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   LAG Schleswig-Holstein, 17.05.1995 - 2 Sa 455/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4175
LAG Schleswig-Holstein, 17.05.1995 - 2 Sa 455/94 (https://dejure.org/1995,4175)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.05.1995 - 2 Sa 455/94 (https://dejure.org/1995,4175)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Mai 1995 - 2 Sa 455/94 (https://dejure.org/1995,4175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fleischkontrolleur ausserhalb öffentlicher Schlachthöfe; Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Rente im Rahmen einer Zusatzversorgung ; Bestimmtheit eines Feststellungsantrags; Sachlicher Grund für Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.05.1995 - 2 Sa 455/94
    Dagegen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wenn sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst einleuchtender Grund für eine Differenzierung finden lässt, wenn also die unterschiedliche Behandlung verschiedener Gruppen als willkürlich bezeichnet werden muss - BAG, Urteil vom 27.07.1988, AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung -.
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.05.1995 - 2 Sa 455/94
    Angesichts dieser eindeutigen Erklärung des Beklagten kommt die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht zum Tragen, dass ein Feststellungsantrag gegen den öffentlichen Dienstgeber ausreiche, selbst wenn es dem Kläger möglich wäre, einen bezifferten Zahlungsantrag zu stellen; der beklagte öffentliche Dienstgeber müsse auch aufgrund eines Feststellungsurteils leisten - so BAG, Urteil vom 28.07.1992, AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung -.
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.05.1995 - 2 Sa 455/94
    Trotz möglicher Leistungsklage ist das Feststellungsinteresse dann zu bejahen, wenn der Streit so einfacher und schneller behoben werden kann, weil z.B. der Beklagte als Behörde erwarten lässt, dass er bereits auf ein Feststellungsurteil hin leisten werde - BGH, NJW 1984, 1118, 1119; Zöller/Stephan, ZPO , 17. Aufl., § 256 Rdn. 8 a -.
  • LAG Hamm, 02.08.1994 - 6 Sa 1505/93

    Zusatzversorgung; Versorgungsanspruch; Arbeitnehmer; Arbeitsverhältnis; VBL; ZKW;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.05.1995 - 2 Sa 455/94
    Für eine Differenzierung liegen sachliche Gründe vor, die nicht auf den zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung zurückzuführen sind - so LAG Hamm, Urteil vom 02.08.1994, - 6 Sa 1505/93 - (S. 13) -.
  • BAG, 03.04.1996 - 3 AZR 531/95

    Anforderungen an die Streitwertfestsetzung

    Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 17. Mai 1995 - 2 Sa 455/94 - verlustig.
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.06.1995 - 5 Sa 27/95

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zusatzversorgung; Übertragung

    Die Berufungskammer folgt insoweit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 17. Mai 1995 - 2 Sa 455/94 - und dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. August 1994 - 6 Sa 1505/93 -.
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