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   LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16   

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https://dejure.org/2017,36037
LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16 (https://dejure.org/2017,36037)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.07.2017 - 5 Sa 252/16 (https://dejure.org/2017,36037)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 5 Sa 252/16 (https://dejure.org/2017,36037)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozessvergleich, Feststellungsbeschluss, Einigungsmangel, verdeckter, Kündigung, Betriebsstilllegung, Geltungsbereich (persönlicher), Geltungsbereich (betrieblicher), Kündigungsschutzgesetz, Gemeinschaftsbetrieb

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich; Übereinstimmende Vereinbarung trotz versteckten Einigungsmangels; Vergleichsbeurkundung als Voraussetzung einer Vereinbarung; Berechnung der Betriebsgröße nach § 23 Abs. 1 KSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb - und die Leiharbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckter Einigungsmangel beim Prozessvergleich - und der Feststellungsbeschluss des Gerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb - und die anderen Konzerngesellschaften

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - 2 Sa 136/16

    Fehlende gerichtliche Protokollierung eines außergerichtlichen Vergleichs

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16
    Sind solche besonderen Anhaltspunkte nicht ersichtlich bzw. von der Partei, die sich auf die lediglich deklaratorische Beurkundung beruft, nicht bewiesen, bleibt es bei der Auslegungsregel des § 154 Abs. 2 BGB (BAG, Urt. v. 16.01.1997 - 2 AZR 35/96 -, Rn. 18 u. 20, juris; LAG Köln 01.03.2011 - 12 Sa 1298/10 - Rn. 30, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 03.11.2016 - 2 Sa 136/16 -, Rn. 24, juris; LAG Hamm, Urt. v. 16.09.2011 - 19 Sa 711/11 -, Rn. 58 ff., juris).

    (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 03.11.2016 - 2 Sa 136/16 -, Rn. 27, juris).

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16
    Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben, sodass der Kern der Arbeitgeberfunktion im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur: BAG, Urt. v. 15.12.2011 - 8 AZR 692/10 -, Rn. 27, juris; BAG, Beschl. v. 14.08.2013 - 7 ABR 46/11 -, Rn. 27, juris).

    So sind die Voraussetzungen eines gemeinsamen Betriebs nicht bereits dann erfüllt, wenn enge unternehmerische Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern aufgrund wechselseitiger Verpflichtungen zu einer Minderung von mitbestimmungsrechtlich relevanten Gestaltungs- und Entscheidungsspielräumen der Arbeitgeber führt (BAG, Urt. v. 15.12.2011 - 8 AZR 692/10 -, Rn. 28, juris).

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 373/03

    Anwendung des KSchG - Kleinbetriebsklausel - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16
    Maßgebend ist die Beschäftigungslage, die im Allgemeinen für den Betrieb kennzeichnend ist (BAG, Urt. v. 24. Februar 2005 - 2 AZR 373/03 - zu B I 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 34 = EzA KSchG § 23 Nr. 28).

    Zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl bedarf es deshalb eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebs und einer Einschätzung seiner zukünftigen Entwicklung; Zeiten außergewöhnlich hohen oder niedrigen Geschäftsanfalls sind dabei nicht zu berücksichtigen (BAG, Urt. v. 24.02.2005 - 2 AZR 373/03 -, juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2017 - 5 Sa 208/16

    Kündigung, Kündigungsschutzgesetz, Anwendbarkeit, Kleinbetrieb,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16
    Von einem solchen Gemeinschaftsbetrieb ist nur dann auszugehen, wenn der Einsatz der materiellen Betriebsmittel und menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat betriebsbezogen gesteuert wird und so die mehreren Unternehmen im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsorganisation unter einer einheitlichen Leitungsmacht identische oder auch verschiedene arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgen (BAG, Beschl. v. 13.08.2008 - 7 ABR 21/07 -, Rn. 19, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 12.01.2017 - 5 Sa 208/16 -, Rn. 36, juris; KR-Bader, 11. Aufl., § 23 KSchG Rn. 66).
  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 427/16

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16
    Nichts anderes gilt, wenn mehrere Unternehmen beschließen, durch einen einheitlichen Leitungsapparat, die in weit entfernt liegenden Betriebstätten vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt einzusetzen (vgl. nur: BAG, Urt. v. 02.03.2017 - 2 AZR 427/16 -, Rn. 13, juris; ErfK/Kiel, 17. Aufl., § 23 KSchG Rn. 5).
  • LG Mannheim, 18.12.2015 - 1 S 83/15

    Versteckter Einigungsmangel beim Kauf einer Einbauküche: Fronten ohne Griffe

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16
    Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, ist der Vertrag nach § 155 BGB grundsätzlich nicht geschlossen, es sei denn, der Vertrag wäre auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen worden (OLG München, Urt. v. 18.05.2011 - 7 U 4937/10 -, Rn. 28, juris; LG Mannheim, Urt. v. 18.12.2015 - 1 S 83/15 -, Rn. 9, juris; Palandt/Ellenberger, BGB, 76. Aufl., § 155 Rn. 5).
  • BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 46/11

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16
    Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben, sodass der Kern der Arbeitgeberfunktion im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur: BAG, Urt. v. 15.12.2011 - 8 AZR 692/10 -, Rn. 27, juris; BAG, Beschl. v. 14.08.2013 - 7 ABR 46/11 -, Rn. 27, juris).
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16
    Dagegen sind sie mitzuzählen, wenn ihre Beschäftigung dem "Regelzustand" des Betriebs entspricht, soweit mithin bestimmte Arbeitsplätze im fraglichen Referenzzeitraum stets mit Arbeitnehmern besetzt waren bzw. sein werden, sei es mit eigenen Arbeitnehmern des Betriebsinhabers, sei es, etwa nach deren Ausscheiden oder "immer schon" mit (wechselnden) Leiharbeitnehmern (BAG, Urt. v. 24.01.2013 - 2 AZR 140/12 -, Rn. 24, juris).
  • LAG Hamm, 16.09.2011 - 19 Sa 711/11

    Vergleich, Protokollierung, Feststellung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16
    Sind solche besonderen Anhaltspunkte nicht ersichtlich bzw. von der Partei, die sich auf die lediglich deklaratorische Beurkundung beruft, nicht bewiesen, bleibt es bei der Auslegungsregel des § 154 Abs. 2 BGB (BAG, Urt. v. 16.01.1997 - 2 AZR 35/96 -, Rn. 18 u. 20, juris; LAG Köln 01.03.2011 - 12 Sa 1298/10 - Rn. 30, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 03.11.2016 - 2 Sa 136/16 -, Rn. 24, juris; LAG Hamm, Urt. v. 16.09.2011 - 19 Sa 711/11 -, Rn. 58 ff., juris).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 12/10

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2017 - 5 Sa 252/16
    Selbst eine vom Hauptbetrieb eines Unternehmens weit entfernt gelegene (unselbstständige) Betriebsstätte (Filiale, Geschäfts- und Zweigstelle) ist somit bei der Berechnung der Betriebsgröße nach § 23 Abs. 1 Satz 3 dem Hauptbetrieb zuzurechnen, wenn die wesentlichen Entscheidungen in personellen und sozialen Angelegenheiten im Hauptbetrieb getroffen werden (BAG, Urt. v. 07.07.2011 - 2 AZR 12/10 -, Rn 38, juris; BAG v. 28.10.2010 - 2 AZR 392/08 -, Rn 17, juris; ErfK/Kiel, 17. Aufl., § 23 KSchG Rn. 4).
  • OLG Rostock, 16.06.2010 - 1 U 13/10

    Zur Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs aus materiell-rechtlichen Gründen;

  • LAG Köln, 01.03.2011 - 12 Sa 1298/10

    Annahmeverzug bei "Freistellung ab Bestandskraft" eines gerichtlich zu

  • OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10

    Versteckter Einigungsmangel

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 763/06

    Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 35/96

    Vergleich

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06

    Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 8/98

    Person des Vertragspartners bei einem aus mehreren Auftragnehmern unter der

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 954/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb

  • LG Leipzig, 23.12.2021 - 3 O 1268/21

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO bei verspäteter

    b) Soll ein außergerichtlich vereinbarter Vergleich, wie hier, gerichtlich noch protokolliert werden, so ist in der Regel anzunehmen, dass der Vergleich erst mit der Protokollierung abgeschlossen ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 16.01.1997, Az.: 2 AzR 35/96; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2016, Az.: 2 Sa 136/16; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.07.2017, Az.: 5 Sa 252/16).
  • LAG München, 10.10.2019 - 3 Sa 205/19

    Arbeitsvertrag, Schriftform, fehlende Beurkundung

    Deshalb trägt bei unstreitiger Formabrede derjenige, der geltend macht, die Beurkundung solle nur Beweiszwecken dienen, die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG, Urteil vom 16.01.1997 - 2 AZR 35/96 - II.3.b) der Gründe; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2006 - 5 Sa 142/05 - unter B. II.2.b) aa) der Gründe; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.07.2017 - 5 Sa 252/16 - Rn. 48 m.w.N.).
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