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   LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2016 - 4 TaBV 44/15   

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LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2016 - 4 TaBV 44/15 (https://dejure.org/2016,29666)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.06.2016 - 4 TaBV 44/15 (https://dejure.org/2016,29666)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 4 TaBV 44/15 (https://dejure.org/2016,29666)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 9 Abs 3 GG, § 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG, § 99 BetrVG
    Arbeitskampf - Bestimmtheit - Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Unterlassungsantrag

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht, Arbeitskampf, Unterlassungsantrag, Bestimmtheit

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 99 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 100 Abs. 1 BetrVG, § 100 Abs. 2 S. 3 BetrVG, § 87 Absatz 1 Nr. 3 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbestimmte Unterlassungsanträge des Betriebsrats zur Beschränkung der Mitbestimmung im Hinblick auf "arbeitskampfbedingte" Maßnahmen bei entscheidungserheblichem Streit um den Begriff der "Arbeitskampfbedingtheit"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Arbeitskampf; Unterlassungsantrag; Bestimmtheit

  • rechtsportal.de

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Unbestimmte Unterlassungsanträge des Betriebsrats zur Beschränkung der Mitbestimmung im Hinblick auf "arbeitskampfbedingte" Maßnahmen bei entscheidungserheblichem Streit um den Begriff der "Arbeitskampfbedingtheit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsversammlung als Arbeitskampf

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2016 - 4 TaBV 44/15
    Dessen Aufgabe ist es lediglich zu klären, ob der Schuldner der festgesetzten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese besteht (BAG, Beschluss vom 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 -, zitiert nach juris Rn. 17; BAG, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 AZR 252/06 -, zitiert nach juris Rn. 26).

    Das Erkenntnisgericht kann aber das Vollstreckungsverfahren nicht von der unter Umständen schwierigen Prüfung entlasten, ob die rechtlichen und/oder tatsächlichen Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die titulierte Unterlassungsverpflichtung vorliegen (BAG, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 AZR 252/06 -, zitiert nach juris Rn. 31).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2016 - 4 TaBV 44/15
    Diese können bei der Auslegung des Antrags sowie bei einer etwa später erforderlich werdenden Bestimmung des Inhalts und Umfangs einer über den Antrag ergehenden Sachentscheidung herangezogen werden (BAG, Beschluss vom 08.06.2004 - 1 ABR 13/03 -, zitiert nach juris Rn. 35).

    Der Umstand, dass bei der konkreten Ausübung eines Mitbestimmungsrechts noch Streit über die Anwendung und Auslegung zwingender gesetzlicher Vorgaben entstehen kann, bedeutet nicht, dass der Streit über das grundsätzliche Bestehen des Mitbestimmungsrechts nur unter - vorsorglicher - Einbeziehung aller denkbaren Abgrenzungen entschieden werden könnte (BAG, Beschluss vom 08.06.2004 - 1 ABR 13/03 -, zitiert nach juris Rn. 35 a. E.).".

  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2016 - 4 TaBV 44/15
    Dessen Aufgabe ist es lediglich zu klären, ob der Schuldner der festgesetzten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese besteht (BAG, Beschluss vom 28.02.2003 - 1 AZB 53/02 -, zitiert nach juris Rn. 17; BAG, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 AZR 252/06 -, zitiert nach juris Rn. 26).
  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2016 - 4 TaBV 44/15
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 30.09.2004 - 8 AZR 462/03 -, zitiert nach juris Rn. 40 - ausgeführt, unter Arbeitskampf im weitesten Sinne könne jede kollektive Maßnahme der Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite verstanden werden, welche die Gegenseite zielgerichtet unter Druck setzen solle.
  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2016 - 4 TaBV 44/15
    Die Notwendigkeit gewisser Subsumtionsprozesse im Rahmen einer etwa erforderlich werdenden Zwangsvollstreckung steht daher grundsätzlich der Verwendung ausfüllungsbedürftiger Begriffe in einem Unterlassungstitel und dem darauf gerichteten Antrag nicht generell entgegen (BAG, Beschluss vom 22.09.2009 - 1 AZR 972/08 -, zitiert nach juris Rn. 11).
  • BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2016 - 4 TaBV 44/15
    Das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechts können daher trotz der tatsächlichen Erledigung eines Konflikts in der Vergangenheit im Wege eines Feststellungsantrags Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung sein, wenn der betreffende Streit auch künftig wieder auftreten kann (BAG, Beschluss vom 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 -, zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 14.10.2013 - 13 TaBV 38/13

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2016 - 4 TaBV 44/15
    Die Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe ist deshalb in der Regel hinnehmbar und im Interesse einer sachgerechten Verurteilung zweckmäßig, wenn über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe kein Zweifel besteht, sodass die Reichweite von Antrag und Entscheidung feststeht (LAG Hamm, Beschluss vom 14.10.2013 - 13 TaBV 38/13 -, zitiert nach juris Rn. 115).
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2016 - 4 TaBV 44/15
    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt entschieden, dass die Betriebspartner die zwischen ihnen streitige Frage bezüglich der Begrenzungen des Mitbestimmungsrechts durch einen entsprechenden Antrag losgelöst von einem konkreten Einzelfall zur gerichtlichen Entscheidung stellen können (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - 1 ABR 36/90 -, zitiert nach juris Rn. 28).
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