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   LAG Schleswig-Holstein, 06.10.2010 - 6 Sa 293/10   

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https://dejure.org/2010,16101
LAG Schleswig-Holstein, 06.10.2010 - 6 Sa 293/10 (https://dejure.org/2010,16101)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.10.2010 - 6 Sa 293/10 (https://dejure.org/2010,16101)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 6 Sa 293/10 (https://dejure.org/2010,16101)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 626 Abs. 1 BGB
    Zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, außerordentlich, verhaltensbedingt, Arbeitszeitbetrug, Arbeitszeiten, Angaben, bewusst falsche, Zeiterfassungsblatt, Abmahnungserfordernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Postzustellers bei Arbeitszeitbetrug

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitszeitbetrug - außerordentliche Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung eines Postzustellers bei Arbeitszeitbetrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug: Bewusst falsche Angaben in Bezug auf das Zeiterfassungsblatt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.10.2010 - 6 Sa 293/10
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - NZA 2009 1198).

    Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes allerdings entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann (BAG 16.04.2007 - 2 AZR 180/06 - a. a. O.; 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - a. a. O.).

    Selbst bei Störungen des Vertrauensbereichs durch Eigentumsund Vermögensdelikte kann es danach Fälle geben, in denen eine Abmahnung nicht ohne Weiteres entbehrlich erscheint (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - a. a. O.).

    Dies gilt etwa, wenn dem Arbeitnehmer zwar die Verbotswidrigkeit seines Verhaltens hinreichend klar ist, er aber Grund zu der Annahme habe durfte, der Arbeitgeber würde diese nicht als ein so erhebliches Fehlverhalten werten, dass dadurch der Bestand des Arbeitsverhältnisses auf dem Spiel stünde (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - a. a. O.).

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.10.2010 - 6 Sa 293/10
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - NZA 2009 1198).

    Sie dient der Objektivierung der negativen Prognose (BAG 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - a. a. O.).

    Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes allerdings entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann (BAG 16.04.2007 - 2 AZR 180/06 - a. a. O.; 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - a. a. O.).

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.10.2010 - 6 Sa 293/10
    Das Arbeitsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass ein Arbeitszeitbetrug nach ständiger Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (BAG 21.04.2005 - 2 AZR 255/04 - BAGE 114, 264; 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - NZA 2008, 636).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.10.2010 - 6 Sa 293/10
    Gleiches gilt im Falle einer schweren Pflichtverletzung, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennbar ist und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99/331).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.10.2010 - 6 Sa 293/10
    Das Arbeitsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass ein Arbeitszeitbetrug nach ständiger Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (BAG 21.04.2005 - 2 AZR 255/04 - BAGE 114, 264; 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - NZA 2008, 636).
  • BGH, 04.09.2002 - VIII ZB 23/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 06.10.2010 - 6 Sa 293/10
    Ein gesonderter Berufungsantrag ist jedoch nicht erforderlich, wenn sich den innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätzen eindeutig entnehmen lässt, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil angefochten werden soll (BGH 04.09.2002 - VIII ZB 23/02 - NJW 2002, 3783; ErfK/Koch 10. Aufl. § 66 ArbGG Rn. 13).
  • LAG München, 14.01.2021 - 3 Sa 836/20

    Unwirksame Kündigung eines Arbeitsvertrages durch ordentliche und

    Entgegen der Auffassung der Beklagten rechtfertigt auch die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 06.10.2010 - 6 Sa 293/10 -) keine abweichende Beurteilung.
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