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   LAG Schleswig-Holstein, 08.11.2005 - 5 Sa 277/05   

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https://dejure.org/2005,3011
LAG Schleswig-Holstein, 08.11.2005 - 5 Sa 277/05 (https://dejure.org/2005,3011)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.11.2005 - 5 Sa 277/05 (https://dejure.org/2005,3011)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. November 2005 - 5 Sa 277/05 (https://dejure.org/2005,3011)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Streitigkeit über Entschädigung wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Behinderten auf Zahlung einer Entschädigung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Benachteiligung; Beweislast für die Benachteiligung; Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einladung des Schwerbehinderten zu einem Vorstellungsgespräch; Verpflichtung zur ...

  • Judicialis

    SGB IX § 81 Abs. 2; ; SGB IX § 82

  • ra.de
  • sit.de PDF

    § 82 S. 2 SGB IX
    Schwerbehinderung - unterbliebene Vorladung zum Vorstellungsgespräch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 81 Abs. 2 § 82
    Bewerbung; Entschädigung; Schwerbehinderteneigenschaft; Benachteiligung; Diskriminierung; öffentlicher Dienst

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.11.2005 - 5 Sa 277/05
    Die Beklagte beruft sich insoweit auf die BAG-Entscheidung vom 15.02.2005 - 9 AZR 635/03 - (NZA 2005, 870-873).

    Der Kläger wäre danach diskriminiert wenn er ausschließlich wegen seiner Schwerbehinderteneigenschaft für die ausgeschriebene Stelle nicht in Betracht gezogen wäre (BAG, Urt. v. 15.01.2005 - 9 AZR 635/03 -, aaO.).

    Der klagende Bewerber kann eine Beweislast des Arbeitgebers dadurch herbeiführen, dass er Hilfstatsachen darlegt und ggf. unter Beweis stellt, die eine Benachteiligung wegen der Schwerbehinderteneigenschaft vermuten lassen (BAG, Urt. v. 15.01.2005 - 9 AZR 635/03 -, aaO.).

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.11.2005 - 5 Sa 277/05
    Das Gericht muss letztlich die Überzeugung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Schwerbehinderteneigenschaft und Nachteil gewinnen (vgl. BAG Urt. v. 05.02.2004 - 8 AZR 112/03 -, AO Nr. 23 zu § 611 a BGB).
  • ArbG Frankfurt/Main, 19.02.2003 - 17 Ca 8469/02

    Entschädigung aufgrund Benachteiligung wegen der Behinderung bei Stellenbewerbung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.11.2005 - 5 Sa 277/05
    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob der Kläger bereits einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i. V. m. § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX hat, weil die Beklagte ihm mit der Absage lediglich mitgeteilt hat, dass sie zwei noch qualifiziertere Bewerber eingestellt habe (vgl. ArbG Frankfurt, Urt. v. 19.02.2003 - 17 Ca 8469/02 -, zit. n. Juris).
  • LAG Hamm, 04.06.2004 - 15 Sa 2047/03

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung; Entschädigungspflicht

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.11.2005 - 5 Sa 277/05
    Dies folgt schon daraus, dass nicht nur der bestplatzierte Bewerber benachteiligt sein kann i. S. v. § 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX, wie sich insbesondere aus den Regelungen in § 81 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 3 SGB IX ergeben (LAH Hamm, Urt. v. 04.06.2004 - 15 Sa 2047/03 -, zit. n. Juris).
  • LAG Nürnberg, 01.04.2004 - 7 SHa 4/04

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - notwendige Kenntnis

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.11.2005 - 5 Sa 277/05
    Die Benachteiligung wegen der Behinderung ist dann zu bejahen bzw. zu vermuten, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft zumindest ein von mehreren Motiven, d. h. Beweggründen, für die ablehnende Entscheidung des Arbeitgebers ist (LAG Nürnberg, Beschl. v. 01.04.2001 - 7 SHa 4/04 -, AP Nr. 6 zu § 81 SGB IX).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08

    Entschädigungszahlung für erfolglosen schwerbehinderten Bewerber um Einstellung

    Diese Pflicht besteht gemäß § 82 Satz 3 SGB IX nur dann nicht, wenn dem schwerbehinderten Menschen bereits die fachliche Eignung offensichtlich fehlt, er also "ganz augenscheinlich" für die ausgeschriebene Stelle nicht in Betracht kommen kann (vgl. LAG Schleswig Holstein, Urteil vom 08.11.2005 - 5 Sa 277/05 -).

    Die Entschädigungsregelung enthielt damit zwar insoweit eine Erleichterung, als es auf die Kausalität der Benachteiligung für die unterbliebene Einstellung nur hinsichtlich der Höhe der Entschädigungszahlung ankam und eine Reduzierung des Auswahlermessens auf Null daher nicht nachgewiesen werden musste (vgl. BAG, Urteil vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 -, BAGE 119, 262; LAG Schleswig Holstein, Urteil vom 08.11.2005 - 5 Sa 277/05 -).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2012 - 5 Sa 597/11

    Entschädigungsklage eines Schwerbehinderten - Nichteinladung zum

    Wird ein Schwerbehinderter entgegen § 82 S. 2 SGB IX auf seine Bewerbung hin (vorausgesetzt werden vollständige Bewerbungsunterlagen; Sächs. LAG 14.09.2005 LAGE § 81 SGB IX Nr. 6) auf eine von einem öffentlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle nicht zum Vorstellungsgespräch geladen, obwohl ihm die fachliche Eignung für die zu besetzende Stelle nicht offensichtlich fehlt (s. dazu BAG 21.07.2009 EzA § 82 SGB IX Nr. 1; LAG Saarl. 13.02.2008 LAGE § 82 SGB IX Nr. 2; BVerwG 22.02.2008 - 5 B 209/07 - EzA-SD 4/2009 S. 16 LS; 03.03.2011 NZA 2011, 977), begründet dies die Vermutung der Benachteiligung wegen der Behinderung i.S.v. § 81 Abs. 2 SGB IX (BAG 12.09.2006 EzA § 81 SGB IX Nr. 4; LAG Nds. 24.04.2008 LAGE § 15 AGG Nr. 4; LAG SchlH 08.11.2005 - 5 Sa 277/05 - EzA-SD 1/2006 S. 15 LS; BVerwG 22.02.2008 - 5 B 209/07 - EzA-SD 4/2009 S. 16 LS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2007 - 6 A 2172/05

    Keine Entschädigung wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren im öffentlichen

    zu diesen Anforderungen zur Widerlegung der Vermutung bei einer Beweislastumkehr nach § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 SGB IX a.F. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. November 2005 - 5 Sa 277/05 -, ArbuR 2006, 245.
  • VG Berlin, 28.04.2009 - 28 A 135.07

    Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst: Pflicht zur Einladung eines

    Ein Verstoß gegen das Einladungsgebot nach § 82 Satz 2 SGB IX löst die Vermutungswirkung aus, dass der betreffende Bewerber wegen seiner Schwerbehinderteneigenschaft beim Einstellungsverfahren benachteiligt worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 12. September 2006, - 9 AZR 807/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. August 2007, - 6 A 2172/05 - LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. November 2005, - 5 Sa 277/05 -, m.w.N., alle zitiert nach juris).

    Der Arbeitgeber kann sich von dem Diskriminierungsverbot mithin dann - aber auch nur dann - erfolgreich entlasten, wenn er nachweist, dass die Schwerbehinderung des Bewerbers auch als noch so untergeordneter Aspekt in einem Motivbündel überhaupt keine Rolle bei seiner Entscheidung gespielt hat (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. November 2005, - 5 Sa 277/05 -, zitiert nach juris).

  • VG Trier, 24.05.2007 - 6 K 736/06

    Zum Entschädigungsanspruch nach § 81 Abs. 2 SGB IX i.d.F. vom 23.04.2004

    Insoweit können die vom Kläger zitierten Entscheidungen des Arbeitsgerichts Frankfurt (Urteil vom 19. Februar 2003 - 17 CA 8489/02 - sowie des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. November 2005 - 5 Sa 277/05 - ) nicht zu einer anderen Einschätzung führen, da dem Kläger im vorliegenden Verfahren die maßgeblichen Gründe mitgeteilt wurden.
  • VG Trier, 05.03.2007 - 6 K 736/06

    Verwaltungsrechtsweg gegeben bei Schadensersatzansprüchen aus Verletzung der

    Insoweit können die vom Kläger zitierten Entscheidungen des Arbeitsgerichts Frankfurt (Urteil vom 19. Februar 2003 - 17 CA 8489/02 - sowie des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. November 2005 - 5 Sa 277/05 - ) nicht zu einer anderen Einschätzung führen, da dem Kläger im vorliegenden Verfahren die maßgeblichen Gründe mitgeteilt wurden.
  • LAG Niedersachsen, 09.10.2007 - 5 Sa 207/07

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers -

    Es muss ausgeschlossen sein, dass die Benachteiligung auf einem Motivbündel beruht und das diskriminierende Motiv nicht wenigstens mit ursächlich gewesen ist ( BAG , Urteil vom 12.09.2006, Az: 9 AZR 807/0 - NZA 2007, S. 507 f. , LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.11.2005, Az: 5 Sa 277/05 - Juris; BVerfG , Beschluss vom 16.11.1993, Az: 1 BvR 258/86 - EZA § 611 a BGB Nr. 9).
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