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   LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2010 - 3 SaGa 14/10   

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LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2010 - 3 SaGa 14/10 (https://dejure.org/2010,2355)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.12.2010 - 3 SaGa 14/10 (https://dejure.org/2010,2355)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - 3 SaGa 14/10 (https://dejure.org/2010,2355)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Einstweilige Verfügung, Teilzeitbeschäftigung, Ankündigungsfrist, Drei-Monats-Frist, Wunsch der Antragstellerin, Ablehnung, Arbeitgeber, betriebliche Gründe, Organisationskonzept, Schichtarbeit, Darlegungslast des Arbeitgebers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilantrag auf vorläufige Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit; Verzicht der Arbeitgeberin auf Drei-Monats-Frist bei fehlendem Hinweis auf Fristwahrung

  • Betriebs-Berater

    Organisationskonzept bei Teilzeitwunsch

  • hensche.de

    Einstweilige Verfügung, Teilzeitbeschäftigung

  • Betriebs-Berater

    Organisationskonzept bei Teilzeitwunsch

  • Betriebs-Berater

    Keine Arbeit in der Nachmittagsschicht

  • ra.de
  • streifler.de

    Teilzeit: Arbeitgeber kann nicht pauschal Tätigkeit in Nachmittagsschicht verlangen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag auf vorläufige Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit; Verzicht der Arbeitgeberin auf Drei-Monats-Frist bei fehlendem Hinweis auf Fristwahrung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstweilige Verfügung gegen Ablehnung eines Teilzeitwunschs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Von Teilzeitbeschäftigten kann nicht pauschal Arbeit in der Nachmittagsschicht bis 18:00 Uhr verlangt werden

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Teilzeitbeschäftigung in einem Schichtbetrieb

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung nicht pauschal ablehnbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Teilzeitbeschäftigte auch entgegen dem betriebsüblichen Wechsel von Vormittags- und Nachmittagsschicht?

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Teilzeitbeschäftigte müssen nicht zwingend nachmittags arbeiten

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Der verspätete Teilzeit-Antrag

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Von Teilzeitbeschäftigten kann nicht pauschal Arbeit in der Nachmittagsschicht bis 18:00 Uhr verlangt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Teilzeittätigkeit muss nicht zwingend nachmittags ausgeübt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Teilzeitbeschäftigte können nicht pauschal zur Arbeit in der Nachmittagsschicht verpflichtet werden - Arbeitgeber muss konkrete Umstände für nicht mögliches Teilzeitverlangen in Vormittagsschicht anführen und beweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 692
  • DB 2011, 244
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2010 - 3 SaGa 14/10
    Es kann vielmehr so ausgelegt werden, dass es sich hilfsweise auf den Zeitpunkt richtet, zu dem der Arbeitnehmer die Verringerung frühestmöglich verlangen kann (BAG vom 20.07.2004 - 9 AZR 626/03 - zitiert nach Juris, Leitsatz 1 und Rz. 25 m. w. N.; BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 - zitiert nach Juris, Rz. 37; Meinel u.a., Rz. 40 zu § 8 m. w. N.).

    Darin kann regelmäßig nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Verzicht des Arbeitgebers auf die Einhaltung der Drei-Monats-Frist zu Gunsten des Arbeitnehmers zu sehen sein (BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 - zitiert nach Juris, Leitsatz 2 und Rz. 37, 40; BAG vom 16.03.2004 - 9 AZR 323/03; BAG vom 20.07.2004 - 9 AZR 626/03 - Rz. 23).

    Zu einer diesbezüglichen Darlegung und notfalls Beweisführung wäre sie jedoch verpflichtet gewesen (vgl. nur BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 - zitiert nach Juris, Rz. 52 ff; LAG Schleswig-Holstein vom 18.12.2003 - 4 Sa 96/03 - zitiert nach Juris, Rz. 37 m. w. N.).

  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 30/06

    Verringerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2010 - 3 SaGa 14/10
    Ergibt sich, dass das Arbeitszeitverlangen nicht mit dem organisatorischen Konzept und der daraus folgenden Arbeitszeitregelung in Übereinstimmung gebracht werden kann, ist in einer dritten Stufe das Gewicht der entgegenstehenden betrieblichen Gründe zu prüfen (BAG Urteil vom 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 - in BB 2003, Seite 2629; BAG vom 15.08.2006 - 9 AZR 30/06 - Leitsatz 2 und Rz. 19 m. w. N.).

    Es muss vielmehr dargelegt werden, dass die unternehmerische Aufgabenstellung wesentlich durch den Teilzeitwunsch beeinträchtigt wird (vgl. BAG vom 15.08.2006 - 9 AZR 30/06 - zitiert nach Juris, Rz. 19).

  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2010 - 3 SaGa 14/10
    Es kann vielmehr so ausgelegt werden, dass es sich hilfsweise auf den Zeitpunkt richtet, zu dem der Arbeitnehmer die Verringerung frühestmöglich verlangen kann (BAG vom 20.07.2004 - 9 AZR 626/03 - zitiert nach Juris, Leitsatz 1 und Rz. 25 m. w. N.; BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 - zitiert nach Juris, Rz. 37; Meinel u.a., Rz. 40 zu § 8 m. w. N.).

    Darin kann regelmäßig nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Verzicht des Arbeitgebers auf die Einhaltung der Drei-Monats-Frist zu Gunsten des Arbeitnehmers zu sehen sein (BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 - zitiert nach Juris, Leitsatz 2 und Rz. 37, 40; BAG vom 16.03.2004 - 9 AZR 323/03; BAG vom 20.07.2004 - 9 AZR 626/03 - Rz. 23).

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2010 - 3 SaGa 14/10
    a) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Wirksamkeit des Teilzeitbegehrens ist der Zeitpunkt der Ablehnung durch den Arbeitgeber (BAG vom 18.02.2003 - 9 AZR 356/02 - Rz. 36).

    Diese Nebenpflichtverletzung hat zur Folge, dass die Beklagte jedoch bezüglich ihrer Ablehnung u. U. präkludiert ist (BAG vom 18.02.2003 - 9 AZR 356/02 - zitiert nach Juris, Rz. 22, 25 - 28; Meinel/Heyn/Herms, Kommentar zum TzBfG, Rz. 46 zu § 8; Annusz/Thüsing, Kommentar zum TzBfG, 2. Auflage, Rz. 95 m. w. N.), also bestimmte Einwendungen nicht erheben kann, wenn sie bei der gesetzlich vorgeschriebenen Erörterung durch die Klägerin mittels Anpassung ihres Teilzeitbegehrens hätten aufgefangen werden können.

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2003 - 4 Sa 96/03
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2010 - 3 SaGa 14/10
    Zu einer diesbezüglichen Darlegung und notfalls Beweisführung wäre sie jedoch verpflichtet gewesen (vgl. nur BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 - zitiert nach Juris, Rz. 52 ff; LAG Schleswig-Holstein vom 18.12.2003 - 4 Sa 96/03 - zitiert nach Juris, Rz. 37 m. w. N.).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2010 - 3 SaGa 14/10
    Ergibt sich, dass das Arbeitszeitverlangen nicht mit dem organisatorischen Konzept und der daraus folgenden Arbeitszeitregelung in Übereinstimmung gebracht werden kann, ist in einer dritten Stufe das Gewicht der entgegenstehenden betrieblichen Gründe zu prüfen (BAG Urteil vom 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 - in BB 2003, Seite 2629; BAG vom 15.08.2006 - 9 AZR 30/06 - Leitsatz 2 und Rz. 19 m. w. N.).
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2010 - 3 SaGa 14/10
    Darin kann regelmäßig nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Verzicht des Arbeitgebers auf die Einhaltung der Drei-Monats-Frist zu Gunsten des Arbeitnehmers zu sehen sein (BAG vom 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 - zitiert nach Juris, Leitsatz 2 und Rz. 37, 40; BAG vom 16.03.2004 - 9 AZR 323/03; BAG vom 20.07.2004 - 9 AZR 626/03 - Rz. 23).
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