Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 Ta BV 12/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2959
LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 Ta BV 12/08 (https://dejure.org/2008,2959)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.06.2008 - 3 Ta BV 12/08 (https://dejure.org/2008,2959)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 3 Ta BV 12/08 (https://dejure.org/2008,2959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Arbeitnehmerüberlassung, vorübergehend, gewerbsmäßig, Konzern, intern, Konzernmutter, Gewinnerzielungsabsicht, mittelbare Gewinnerzielungsabsicht, Wirtschaftsunternehmen, Rechtsmissbrauch, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung von sieben Leiharbeitnehmern; Hinreichende Unterrichtung des Betriebsrats vor der Einstellung von Leiharbeitnehmern; Zulässigkeit der Gründung von konzerninternen Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaften; Gründung ...

  • Betriebs-Berater

    Umgehungsgeschäft bei konzerneigener Arbeitnehmerüberlassung

  • Betriebs-Berater

    Umgehungsgeschäft bei konzerneigener Arbeitnehmerüberlassung

  • Judicialis

    RTV § 4; ; RTV § 6; ; BetrVG § 99; ; BetrVG... § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 1 Ziff. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Ziff. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Ziff. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 3 S. 2; ; BetrVG § 99 Abs. 4; ; BetrVG § 100; ; BetrVG §§ 111 ff.; ; AÜG § 1; ; AÜG § 1 Abs. 1; ; AÜG § 1 Abs. 1 S. 1; ; AÜG § 1 Abs. 3 Nr. 2; ; AÜG § 1 Abs. 3 Ziff. 2; ; AÜG § 3; ; AÜG § 3 Abs. 3; ; AÜG § 9 Ziff. 2; ; AÜG § 12 Abs. 1 S. 2; ; AÜG § 14 Abs. 3 S. 1; ; AÜG § 14 Abs. 3 S. 2; ; TzBfG § 1; ; TzBfG § 14 Abs. 2; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung; Leiharbeitnehmer; Betriebsrat; Zustimmungsersetzung; Arbeitnehmerüberlassung; vorübergehend; gewerbsmäßig; Konzern; intern; Konzernmutter; Gewinnerzielungsabsicht; mittelbare Gewinnerzielungsabsicht; Wirtschaftsunternehmen; Rechtsmissbrauch; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung: Gesellschaft ohne jede Personalverwaltung und Betriebsmittel fällt unter AÜG ? Zudem Umgehung des § 3 AÜG, wenn Zweck allein Senkung der Lohnkosten ohne Änderung betrieblicher Abläufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gericht untersagt konzerninterne Leiharbeitsfirmen - Verstoß gegen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 2428
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08
    Es genügt, dass mit der Arbeitnehmerüberlassung lediglich ein mittelbarer Gewinn erstrebt wird (BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03, Rz. 37 m. w. N.; BAG vom 21.03.1990 - 7 AZR 198/89; BAG vom 20.04.2005 - 7 ABR 20/04, Rz. 26 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Demzufolge handelt der Verleiher mit Gewinnerzielungsabsicht, wenn er das Entgelt für die Überlassung des Leiharbeitnehmers so bemisst, dass es die Kosten übersteigt (BAG vom 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 m. w. N.; BAG vom 25.01.2005, 1 ABR 61/03).

    Gewinnerzielungsabsicht fehlt, wenn die Arbeitnehmerüberlassung unmittelbar gemeinnützigen, karitativen oder sonstigen ideellen Zwecken dient (KR-Wank, Erf.Komm. Rz. 49 zu § 1 AÜG; Schüren/ Hamann, Rz. 315 zu § 1 AÜG; vgl. auch BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03, Rz. 38, zitiert nach JURIS).

    Der Zweck der betreffenden Norm, die Einstellung selbst zu verhindern, muss aber hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen (BAG vom 25.1.2005 - 1 ABR 61/03 Rz. 41 m.w.N. - zitiert nach JURIS).

    Zwar ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen kein Instrument zur umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - Rz. 41 - zitiert nach JURIS).

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08
    Es genügt, dass mit der Arbeitnehmerüberlassung lediglich ein mittelbarer Gewinn erstrebt wird (BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03, Rz. 37 m. w. N.; BAG vom 21.03.1990 - 7 AZR 198/89; BAG vom 20.04.2005 - 7 ABR 20/04, Rz. 26 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Gewinn ist dabei jede geldwerte Leistung, die der Verleiher über die Deckung seiner Kosten hinaus erzielt (BAG vom 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 m. w. N.).

    Demzufolge handelt der Verleiher mit Gewinnerzielungsabsicht, wenn er das Entgelt für die Überlassung des Leiharbeitnehmers so bemisst, dass es die Kosten übersteigt (BAG vom 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 m. w. N.; BAG vom 25.01.2005, 1 ABR 61/03).

    eee) Dem steht auch nicht die Entscheidung des BAG vom 20.4.2005 - 7 ABR 20/04 entgegen.

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 145/06

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08
    Die sich aus einer Rechtsnorm an sich ergebenden Folgen müssen zurücktreten, wenn sie zu einem mit Treu und Glauben unvereinbaren, schlechthin untragbaren Ergebnis führen (Palandt/Heinrichs, BGB 63. Aufl. § 242 Rz. 40); dies ist u.a. der Fall, wenn ein Vertragspartner die an sich rechtlich mögliche Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vorteile zu verschaffen, die nach dem Normzweck nicht vorgesehen sind (BAG vom 18.10.2006, 7 AZR 145/06 - zitiert nach JURIS).

    Ebenso hat das BAG entschieden, die Überlassung eines sachgrundlos befristet eingestellten Arbeitnehmers an seinen vormaligen Vertragsarbeitgeber, bei dem er zuvor schon 2 Jahre sachgrundlos befristet gearbeitet hat, stelle weder einen Verstoß gegen §§ 1, 14 Abs. 2 TzBfG dar noch sei diese Vertragsgestaltung rechtsmissbräuchlich (BAG vom 18.10.2006 - 7 AZR 145/06 - zitiert nach JURIS).

    Wie bereits erwähnt, führt die Überlassung eines Arbeitnehmers an seinen vormaligen Vertragsarbeitgeber, bei dem er zuvor zwei Jahre sachgrundlos befristet beschäftigt war, nicht zur Unwirksamkeit einer anschließend mit dem Verleiher im Sinne des § 1 AÜG nach § 14 Abs. 2 TzBfG vereinbarten sachgrundlosen Befristung (BAG vom 18.10.2006 - 7 AZR 145/06 - zitiert nach JURIS).

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87

    Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08
    Der Betriebsrat kann daher im Mitbestimmungsverfahren bei Einstellungen von Leiharbeitnehmern seine Zustimmung verweigern, wenn der Verleiher keine Überlassungserlaubnis besitzt (Schüren/Hamann, Rz. 183, 184 zu § 14 AÜG; Boemke/Lembke, Rz. 107 zu § 14 AÜG; Ulber Rz. 162 zu § 14 AÜG; Kassler Handbuch/Düwell, 4.5. Rz 488; Melms/Lipinksi, Absenkung des Tarifniveaus durch die Gründung von AÜG-Gesellschaften als Alternative oder flankierende Maßnahme zum Personalabbau, BB 2004, S. 2409 ff ,2413 m. w. N.; vgl. auch BAG vom 28.9.1988, 1 ABR 85/87 - zitiert nach JURIS; zum Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 Ziff. 2 BetrVG bei Verstoß gegen das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe (§ 1b AÜG ) Fitting, Engels u.a. Komm. zum BetrVG, 24. Aufl., Rz. 195 zu § 99).
  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08
    Es genügt, dass mit der Arbeitnehmerüberlassung lediglich ein mittelbarer Gewinn erstrebt wird (BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03, Rz. 37 m. w. N.; BAG vom 21.03.1990 - 7 AZR 198/89; BAG vom 20.04.2005 - 7 ABR 20/04, Rz. 26 - jeweils zitiert nach JURIS).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08
    So handelt der Arbeitgeber missbräuchlich, der zum Beispiel durch die Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen seinen Betrieb in mehrere Teile aufspaltet, um Arbeitnehmern den allgemeinen Kündigungsschutz zu entziehen und ihnen "frei" kündigen zu können (s. BAG vom 26.09.2002 - 2 AZR 636/01 - Rz. 20 - zitiert nach JURIS).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

    2.1.2.1 Zum Teil wird in der Literatur und in der Rechtsprechung u.a. zur Arbeitnehmerüberlassung im Konzern vertreten, der Verleiher, der nicht nur vorübergehend verleihe, trete nur als Strohmann bzw. Scheinverleiher auf (vgl. Schüren, AÜG 4. Aufl. 2010 § 1 Rd.-Ziffer 369 ff; LAG Schleswig-Holstein v. 18.06.2008 - DB 2008, 2428; Däubler AiB 2008, 524).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2009 - 3 TaBV 31/08

    Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Einstellung, Leiharbeitnehmer, Leiharbeit,

    Die sich aus einer Rechtsnorm an sich ergebenen Folgen müssen dann zurücktreten, wenn sie zu einem mit Treu und Glauben zu nicht vereinbarenden, schlechthin untragbaren Ergebnis führen (Palandt/Heinrichs, BGB 63. Auflage, Rz. 40 zu § 42; LAG Schleswig-Holstein v. 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08 - unter II B 2, 2.2, a).

    Der von Betriebsratsseite zur Stützung seiner Rechtsauffassung angeführte Beschluss des LAG Schleswig-Holstein vom 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08 - ist vorliegend nicht einschlägig.

  • LAG Niedersachsen, 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10

    Die Überlassung von Arbeitnehmern durch eine konzerninterne

    Typisch sei in diesen Fällen auch eine Synchronisation der Überlassung mit der Dauer der Beschäftigung des Leiharbeitnehmers (Brors/Schüren DB 2004, 2745; Däubler, AiB 2008, 524; so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08 - DB 2008, 2428; sowie 3 TaBV 8/08 - LAGE § 99 BetrVG 2001 Nr. 7).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12

    Arbeitnehmerüberlassung - kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher

    Zum Teil wird in der Literatur und in der Rechtsprechung u.a. zur Arbeitnehmerüberlassung im Konzern vertreten, der Verleiher, der nicht nur vorübergehend verleihe, trete nur als Strohmann bzw. Scheinverleiher auf (vgl. Schüren, AÜG, 4. Aufl. § 1 Rz. 369 ff.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Juni 2008, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 3 TaBV 12/08 - DB 2008 S. 2428; Däubler, AiB 2008 S. 524) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 2355/12

    Arbeitnehmerüberlassung - kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher

    Zum Teil wird in der Literatur und in der Rechtsprechung u.a. zur Arbeitnehmerüberlassung im Konzern vertreten, der Verleiher, der nicht nur vorübergehend verleihe, trete nur als Strohmann bzw. Scheinverleiher auf (vgl. Schüren, AÜG, 4. Aufl. § 1 Rz. 369 ff.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Juni 2008, Beschluss vom 8. Juni 2008 - 3 TaBV 12/08 - DB 2008 S. 2428; Däubler, AiB 2008 S. 524).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher - nicht nur vorübergehende

    Zum Teil wird in der Literatur und in der Rechtsprechung u.a. zur Arbeitnehmerüberlassung im Konzern vertreten, der Verleiher, der nicht nur vorübergehend verleihe, trete nur als Strohmann bzw. Scheinverleiher auf (vgl. Schüren, AÜG 4. Aufl. 2010 § 1 Rz. 369 ff; LAG Schleswig-Holstein vom 18. Juni 2008 - DB 2008, 2428; Däubler AiB 2008, 524).
  • LAG Niedersachsen, 20.01.2009 - 13 TaBV 3/08

    Gemeinsamer Betrieb von Personalservicegesellschaft und Unternehmen des

    Ebenso war nicht zu entscheiden, ob eine rechtmäßige Arbeitnehmerüberlassung vorliegt oder ob durch Einschaltung der PSG rechtsmissbräuchlich Stammpersonal durch Leiharbeitnehmer ersetzt worden ist (so z.B. LAG Schleswig-Holstein, 3 TaBV 12/08, juris).
  • LAG Niedersachsen, 08.03.2011 - 3 TaBV 118/09

    Betriebsrat des Verleiherbetriebs und nicht der Betriebsrat des Entleiherbetriebs

    Weil er nicht am Markt tätig sei und nicht auf dem allgemeinen Leiharbeitsmarkt Aufträge akquiriere, trage er nicht das typische Arbeitgeberrisiko eines Verleihers im Sinne von § 1 Abs. 2 II. Typisch sei in diesen Fällen auch eine Synchronisation der Überlassung mit der Dauer der Beschäftigung des Leiharbeitnehmers (Brors/Schüren DB 2004, 2745; Däubler, AiB 2008, 524; so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08 - DB 2008, 2428; sowie 3 TaBV 8/08 - LAGE § 99 BetrVG 2001 Nr. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht