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   LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2000 - 2 Ta 127/00   

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https://dejure.org/2000,12146
LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2000 - 2 Ta 127/00 (https://dejure.org/2000,12146)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.12.2000 - 2 Ta 127/00 (https://dejure.org/2000,12146)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 2 Ta 127/00 (https://dejure.org/2000,12146)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung eines Streitgegenstandes für anwaltliche Gebührenberechnung; Abgrenzung nach Mitbestimmungspflichtigkeit des Betriebsrats; Unbeachtlichkeit der wirtschaftliche Auswirkungen auf einzelne Arbeitsverhältnisse

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 384
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01

    Zur Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem deliktischen Schutz des

    Art und Inhalt der Äußerung und damit die Bedeutung von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG für den Rechtsstreit müssen auch im Rahmen der Ermittlung des Wertes des Beschwerdegegenstandes hinreichend Berücksichtigung finden (vgl. zur Bedeutung der Grundrechte für die Streitwertfestsetzung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO a.F. LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2001, S. 384 ; speziell zur Bedeutung von Art. 19 Abs. 4 GG für die Streitwertfestsetzung vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 1999 - 1 BvR 1431/90, NVwZ 1999, S. 1104).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.09.2004 - 5 Ta 159/04

    Gegenstandswertfestsetzung

    Der in § 8 Abs. 2 Satz 2 - Halbsatz 2 BRAGO a.F. genannte Betrag ist als Hilfs- bzw. Regelwert anzusehen, von dem nur in Ausnahmefällen "nach Lage des Falles" abgewichen werden darf (s. dazu näher LAG Schleswig-Holstein vom 07.12.2000 - 2 Ta 127/00 - LAG Rheinland Pfalz vom 23.03.2000 - 5 Ta 223/99 - ).

    Deswegen war eine Kostenentscheidung nicht zu treffen (vgl. auch insoweit: Hartmann aaO. Rz 19 und 26; Hansens aaO. Rz 12 und 18 f.; vgl. auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.12.2000 - 2 Ta 127/00 - dort bei II 2 a.E. - insoweit wohl nur in juris, dort Rz 51, veröffentlicht).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2004 - 8 Ta 8/04

    Berechnung des Gebührenstreitwerts im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.

    Unter dem Begriff "nach Lage des Falles" sind sämtliche Umstände des Einzelfalles, insbesondere Umfang und Bedeutung der Sache oder tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten nicht aber die mit dem Verfahren verbundenen wirtschaftlichen Interesse der Parteien einzuordnen (zutreffend: LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 07.12.2000 - 2 Ta 127/00 = LAGE § 8 BRAGO Nr. 48).
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