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   LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2015 - 3 Sa 36/15   

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https://dejure.org/2015,35325
LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2015 - 3 Sa 36/15 (https://dejure.org/2015,35325)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.09.2015 - 3 Sa 36/15 (https://dejure.org/2015,35325)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. September 2015 - 3 Sa 36/15 (https://dejure.org/2015,35325)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 82 S 2 SGB 9, § 82 S 3 SGB 9, § 15 AGG, § 22 AGG
    Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers - Eignungstests - Abgrenzung zwischen Anforderungsprofil und Auswahlverfahren

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Entschädigungsanspruch, Bewerber, Schwerbehinderter, Arbeitgeber, Öffentlicher Dienst, Vorstellungsgespräch, Eignungstest, Anforderungsprofil, Auswahlverfahren, Abgrenzung

  • IWW

    § 82 S. 2 SGB IX, § ... 15 Abs. 2 S. 1 AGG, § 82 S. 2 SGB IX, §§ 64, 66 Abs. 1 ArbGG, § 22 AGG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 81 Abs. 2 S. 1 und 2, § 82 S. 2 und 3 SGB IX, §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 S. 1, § 6 Abs. 1 S. 2, § 15 Abs. 2, § 7 Abs. 1 AGG, § 82 Satz 2 SGB IX, § 82 Satz 3 SGB IX, § 15 Abs. 2 S. 1, § 6 Abs. 1, Abs. 2, 2 AGG, § 82 Satz 2 und Satz 3 SGB IX, § 15 Abs. 4 AGG, § 61 b Abs. 1 ArbGG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigung eines schwerbehinderten Bewerbers - Eignungstests - Abgrenzung zwischen Anforderungsprofil und Auswahlverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benachteiligung eines behinderten Stellenbewerbers durch Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch nach nichtbestandenem Eignungstest; Entschädigungsklage des abgelehnten Stellenbewerbers bei unzureichenden Darlegungen der öffentlichen Arbeitgeberin zur Widerlegung ...

  • Betriebs-Berater

    Eignungstest - Benachteiligung mangels Einladung zum Vorstellungsgespräch

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Eignungstest ersetzt Vorstellungsgespräch nicht

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Eignungstest ersetzt Vorstellungsgespräch nicht

  • hensche.de

    Einstellung, Schwerbehinderung, Diskriminierung: Behinderung

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • sbv-nrw.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligung eines behinderten Stellenbewerbers durch Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch nach nichtbestandenem Eignungstest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Diskriminierung schwerbehinderter Menschen bei Einstellung - Schriftlicher Test ersetzt nicht das Vorstellungsgespräch

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Diskriminierung schwerbehinderter Menschen bei Einstellung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Diskriminierung schwerbehinderter Menschen bei Einstellung - Schriftlicher Test ersetzt nicht das Vorstellungsgespräch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorstellungsgespräch für einen schwerbehinderten Bewerber - und der nicht bestandene Eignungstest

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderte Bewerber müssen auch bei nicht bestandenem Auswahltest zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderter Bewerber muss auch bei Zweifel an fachlicher Eignung zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Entschädigungszahlung wegen Benachteiligung eines Schwerbehinderten.

  • weka.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Vorstellungsgespräch bei Schwerbehinderung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Lädt ein öffentlicher Arbeitgeber einen geeigneten Bewerber mit Schwerbehinderung nicht zu einem Vorstellungsgespräch ein, so wird eine Diskriminierung vermutet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist Behinderung gleich fachlich ungeeignet?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers bei nicht bestandenem Eignungstest

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber - Schwerbehinderung - unabhängig vom Ergebnis des Eignungstests

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LAG Schleswig-Holstein zur Diskriminierung schwerbehinderter Menschen bei Neueinstellungen - Schriftlicher Test ersetzt nicht das Vorstellungsgespräch

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Benachteiligung behinderter Stellenbewerber (beim Einstellungsverfahren) - nicht bestandener Eignungstest

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einstellung von Schwerbehinderten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 3123
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2015 - 3 Sa 36/15
    Einstellungsbewerber werden im Sinne des § 7 Abs. 1 AGG benachteiligt, wenn ein öffentlicher Arbeitgeber ihnen die in § 82 Satz 2 SGB IX angeordnete Besserstellung gegenüber nicht schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern durch Einladung zu einem Vorstellungsgespräch vorenthält, obwohl ihnen im Sinne von § 82 Satz 3 SGB IX die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt (ständige Rechtsprechung: BVerwG vom 03.03.2011 - 5 C 16/10 - Juris, LS 2 und Rz. 18; BAG vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 - Juris, Rz. 24 m.w.N.).

    Der schwerbehinderte Bewerber soll im Rahmen des Vorstellungsgespräches die Chance haben, den Arbeitgeber von seiner Eignung zu überzeugen (BAG vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 - Rz. 24).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2015 - 3 Sa 36/15
    Ob dies der Fall ist, ist anhand eines Vergleichs zwischen dem Anforderungsprofil dieser Stelle und dem Leistungsprofil der Bewerberin oder des Bewerbers zu ermitteln (BAG vom 21.07.2009 - 9 AZR 431/08; BAG vom 16.02.2012, - 8 AZR 697/10 -Rz. 36).

    Mit der Bestimmung des Anforderungsprofils für die zu vergebende Stelle legt der Dienstherr die Kriterien für die Auswahl der Bewerber fest; an ihm werden die Eigenschaften und Fähigkeiten der Bewerber gemessen (BVerfG v. 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07; BAG vom 16.02.2012, 8 AZR 697/10 - Rz. 38m.w. N.; BVerwG vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - Rz. 27 m.w.N.).

  • ArbG Flensburg, 04.12.2014 - 2 Ca 624/14
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2015 - 3 Sa 36/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 04.12.2014 - 2 Ca 624/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des am 04.12.2014 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Flensburg - 2 Ca 624/14 - wird die Klage abgewiesen.

  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2015 - 3 Sa 36/15
    Mit der Bestimmung des Anforderungsprofils für die zu vergebende Stelle legt der Dienstherr die Kriterien für die Auswahl der Bewerber fest; an ihm werden die Eigenschaften und Fähigkeiten der Bewerber gemessen (BVerfG v. 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07; BAG vom 16.02.2012, 8 AZR 697/10 - Rz. 38m.w. N.; BVerwG vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - Rz. 27 m.w.N.).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2015 - 3 Sa 36/15
    Ob dies der Fall ist, ist anhand eines Vergleichs zwischen dem Anforderungsprofil dieser Stelle und dem Leistungsprofil der Bewerberin oder des Bewerbers zu ermitteln (BAG vom 21.07.2009 - 9 AZR 431/08; BAG vom 16.02.2012, - 8 AZR 697/10 -Rz. 36).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2015 - 3 Sa 36/15
    Mit der Bestimmung des Anforderungsprofils für die zu vergebende Stelle legt der Dienstherr die Kriterien für die Auswahl der Bewerber fest; an ihm werden die Eigenschaften und Fähigkeiten der Bewerber gemessen (BVerfG v. 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07; BAG vom 16.02.2012, 8 AZR 697/10 - Rz. 38m.w. N.; BVerwG vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 - Rz. 27 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2018 - 4 Ta 1489/17

    Benachteiligung im Bewerbungsverfahren - Anforderungsprofil einer Stelle -

    Werden diese Sprachkenntnisse im Rahmen eines Eignungstests ermittelt, handelt es sich nicht um einen von dem Stellenprofil unabhängigen Eignungstest, sondern um eine Feststellung der Erfüllung des Anforderungsprofils (Abgrenzung zu LAG Schleswig-Holstein 09.09.2015 - 3 Sa 36/15 -).

    Zwar wird vertreten, dass das Nichtbestehen eines Eignungstests nicht zur offensichtlichen Ungeeignetheit führt, wenn das Bestehen des Eignungstest nicht Bestandteil des Stellenprofils ist ( vgl. LAG Schleswig-Holstein 09.09.2015 - 3 Sa 36/15 - Juris ).

  • VG Frankfurt/Oder, 14.06.2021 - 2 L 96/21

    Pflicht zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch

    Hierdurch ist ihm aber eine nachträgliche Verschärfung des Anforderungsprofils durch Veränderung der Bewertungsmodalitäten möglich, was gerade verhindert werden soll (auf diesen Aspekt in einem vergleichbaren Fall hinweisend LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. September 2015 - 3 Sa 36/15 -, juris, Rn. 38).
  • ArbG Düsseldorf, 15.11.2017 - 3 Ca 2796/17

    Benachteiligung im zweistufigen Bewerbungsverfahren wegen Schwerbehinderung

    Danach werden schwerbehinderte Einstellungsbewerber, die dem Anforderungsprofil entsprechen, vom öffentlichen Arbeitgeber benachteiligt, wenn sie nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, weil sie einen Eignungstest nicht bestanden haben (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09. September 2015 - 3 Sa 36/15).
  • VG Berlin, 30.06.2020 - 26 K 44.19
    Etwas anderes könnte dann gelten, wenn der Eignungstest als Teil des Auswahlverfahrens angesehen wird (so - allerdings in einem anders gelagerten Fall - LArbG Kiel, Urteil vom 9. September 2015 - 3 Sa 36/15 - juris Rn. 36).
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