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   LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07   

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https://dejure.org/2007,7784
LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07 (https://dejure.org/2007,7784)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.12.2007 - 5 Sa 386/07 (https://dejure.org/2007,7784)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 5 Sa 386/07 (https://dejure.org/2007,7784)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Oberarzt, Arbeitnehmer, Schwerbehinderter, Integrationsamt, Zustimmung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung - Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungserfordernis für die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei nicht durch Vorlage eines Ausweises oder Feststellungsbescheides erbrachtem Nachweis der Schwerbehinderung; Auswirkungen auf den Sonderkündigungsschutz für den Fall eines nicht auf ...

  • Judicialis

    SGB IX § 90 Abs. 2a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit betriebsbedingter Änderungskündigung eines Schwerbehinderten bei fehlender Zustimmung des Integrationsamtes - Sonderkündigungsschutz trotz fehlenden Nachweises der Schwerbehinderung bei rechtzeitiger Antragstellung und ausreichender Mitwirkung des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 408
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04

    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei laufendem Antragsverfahren

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07
    Die Anerkennung sowie Feststellung des Grads der Behinderung habe demgegenüber nur deklaratorische Bedeutung (BAG, Urt. v. 07.03.2002 - 2 AZR 612/00 -, AP Nr. 11 zu § 15 SchwbG 1986; LAG Düsseldorf, Urt. v. 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 -, LAGE § 90 SGB IX Nr. 1; Seel, MDR 2007, 499 ff.).

    Das Negativattest ersetzt in diesem Falle die Zustimmung zur Kündigung (BAG, Urt. v. 27.05.1983 - 7 AZR 482/81 -, AP Nr. 12 zu § 12 SchwbG; LAG Düsseldorf, Urt. v. 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 -, LAGE § 90 SGB IX Nr. 1), auch wenn die Schwerbehinderung noch nachträglich festgestellt werden sollte (KR-Etzel, 8. Aufl., Rn. 56 zu §§ 85-90 SGB IX m. w. N.).

    (3) Der Arbeitgeber, der sich auf die Ausnahmeregelung in § 90 Abs. 2a Alt. SGB IX beruft, ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass die Frist des § 69 Abs. 2 S. 2 SGB IX verstrichen ist, weil der behinderte Arbeitnehmer pflichtwidrig nicht mitgewirkt und deshalb eine Entscheidung des Versorgungsamtes verzögert hat (LAG Düsseldorf, Urt. v. 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 -, LAGE § 90 SGB IX Nr. 1).

  • LAG Köln, 16.06.2006 - 12 Sa 168/06

    Sonderkündigungsschutz nach der Novelle des SGB IX

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07
    Nach der Gesetzesintention sollten die Einschränkungen des § 90 Abs. 2a SGB IX Missbräuche bekämpfen, die darin liegen, dass der Arbeitnehmer noch kurz vor Ausspruch einer erwarteten Kündigung ein in der Regel aussichtsloses Anerkennungsverfahren betreibt, um so eine bessere prozessuale Position zu erreichen (BT-Drucksache15/2357, Seite 24; LAG Köln, Urt. v. 16.06.2006 - 12 Sa 168/06 -, NAZ-RR 2007, 133 f. m. div. Lit.-Nachw.).

    Das Versorgungsamt hätte mithin noch Zeit genug gehabt, die erst im Widerspruchsverfahren angeforderten ärztlichen Stellungnahmen und Gutachten anzufordern, wobei nach § 69 Abs. 1 S. 2 SGB IX i. V. m. § 14 Abs. 2 S. 2 und Abs. 5 S. 2 u. 5 SGB IX eine Frist von sieben Wochen maßgebend ist (LAG Köln, Urt. v. 16.06.2006 - 12 Sa 168/06 -, a.a.O.; LAG Hamm, Urt. v. 10.05.2007 - 8 Sa 263/07 -, zit. v. Juris; vgl. KR-Etzel, 8. Aufl., Rn. 53g zu §§ 85-90 SGB IX).

  • LAG Hamm, 10.05.2007 - 8 Sa 263/07

    Sonderkündigungsschutz nach Schwerbehindertenrecht bei zeitlich gestaffeltem

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07
    Eine derartige Auslegung der Ausnahmevorschrift des § 90 Abs. 2a 2. Alt. SGB IX wäre weder mit dem Sinn und Zweck der Vorschrift noch mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen des rechtlichen Gehörs sowie der Möglichkeit der Überprüfung einer staatlichen Entscheidung (Verwaltungsakt / Urteil) vereinbar (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 10.05.2007 - 8 Sa 263/07 -, zit. n. Juris).

    Das Versorgungsamt hätte mithin noch Zeit genug gehabt, die erst im Widerspruchsverfahren angeforderten ärztlichen Stellungnahmen und Gutachten anzufordern, wobei nach § 69 Abs. 1 S. 2 SGB IX i. V. m. § 14 Abs. 2 S. 2 und Abs. 5 S. 2 u. 5 SGB IX eine Frist von sieben Wochen maßgebend ist (LAG Köln, Urt. v. 16.06.2006 - 12 Sa 168/06 -, a.a.O.; LAG Hamm, Urt. v. 10.05.2007 - 8 Sa 263/07 -, zit. v. Juris; vgl. KR-Etzel, 8. Aufl., Rn. 53g zu §§ 85-90 SGB IX).

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07
    Bei § 90 Abs. 2a 2. Alt. SGB IX handelt es sich entgegen dem Wortlaut "oder" nicht um eine echte zweite Ausnahmevorschrift zu 85 SGB IX i. V. m. § 2 Abs. 2 SGB IX. Vielmehr normiert die zweite Alternative zu § 90 Abs. 2a SGB IX eine Ausnahme vom Grundsatz, dass der Nachweis der Schwerbehinderung nach § 90 Abs. 2a SGB IX bereits vor Ausspruch der Kündigung vorliegen muss (BAG, Urt. v. 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 -, DB 2007, 1702 ff.; Grimm/Brock/Windeln, DB 2005, 282 ff.; Bitzer, NZA 2006, 1082 ff.).

    Der Antrag muss also mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt sein (BAG, Urt. v. 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 -, a.a.O.).

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07
    Sofern der Arbeitnehmer im Falle einer Änderungskündigung das geänderte Vertragsangebot unter dem Vorbehalt nach § 2 KSchG angenommen hat, ist der Arbeitgeber nicht aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs verpflichtet, den Arbeitnehmer vorläufig, d. h. bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seinen Kündigungsschutzantrag, zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beschäftigen (BAG, Urt. v. 28.03.1985 - 2 AZR 548/83 -, AP Nr. 4 zu § 767 ZPO; BAG Urt. v. 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 -, AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 280/91

    Voraussetzungen eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07
    Insofern handelt ein Arbeitnehmer im Regelfall sogar widersprüchlich (§ 242 BGB, venire contra factum proprium), wenn er trotz der Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt mit der Geltendmachung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs zu den alten Arbeitsbedingungen während des Kündigungsschutzprozesses hiervon abrücken will (BAG, Beschl. v. 19.12.1991 - 2 AZR 280/91 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07
    Sofern der Arbeitnehmer im Falle einer Änderungskündigung das geänderte Vertragsangebot unter dem Vorbehalt nach § 2 KSchG angenommen hat, ist der Arbeitgeber nicht aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs verpflichtet, den Arbeitnehmer vorläufig, d. h. bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seinen Kündigungsschutzantrag, zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beschäftigen (BAG, Urt. v. 28.03.1985 - 2 AZR 548/83 -, AP Nr. 4 zu § 767 ZPO; BAG Urt. v. 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 -, AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 482/81

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07
    Das Negativattest ersetzt in diesem Falle die Zustimmung zur Kündigung (BAG, Urt. v. 27.05.1983 - 7 AZR 482/81 -, AP Nr. 12 zu § 12 SchwbG; LAG Düsseldorf, Urt. v. 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04 -, LAGE § 90 SGB IX Nr. 1), auch wenn die Schwerbehinderung noch nachträglich festgestellt werden sollte (KR-Etzel, 8. Aufl., Rn. 56 zu §§ 85-90 SGB IX m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11298/05

    Voraussetzungen des Sonderkündigungsschutzes im Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07
    Dies gelte selbst dann, wenn der Arbeitnehmer gegen den Bescheid erfolgreich Widerspruch eingelegt oder Anfechtungsklage erhoben habe (Grimm/Brock/Windeln, DB 2005, 282 ff.; Seel, MDR 2007, 499 ff.; so auch OVG Koblenz, Urt. v. 07.03.2006 - 7 A 11298/05 -, NZA 2006, 1108 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 49/06

    Kündigung eines Schwerbehinderten: Zustimmungspflicht des Integrationsamts zur

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07
    Entscheidet aber das Versorgungsamt fehlerhaft, muss sich der Arbeitnehmer auch auf eine korrigierende Entscheidung der Widerspruchsbehörde oder der zuständigen Gerichte berufen können (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 15.02.2007 - 3 Sa 49/06 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00

    Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt

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