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   LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 12/18   

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LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 12/18 (https://dejure.org/2018,28514)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.06.2018 - 6 Sa 12/18 (https://dejure.org/2018,28514)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - 6 Sa 12/18 (https://dejure.org/2018,28514)
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  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Hinterbliebenenversorgung, Spätehenklausel, Alter, Sexuelle Identität, Diskriminierung

 
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  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 781/16

    Diskriminierung wegen des Alters - Späteheklausel

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 12/18
    Dafür sprächen insbesondere das Urteil des EuGH vom 24.11.2016 (C-443/15) und die Entscheidungen des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21.03.2017 (3 AZR 86/16) und vom 14.01.2017 (3 AZR 781/16).

    Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.11.2017 (3 AZR 781/16) setzte sich der Kläger nicht aus-.

    Nach den Entscheidungen des EuGH vom 24.11.2016 und des Bundesarbeitsgerichts vom 14.11.2017 (3 AZR 781/16) stehe fest, dass es sich bei der Hinterbliebenenversorgung um eine Form der Altersrente handelt, auf die § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG Anwendung finde.

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, der Schuldner werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG 14.11.2017 - 3 AZR 781/16 - Rn 11; BAG 21.03.2017 - 3 AZR 464/15 - Rn 18).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass das Gesetz trotz der in seinem § 2 Abs. 2 Satz 2 enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung gilt, soweit das Betriebsrentengesetz nicht vorrangige Sonderregelungen enthält, was nicht der Fall ist (BAG 11.12.2007 - 3 AZR 249/06 - Rn 22; BAG 14.11.2017 - 3 AZR 781/16 - Rn 15).

    Nach der Rechtsprechung des 3. Senats, der die Berufungskammer folgt, ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aber auch auf Hinterbliebene wie den Kläger, die sich auf eine Benachteiligung ihres verstorbenen Ehepartners oder Lebenspartners berufen, persönlich anwendbar (BAG 14.11.2017 - 3 AZR 781/16 - Rn 16-19).

    Auf diese Weise erfahren Arbeitnehmer, die - wie der verstorbene Lebenspartner des Klägers - die Lebenspartnerschaft nach der Vollendung ihres 65. Lebensjahres eingehen, wegen ihres Alters eine ungünstigere Behandlung als Arbeitnehmer, die vor der Vollendung des 65. Lebensjahres heiraten oder eine Lebensgemeinschaft eingehen (vgl. BAG 14.11.2017 - 3 AZR 781/16 - Rn 24; BAG 04.08.2015 - 3 AZR 137/13 - Rn 41).

    (1) Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 14.11.2017 (3 AZR 781/16) folgende Rechtsgrundsätze aufgestellt, denen sich die Berufungskammer anschließt:.

    (2) Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 14.11.2017 (3 AZR 781/16) klargestellt, dass die durch die Spätehenklausel bewirkte Ungleichbehandlung wegen des Alters § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG unterfällt.

    Dies führt dazu, dass sie als "Annex" von der in § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG aufgeführten Alters- bzw. Invaliditätsrente miterfasst wird (BAG 14.11.2017 - 3 AZR 781/16 - Rn 31).

    Es hält sich demnach im Rahmen dieses legitimen Ziels, wenn in einer Versorgungsordnung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird (BAG 14.11.2017 - 3 AZR 781/16 - Rn 33).

    Altersgrenzen, die an betriebsrentenrechtliche Strukturprinzipien anknüpfen, sind deshalb in der Regel angemessen im Sinne von § 10 Satz 2 AGG (BAG 14.10.2017 - 3 AZR 781/16 - Rn 37).

    Das Erreichen der festen Altersgrenze nach der Versorgungsordnung stellt, wie der Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer, eine Zäsur dar (BAG 15.10.2013 - 3 AZR 653/11 - Rn 38; BAG 14.11.2017 - 3 AZR 781/16 - Rn 40).

    Die feste Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungszusage im Regelfall - und zwar unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist (BAG 18.03.2014 - 3 AZR 952/11 - Rn 29; BAG 14.11.2017 - 3 AZR 781/16 - Rn 40).

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 12/18
    Die streitgegenständliche Altersgrenzenregelung unterscheide sich erheblich von der vom Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 04.08.2015 (3 AZR 137/13) beurteilten.

    Das bestätige die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04.08.2015 (3 AZR 137/13).

    Auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 04.08.2015 (3 AZR 137/13) könne sich der Kläger nicht mit Erfolg berufen.

    Auf diese Weise erfahren Arbeitnehmer, die - wie der verstorbene Lebenspartner des Klägers - die Lebenspartnerschaft nach der Vollendung ihres 65. Lebensjahres eingehen, wegen ihres Alters eine ungünstigere Behandlung als Arbeitnehmer, die vor der Vollendung des 65. Lebensjahres heiraten oder eine Lebensgemeinschaft eingehen (vgl. BAG 14.11.2017 - 3 AZR 781/16 - Rn 24; BAG 04.08.2015 - 3 AZR 137/13 - Rn 41).

    Da eine solche Altersgrenze in der jeweiligen Versorgungsregelung festzusetzen ist, muss die konkret gewählte Altersgrenze allerdings im Sinne von § 10 Satz 2 AGG angemessen und erforderlich sein (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG 04.08.2015 - 3 AZR 137/13 - Rn 43; 09.12.2014 - 1 AZR 102/13 - Rn 25; 18.03.2014 - 3 AZR 60/12 - Rn 20; 12.11.2013 - 3 AZR 356/12 - Rn 22).

    Diese betreffen nicht nur den Zeitpunkt des Leistungsfalls, sondern auch die Dauer der Leistungserbringung (BAG 04.08.2015 - 3 AZR 137/13 - Rn 62; BAG 14.11.2017 - 3 AZR 871/16 - Rn 35).

    Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Lebensgestaltung des Arbeitnehmers in der Zeit danach bei der Abgrenzung seiner Leistungspflichten unberücksichtigt zu lassen (BAG 04.08.2015 - 3 AZR 137/13 - Rn 70).

  • EuGH, 24.11.2016 - C-443/15

    Parris - Grundrechte - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -Richtlinie

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 12/18
    Im Februar 2017 stellte die Beklagte die Zahlung an den Kläger ein und berief sich auf die Entscheidung des EuGH vom 24.11.2016 (C - 443/15).

    Das Urteil des EuGH vom 24.11.2016 (C-443/15) ändere daran.

    Dafür sprächen insbesondere das Urteil des EuGH vom 24.11.2016 (C-443/15) und die Entscheidungen des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21.03.2017 (3 AZR 86/16) und vom 14.01.2017 (3 AZR 781/16).

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 653/11

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 12/18
    Hierfür ist es ausreichend, wenn der (ehemalige) Arbeitnehmer Versorgungsempfänger ist und das Versorgungsverhältnis bei Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes noch bestand (BAG 15.10.2013 - 3 AZR 653/11 - Rn 31).

    Das Erreichen der festen Altersgrenze nach der Versorgungsordnung stellt, wie der Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer, eine Zäsur dar (BAG 15.10.2013 - 3 AZR 653/11 - Rn 38; BAG 14.11.2017 - 3 AZR 781/16 - Rn 40).

  • BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 72/16

    Betriebliche Altersversorgung - Altersgrenzen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 12/18
    Sowohl der Wortlaut als auch die Systematik und die Entstehungsgeschichte zeigen, dass der Gesetzgeber an die von § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG erfassten Ungleichbehandlungen weitergehende Anforderungen stellen wollte als vom Unionsrecht verlangt (ausführlich dazu BAG 26.09.2017 - 3 AZR 72/16 - Rn 42 ff).
  • EuGH, 13.07.2017 - C-354/16

    Kleinsteuber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 12/18
    Ein legitimes Ziel im Sinne dieser Vorschrift ist es, den unternehmerischen Belangen einer begrenz- und kalkulierbaren Belastung Rechnung zu tragen (EuGH 13.07.2017 - C-354/16 - Rn 62 ff).
  • EuGH, 26.02.2015 - C-515/13

    Ingeniørforeningen i Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 12/18
    (a) Eine Altersgrenze im Sinne von § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG ist nach § 10 Satz 2 AGG grundsätzlich angemessen, wenn sie erlaubt, das mit ihr verfolgte Ziel im Sinne von § 10 Satz 1 AGG zu erreichen, ohne zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen derjenigen Arbeitnehmer zu führen, die aufgrund der Klausel benachteiligt werden (EuGH 26.02.2015 - C-515/13 - Rn 25).
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 12/18
    Da eine solche Altersgrenze in der jeweiligen Versorgungsregelung festzusetzen ist, muss die konkret gewählte Altersgrenze allerdings im Sinne von § 10 Satz 2 AGG angemessen und erforderlich sein (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG 04.08.2015 - 3 AZR 137/13 - Rn 43; 09.12.2014 - 1 AZR 102/13 - Rn 25; 18.03.2014 - 3 AZR 60/12 - Rn 20; 12.11.2013 - 3 AZR 356/12 - Rn 22).
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 12/18
    Die feste Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungszusage im Regelfall - und zwar unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist (BAG 18.03.2014 - 3 AZR 952/11 - Rn 29; BAG 14.11.2017 - 3 AZR 781/16 - Rn 40).
  • EuGH, 26.09.2013 - C-546/11

    Dansk Jurist- og Økonomforbund - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 12/18
    Sie ist erforderlich im Sinne von § 10 Satz 2 AGG, wenn sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des angestrebten Ziels notwendig ist (EuGH 26.09.2013 - C-546/11 - Rn 59).
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 356/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 797/08

    Hinterbliebenenversorgung - Lebenspartnerschaft

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 871/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

  • LAG Hamm, 12.09.2017 - 9 Sa 705/17

    Spätehenklausel; Altersdiskriminierung; Hinterbliebenenversorgung; Auslegung

  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - 17 Sa 7/17

    Spätehenklausel - Hinterbliebenenversorgung - Unmittelbare Benachteiligung wegen

  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 464/15

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Eigenbeiträge - Umfassungszusage

  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 86/16

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Tarifauslegung

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

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