus der abgeleitet werden könnte, das bei erfolgreicher Vermittlung eines Arbeitnehmers in ein "Geschäftsmodell" im Sinne der Anlage 8 zum TV Ratio das bisher bestehende Arbeitsverhältnis automatisch endete (Anschluss an LAG Schleswig-Holstein 3 Sa 110/10 vom 5.10.2010).

    Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in seiner Entscheidung vom 05.10.2010 in Sachen 3 Sa 110/10 in einem vergleichbaren Parallelverfahren zu dieser Thematik Folgendes ausgeführt:.

    Dies ergibt sich aus dem Tatbestand des Urteils des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vom 05.10.2010, 3 Sa 110/10, in dem dokumentiert wird, dass auch die dortige Klagepartei in Schleswig-Holstein ein gleichlautendes Dankesschreiben erhalten hat.

  • LAG Nürnberg, 13.08.2014 - 2 Sa 256/14

    Sozialplan - Gleichbehandlung - Beamte - freiwillige Betriebsvereinbarung -

    Außerdem habe das LAG Schleswig-Holstein in seiner Entscheidung vom 05.01.2010 - 3 Sa 110/10 festgehalten, dass aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis nicht notwendig ein Beschäftigungsanspruch des Mitarbeiters gegen die Deutsche Telekom AG erwachsen müsse.

    Weiterhin konnte der Geltendmachung eines Rückkehrrechts zur Deutschen Telekom AG noch der Einwand der Verwirkung oder des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen, wie gerade auch die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung (LAG Schleswig-Holstein 05.01.2010 - 3 Sa 110/10; ArbG Mannheim 14.03.2013 - 14 Ca 383/12) zeigt.

  • LAG Nürnberg, 11.11.2014 - 6 Sa 462/14
    Außerdem habe das LAG Schleswig-Holstein in seiner Entscheidung vom 05.01.2010 - 3 Sa 110/10 - festgehalten, dass aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis nicht notwendig ein Beschäftigungsanspruch des Mitarbeiters gegen die D... AG erwachsen müsse.

    Weiterhin konnte der Geltendmachung eines Rückkehrrechts zur D... AG noch der Einwand der Verwirkung oder des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen, wie gerade auch die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung (LAG Schleswig-Holstein 05.01.2010 - 3 Sa 110/10; ArbG Mannheim 14.03.2013 - 14 Ca 383/12) zeigt.

  • LAG Hamburg, 10.12.2014 - 6 Sa 40/14

    Sozialplanabfindung und Klageverzichtsprämie für beurlaubte Beamte

    In ihren Entscheidungen waren die Gerichte (LAG Schleswig-Holstein, Urteile vom 05.10.2010, Az. 2 Sa 136/10, 3 Sa 110/10 und 3 Sa 137/10, LAG Hamburg, Urteil vom 16.5.2012, Az. 5 Sa 99/11, alle veröffentlicht in juris) von einem fortbestehenden (ruhenden) Arbeitsverhältnis der Kläger mit der Deutschen Telekom AG ausgegangen, da die Arbeitsverhältnisse mit der Deutschen Telekom AG bei Übertritt in die V. nicht ordnungsgemäß beendet worden waren.

    Das LAG Schleswig- Holstein hielt fest, dass aus dem ruhenden Arbeitsverhältnis nicht notwendig ein Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers gegen die Deutsche Telekom AG erwachsen müsse; die Geltendmachung eines Beschäftigungsbegehrens könne im Einzelfall vielmehr gegen § 242 BGB verstoßen (siehe hierzu LAG Schleswig-Holstein, 5. Oktober 2010 - 3 Sa 110/10 - juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 13 Sa 31/13

    Beschäftigungsanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis bei zwischenzeitlich

    Soweit dies vom LAG Schleswig-Holstein (5. Oktober 2010 - 3 Sa 110/10 - juris) in einem obiter dictum zu einer dort nicht zur Entscheidung anstehenden Frage eines Beschäftigungsanspruchs eines Arbeitnehmers anders gesehen werden sollte, kann dem nicht gefolgt werden (so auch LAG Berlin-Brandenburg 26. Juli 2012 - 14 Sa 1867/11 und 14 Sa 1969/11 - Rn. 163, juris).
  • LAG Hamburg, 01.10.2015 - 2 Sa 70/14

    Ausschluss von Sozialplanabfindung und Klageverzichtsprämie - Differenzierung

    In ihren Entscheidungen waren die Landesarbeitsgerichte (LAG Schleswig-Holstein, Urteile vom 05. Oktober 2010 - 2 Sa 136/10, 3 Sa 110/10 und 3 Sa 137/10 - LAG Hamburg, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 Sa 99/11-, juris) von einem fortbestehenden - ruhenden - Arbeitsverhältnis der Kläger mit der DTAG ausgegangen, da die Arbeitsverhältnisse mit der DTAG bei Übertritt in die VTS nicht ordnungsgemäß beendet worden waren.

    Die Geltendmachung eines Beschäftigungsbegehrens könne im Einzelfall vielmehr gegen § 242 BGB verstoßen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05. Oktober 2010 - 3 Sa 110/10, juris).

  • LAG Köln, 02.10.2014 - 7 Sa 7/14

    Ansprüche eines leitenden Angestellten aus einer Wiedereingliederungszusage nach

  • LAG Nürnberg, 23.09.2014 - 7 Sa 418/14

    Herausnahme beurlaubter Beamter aus dem Geltungsbereich eines Sozialplans mit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2012 - 5 Sa 17/12

    Feststellungsinteresse - Bestehen eines Arbeitsverhältnisse mit der Deutschen

  • LAG Hamburg, 16.05.2012 - 5 Sa 99/11

    Arbeitgeberwechsel - Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses - Verwirkung - TV

  • ArbG Bonn, 26.02.2014 - 2 Ca 1621/13

    Dreiseitiger Vertrag mit Ergänzungen

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