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   LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09   

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LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09 (https://dejure.org/2010,19094)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.03.2010 - 6 Sa 256/09 (https://dejure.org/2010,19094)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. März 2010 - 6 Sa 256/09 (https://dejure.org/2010,19094)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Schmerzensgeld, Schadensersatz, Mobbing, Darlegungslast des Arbeitnehmers, Anforderungen an Darlegungslast, Abmahnung, mehrere Abmahnungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abmahnung ist kein Mobbing!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Mobbing trotz Vielzahl von Abmahnungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Berechtigte Abmahnung ist kein Mobbing

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09
    Mobbing ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte (vgl. nur BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - zitiert nach JURIS - ).

    Beide Definitionen stimmen im Kern überein (BAG 16.05.2007, a.a.O).

    Nicht alles, was als Mobbing bezeichnet wird, ist von rechtlicher, d. h. insbesondere arbeitsrechtlicher und schadensrechtlicher Relevanz (BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 -).

    Für sich allein betrachtet kommt einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen oft keine rechtliche Bedeutung zu (vgl. BAG 25.10.2007 a.a.O.; 16.05.2007 - 8 ARZ 709/06, NZA 2007, 1154).

    Sofern der Arbeitnehmer das Vorliegen von Mobbing bei der Ausübung des Direktionsrechts behauptet, muss er Umstände darlegen, aus denen sich z. B. eine schikanöse Motivation ergibt (BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - LAG Schleswig-Holstein 28.03.2006 - 5 Sa 595/05 - NZA-RR 2006, 402, 403).

    Ihnen muss die zusammenfassende Systematik und Zielrichtung zugrundeliegen, Rechte und Rechtsgüter - Persönlichkeitsrecht und/oder die Gesundheit des Betroffenen - zu beeinträchtigen (BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - zitiert nach JURIS).

    d) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer Mobbinghandlung trägt nach allgemeinen Grundsätzen des Zivilprozesses der betroffene Arbeitnehmer (BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - zitiert nach JURIS).

    Die Darlegungen haben sich, soweit gesundheitliche Folgen behauptet werden, außerdem darauf zu erstrecken, dass die beanstandeten Verhaltensweisen dieses ausgelöst haben (BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 -).

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09
    Im Falle der Verletzung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Beseitigung der fortwährenden Beeinträchtigung und auf Unterlassung weiterer Verletzungshandlungen (vgl. BAG 13.03.2008 ­ 2 AZR 88/07 ­; 25.10.2007 ­ 8 AZR 593/06 - AP BGB § 611 Mobbing Nr. 6).

    Zur Feststellung von Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes des Arbeitnehmers durch Belästigungen ist ausgehend von der Definition des Begriffs der Belästigung in § 3 Abs. 3 AGG festzustellen, dass unerwünschte Verhaltensweisen - unabhängig von den Gründen nach § 1 AGG - bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterung, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird (vgl. BAG 25.10.2007 a.a.O.).

    Für sich allein betrachtet kommt einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen oft keine rechtliche Bedeutung zu (vgl. BAG 25.10.2007 a.a.O.; 16.05.2007 - 8 ARZ 709/06, NZA 2007, 1154).

    Die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen kann jedoch zu einer Vertrags- oder Rechtsgutverletzung führen, wenn ihnen eine Systematik und die Zielrichtung der Beeinträchtigung eines geschützten Rechts des Arbeitnehmers zugrundeliegt (vgl. BAG 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 - zitiert nach JURIS).

  • LAG Hamm, 07.11.2006 - 9 Sa 444/06

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Mobbing

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09
    Andere Gerichte definieren Mobbing als fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen am Arbeitsplatz gegenüber einzelnen Mitarbeitern zur Erreichung von Zielen, die von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind und die jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Mobbingopfers verletzen (so z. B. LAG Thüringen 15.02.2001 - 5 Sa 102/00 - NZA- RR 2001, 577, 579 f.; LAG Hamm 07.11.2006 - 9 Sa 444/06 - m. w. N.).

    Der Arzt kennt regelmäßig die Situation am Arbeitsplatz nicht, sondern ist auf die Schilderung des Arbeitnehmers angewiesen (LAG Baden-Württemberg 28.06.2006 - 6 Sa 93/08 - LAG Hamm 07.11.2006 - 9 Sa 444/06 - LAG Hamm 19.12.2006 - 9 Sa 836/06 -).

  • OLG Stuttgart, 28.07.2003 - 4 U 51/03

    Amtshaftungsanspruch eines Polizeibeamten gegen seinen Dienstherren: "Mobbing"

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09
    Wenn der Arbeitgeber im Rahmen dieser gerichtlichen Auseinandersetzung seine Rechtsposition verteidigt, so liegt hierin kein Mobbing (OLG Stuttgart 28.07.2003 - 4 U 51/03).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - 5 Sa 595/05

    Mobbing, Schmerzensgeld, Darlegungslast des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09
    Sofern der Arbeitnehmer das Vorliegen von Mobbing bei der Ausübung des Direktionsrechts behauptet, muss er Umstände darlegen, aus denen sich z. B. eine schikanöse Motivation ergibt (BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - LAG Schleswig-Holstein 28.03.2006 - 5 Sa 595/05 - NZA-RR 2006, 402, 403).
  • LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06

    Mobbing, Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09
    Der Arzt kennt regelmäßig die Situation am Arbeitsplatz nicht, sondern ist auf die Schilderung des Arbeitnehmers angewiesen (LAG Baden-Württemberg 28.06.2006 - 6 Sa 93/08 - LAG Hamm 07.11.2006 - 9 Sa 444/06 - LAG Hamm 19.12.2006 - 9 Sa 836/06 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2004 - 3 Sa 542/03

    Schmerzensgeld, Mobbing, Eigenkündigung, fristlos, Konflikte,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09
    Auch wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer z. B. um die Reichweite des Direktionsrechts kommt, handelt es sich um im Arbeitsleben normale Konflikte, die unter Zuhilfenahme der Arbeitsgerichte geklärt werden müssen (LAG Schleswig-Holstein 01.04.2004 - 3 Sa 542/03 - NZA-RR 2005, 15, 17).
  • LAG Berlin, 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen "Mobbing", Verschulden des "Täters" auch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber, der sich von einem Arbeitnehmer wegen Unzufriedenheit mit der Arbeitsleistung trennen will, seine Beanstandungen konkret bezeichnen und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Wiederholungsfall androhen muss (LAG Berlin 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03, NZA-RR 2005, 13, 14).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 302/07

    Schmerzensgeld wegen Mobbings

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09
    Auch stellt eine Abmahnung, die sich im Nachhinein als unwirksam erweist, keine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar (LAG Rheinland-Pfalz 02.08.2007 - 11 Sa 302/07 -).
  • LAG Berlin, 17.01.2003 - 6 Sa 1735/02

    Mobbing; Auflösungsschaden; Prozesskündigung; Teilkostenentscheidung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09
    Erst wenn sich aus den gemachten Fehlern schließen lässt, dass der Arbeitnehmer zermürbt werden sollte, ergibt sich eine andere Beurteilung (LAG Berlin 17.01.2003 - 6 Sa 1735/02 -).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06

    Feststellungsklage - Zurückbehaltungsrecht - Mobbing

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 3 Sa 1/02

    Schmerzensgeld, "Mobbing", Begriff, Erfüllung, Anspruchsgrundlage, Konflikte,

  • LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00

    Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter

  • LAG Köln, 21.04.2006 - 12 (7) Sa 64/06

    Schmerzensgeld/Mobbing

  • LAG Nürnberg, 05.09.2006 - 6 Sa 537/04

    Persönlichkeitsrecht - Mobbing - Schmerzensgeld - Drohungen - Beleidigungen

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07

    Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2013 - 6 Sa 96/13

    Schmerzensgeld, Schadensersatz, Mobbing, Schwerbehinderte, Wäscherin,

    Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob in den von der Klägerin genannten Einzelfällen arbeitsrechtliche Pflichten, ein absolutes Recht der Arbeitnehmerin iSd. § 823 Abs. 1 BGG, ein Schutzgesetz iSd. § 823 Abs. 2 BGB verletzt oder eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung iSd. § 826 BGB begangen worden ist (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07 - NZA 2009, 38; BAG 16.05..2007 - 8 AZR 709/06 - zitiert nach JURIS; LAG Schleswig-Holstein 02.12.2009 - 6 Sa 256/09 -).
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