Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2018 - 1 Sa 26 öD/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 165 S 3 SGB 9 2018, § 15 Abs 1 S 1 AGG, § 15 Abs 2 S 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 22 AGG
Gestuftes Ausschreibungsverfahren - Nichteinladung eines schwerbehinderten externen Bewerbers zum Vorstellungsgespräch - Diskriminierung - LAG Schleswig-Holstein
Ausschreibung, Diskriminierung, Schwerbehinderung, Öffentlicher Arbeitgeber, Vorstellungsgespräch, Nichteinladung, Einstellungsverfahren (gestuftes), Bewerber (externe), Bewerber (interne), Indizwirkung, Widerlegung, Abbruch des Verfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Einladungspflicht eines schwerbehinderten externen Bewerbers bei interner Stellenbesetzung; Externe Stellenausschreibung und interne Stellenbesetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Externe und interne Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst - und der externe schwerbehinderte Stellenbewerber
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gestuftes Ausschreibungsverfahren im Öffentlichen Dienst und Pflicht zur Einladung ...
- antidiskriminierungsstelle.de (Kurzinformation)
Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber - Schwerbehinderung - internes Stellenbesetzungsverfahren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist bei gestuftem Ausschreibungsverfahren nicht zur Einladung eines externen schwerbehinderten Bewerbers zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet - Schwerbehinderung bei internem Bewerbungsverfahren für Nichteinladung weder kausal ...
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 19.12.2017 - 3 Ca 2041b/17
- LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2018 - 1 Sa 26 öD/18
- BAG - 8 AZN 109/19 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Hamburg, 29.12.2005 - 1 Bs 260/05
Beamtenrecht: Im Rahmen des Organisationsermessens darf die Ausschreibung von …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2018 - 1 Sa 26 öD/18
Das entspricht der allgemeinen Auffassung in der Rechtsprechung (z.B. OVG Hamburg, Beschluss vom 29.12.2005 - 1 Bs 260/05 - Juris, Rn. 32 - 40) und Literatur (Kawik, RiA 2018, Seite 49, 53) und wird auch von der Klägerin in der Berufung nicht in Abrede gestellt. - BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12
AGG - Diskriminierung eines Bewerbers - schwerbehinderter Mensch - öffentlicher …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2018 - 1 Sa 26 öD/18
Im Verfahren 8 AZR 188/12 ging es um die Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitgeber die durch einen Verstoß gegen § 82 Satz 2 SGB IX a.F. begründete Indiz-. - LAG Schleswig-Holstein, 18.03.2015 - 3 Sa 371/14
Diskriminierung, Schadensersatz, Entschädigung, Schwerbehinderung, Ausschreibung, …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2018 - 1 Sa 26 öD/18
bb) Dem entspricht es, dass nach der Rechtsprechung der in § 82 Satz 2 SGB IX geregelte Anspruch nicht dazu führt, dass Menschen mit Behinderung auch dann vom öffentlichen Arbeitgeber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen, wenn sie zwar nach dem Anforderungsprofil fachlich geeignet sind, aber andere im Anforderungsprofil festgelegte formale Bewerbervoraussetzungen nicht erfüllen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.03.2015 - 3 Sa 371/14 - in: NZA-RR 2015, 443). - BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14
Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung - …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2018 - 1 Sa 26 öD/18
Auch im Verfahren 8 AZR 194/14 stand ein Verstoß des Arbeitgebers gegen die Pflicht aus § 82 Satz 2 SGB IX a.F. fest. - BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15
Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2018 - 1 Sa 26 öD/18
Im Hinblick auf eine - insbesondere bei einer Einstellung und Beförderung zu treffende - Auswahlentscheidung des Arbeitgebers befinden sich Personen grundsätzlich bereits dann in einer vergleichbaren Situation, wenn sie sich für die selbe Stelle beworben haben (BAG, Urteil vom 11.08.2016 - 8 AZR 375/15 - Juris, Rn. 20 f).