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   LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2013 - 6 Sa 96/13   

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LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2013 - 6 Sa 96/13 (https://dejure.org/2013,29436)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.08.2013 - 6 Sa 96/13 (https://dejure.org/2013,29436)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. August 2013 - 6 Sa 96/13 (https://dejure.org/2013,29436)
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  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Schmerzensgeld, Schadensersatz, Mobbing, Schwerbehinderte, Wäscherin, Diskriminierung, Entschädigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2013 - 6 Sa 96/13
    Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob in den von der Klägerin genannten Einzelfällen arbeitsrechtliche Pflichten, ein absolutes Recht der Arbeitnehmerin iSd. § 823 Abs. 1 BGG, ein Schutzgesetz iSd. § 823 Abs. 2 BGB verletzt oder eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung iSd. § 826 BGB begangen worden ist (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07 - NZA 2009, 38; BAG 16.05..2007 - 8 AZR 709/06 - zitiert nach JURIS; LAG Schleswig-Holstein 02.12.2009 - 6 Sa 256/09 -).

    Für sich allein betrachtet kommt ihnen oft keine rechtliche Bedeutung zu (vgl. BAG 25.10.2007 a.a.O.; 16.05.2007 - 8 ARZ 709/06, NZA 2007, 1154).

    Ihnen muss die zusammenfassende Systematik und Zielrichtung zugrunde liegen, Rechte und Rechtsgüter - Persönlichkeitsrecht und/oder die Gesundheit des Betroffenen - zu beeinträchtigen (BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - zitiert nach juris).

    b) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer Mobbinghandlung trägt nach allgemeinen Grundsätzen des Zivilprozesses der betroffene Arbeitnehmer (BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - zitiert nach JURIS).

    Die Darlegungen haben sich, soweit gesundheitliche Folgen behauptet werden, außerdem darauf zu erstrecken, dass die beanstandeten Verhaltensweisen diese ausgelöst haben (BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 -).

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2013 - 6 Sa 96/13
    Eine Zurechnung kommt hingegen nicht in Betracht, wenn gleichgestellte Kollegen agieren (BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Mobbing).

    Zur Feststellung von Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes des Arbeitnehmers durch Belästigungen ist ausgehend von der Definition des Begriffs der Belästigung in § 3 Abs. 3 AGG festzustellen, dass unerwünschte Verhaltensweisen - unabhängig von den Gründen nach § 1 AGG - bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterung, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird (vgl. BAG 25.10.2007 a.a.O.).

    Für sich allein betrachtet kommt ihnen oft keine rechtliche Bedeutung zu (vgl. BAG 25.10.2007 a.a.O.; 16.05.2007 - 8 ARZ 709/06, NZA 2007, 1154).

    Die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen kann jedoch zu einer Vertrags- oder Rechtsgutverletzung führen, wenn ihnen eine Systematik und die Zielrichtung der Beeinträchtigung eines geschützten Rechts des Arbeitnehmers zugrunde liegt (vgl. BAG 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 - zitiert nach JURIS).

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2004 - 3 Sa 542/03

    Schmerzensgeld, Mobbing, Eigenkündigung, fristlos, Konflikte,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2013 - 6 Sa 96/13
    Auch wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer z. B. um die Reichweite des Direktionsrechts kommt, handelt es sich um im Arbeitsleben normale Konflikte, die unter Zuhilfenahme der Arbeitsgerichte geklärt werden müssen (LAG Schleswig-Holstein 01.04.2004 - 3 Sa 542/03 - NZA-RR 2005, 15, 17).
  • LAG Berlin, 17.01.2003 - 6 Sa 1735/02

    Mobbing; Auflösungsschaden; Prozesskündigung; Teilkostenentscheidung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2013 - 6 Sa 96/13
    Erst wenn sich aus den gemachten Fehlern schließen lässt, dass der Arbeitnehmer zermürbt werden sollte, ergibt sich eine andere Beurteilung (LAG Berlin 17.01.2003 - 6 Sa 1735/02 -).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2003 - 4 U 51/03

    Amtshaftungsanspruch eines Polizeibeamten gegen seinen Dienstherren: "Mobbing"

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2013 - 6 Sa 96/13
    Wenn der Arbeitgeber im Rahmen dieser gerichtlichen Auseinandersetzung seine Rechtsposition verteidigt, so liegt hierin kein Mobbing (OLG Stuttgart 28.07.2003 - 4 U 51/03).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02

    Schmerzensgeld, "Mobbing", Begriff, Erfüllung, Anspruchsgrundlage, Konflikte,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2013 - 6 Sa 96/13
    Daher ist das Opfer als Partei anzuhören und seine Glaubwürdigkeit zu überprüfen (LAG Schleswig-Holstein, 19.3.2002 - 3 Sa 1/02 -).
  • LAG Hamm, 07.11.2006 - 9 Sa 444/06

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Mobbing

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2013 - 6 Sa 96/13
    Der Arzt kennt regelmäßig die Situation am Arbeitsplatz nicht, sondern ist auf die Schilderung des Arbeitnehmers angewiesen (LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 6 Sa 93/08 - LAG Hamm, 07.11.2006 - 9 Sa 444/06 - LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06 -).
  • LAG Nürnberg, 05.09.2006 - 6 Sa 537/04

    Persönlichkeitsrecht - Mobbing - Schmerzensgeld - Drohungen - Beleidigungen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2013 - 6 Sa 96/13
    Pauschaler und wertender Vortrag mit Worten wie z. B. "gängeln" (LAG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - 5 Sa 595/06 -), "beschimpft" (LAG Nürnberg, 05.09.2006 - 6 Sa 537/04 -), "verbalen Übergriffen, Beleidigungen und massiven Drohungen" (LAG Köln, 21.04.2006 - 12 (7) Sa 64/06 -) ist nicht ausreichend.
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2013 - 6 Sa 96/13
    Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob in den von der Klägerin genannten Einzelfällen arbeitsrechtliche Pflichten, ein absolutes Recht der Arbeitnehmerin iSd. § 823 Abs. 1 BGG, ein Schutzgesetz iSd. § 823 Abs. 2 BGB verletzt oder eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung iSd. § 826 BGB begangen worden ist (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07 - NZA 2009, 38; BAG 16.05..2007 - 8 AZR 709/06 - zitiert nach JURIS; LAG Schleswig-Holstein 02.12.2009 - 6 Sa 256/09 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09

    Schmerzensgeld, Schadensersatz, Mobbing, Darlegungslast des Arbeitnehmers,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2013 - 6 Sa 96/13
    Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob in den von der Klägerin genannten Einzelfällen arbeitsrechtliche Pflichten, ein absolutes Recht der Arbeitnehmerin iSd. § 823 Abs. 1 BGG, ein Schutzgesetz iSd. § 823 Abs. 2 BGB verletzt oder eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung iSd. § 826 BGB begangen worden ist (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07 - NZA 2009, 38; BAG 16.05..2007 - 8 AZR 709/06 - zitiert nach JURIS; LAG Schleswig-Holstein 02.12.2009 - 6 Sa 256/09 -).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06

    Feststellungsklage - Zurückbehaltungsrecht - Mobbing

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 515/10

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

  • LAG Köln, 21.04.2006 - 12 (7) Sa 64/06

    Schmerzensgeld/Mobbing

  • LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06

    Mobbing, Verletzung des Persönlichkeitsrechts

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