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   LAG Schleswig-Holstein, 19.07.2016 - 1 Sa 37/16   

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https://dejure.org/2016,39765
LAG Schleswig-Holstein, 19.07.2016 - 1 Sa 37/16 (https://dejure.org/2016,39765)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.07.2016 - 1 Sa 37/16 (https://dejure.org/2016,39765)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 1 Sa 37/16 (https://dejure.org/2016,39765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Abmahnung, Entfernung, Arbeitsverhältnis, beendetes, Rechtsschutzinteresse, Entgeltfortzahlung, Beweiswert, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Erschütterung, Betriebsarzt, Untersuchung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das erfüllte erstinstanzliche Zahlungsurteil - und das Rechtsschutzbedürfnis für die Berufung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Abmahnung - und das inzwischen beendete Arbeitsverhältnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die angekündigte Erkrankung - und die Beweiskraft der AU-Bescheinigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 233/11

    Personenbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz eines Ersatzmitglieds des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.07.2016 - 1 Sa 37/16
    An dieser Rechtsprechung des BAG hat sich auch durch Änderungen im BDSG nichts geändert (vgl. BAG v. 19.4.2012 - 2 AZR 233/11 - gegen eine verbreitete Literaturmeinung).

    Demgegenüber hat der zuständige zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in einer Entscheidung vom 19.04.2012 (2 AZR 233/11) an seiner Rechtsprechung aus dem Jahre 1994 uneingeschränkt festgehalten und ausdrücklich ausgeführt, nach beendetem Arbeitsverhältnis könne ein Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen nur ausnahmsweise gegeben sein, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, eine Abmahnung könne dem Arbeitnehmer auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schaden (a. a. O., Rn 51).

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.07.2016 - 1 Sa 37/16
    Der Kläger hat sich auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.11.2010 (9 AZR 573/09) berufen, in der ein nachvertraglicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Einsicht in seine Personalakte unter Hinweis auf die Pflicht des Arbeitgebers, keine unrichtigen Daten über den Arbeitnehmer aufzubewahren, begründet wird.
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.07.2016 - 1 Sa 37/16
    Der Arbeitgeber, der eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht gelten lassen will, muss im Rechtsstreit Umstände darlegen und beweisen, die zu ernsthaften Zweifeln an der behaupteten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Anlass geben (Urt. v. 19.02.1997 - 5 AZR 83/96 - Juris, Rn 20).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11

    Prozesskostenhilfe - Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.07.2016 - 1 Sa 37/16
    Hieraus ist der Schluss gezogen worden, damit habe sich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.11.1994 erledigt (so etwa LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.07.2011 - 10 Ta 1325/11 - KR-Fischermeier, 10. Aufl., § 626 BGB, Rn 283).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.07.2016 - 1 Sa 37/16
    Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.09.1994 (5 AZR 632/93) steht dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Regelfall ein Anspruch auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte nicht mehr zu.
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    Dabei sind die im Verlauf des Rechtsstreits erfolgten teilweise Klagerücknahmen ebenso zu berücksichtigen wie die rechtskräftige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts mit Urteil vom 19. Juli 2016 (- 1 Sa 37/16 -) über die Kosten des Berufungsverfahrens, welches das Teilurteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 23. Dezember 2015 (- 4 Ca 1284/15 -) betraf.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.2018 - 5 Sa 7/17

    Anspruch auf Zahlung Reisekosten - Entfernung Abmahnung aus Personalakte nach

    Dabei ist insbesondere zu beachten, dass sich der Kläger primär auf datenschutzrechtliche Vorschriften, insbesondere Artikel 17 DS-GVO beruft (anderer Ansicht: LAG Schleswig-Holstein vom 19.07.2016 - 1 Sa 37/16, juris).
  • LAG Köln, 28.02.2020 - 4 Sa 326/19

    Direktionsrecht; Zuweisung anderer Tätigkeit; Gleichwertigkeit; örtliche

    Dem kann auch nicht mit dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entgegen gehalten, dass das Rechtsschutzbedürfnis für einen derartigen Leistungsantrag regelmäßig entfallen würde, wenn das Arbeitsverhältnis im Laufe des Berufungsverfahrens endet (vgl. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juli 2016 - 1 Sa 37/16, Rn. 51, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17

    Urlaub, Urlaubsabgeltung, Verfall, Übertragung, Arbeitgeber, Gewährungspflicht,

    Ergänzend wird auf die Tatbestände des angefochtenen Urteils sowie des Teil-Urteils des Arbeitsgerichts vom 23.12.2015 und des Urteils des Landesarbeitsgerichts vom 19.07.2016 (1 Sa 37/16) Bezug genommen.
  • LAG Sachsen, 31.03.2023 - 4 Sa 117/21

    Rechtsschutzinteresse - Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte -

    Denn der Arbeitnehmer kann sein Interesse daran, insgesamt nicht falsch beurteilt zu werden, in einem Zeugnisrechtsstreit durchsetzen (LAG Schleswig-Holstein 19.07.2016 1 Sa 37/16 Rn. 51, BAG, a. a. O., Rn 25).

    Der Arbeitnehmer könne seine Rechte auf Beseitigung oder Korrektur unrichtiger Daten in seiner Personalakte nur geltend machen, wenn er von deren Inhalt bereits Kenntnis habe (Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein 19.07.2016 1 Sa 37/16 Rn. 52, BAG, a. a. O., Rn 42).

    Es ist also vorzutragen, dass objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Abmahnung ihm auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schaden kann (LAG Schleswig Holstein 19.07.2016 a.a.O. Rn. 55).

  • LAG Hamm, 13.09.2022 - 6 Sa 87/22

    Kondiktion der Urlaubsgewährung; Entfernung Abmahnung aus Personalakte nach

    Es war vom Kläger nicht vorzutragen, dass objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Abmahnung ihm auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schaden kann (aA Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juli 2016 - 1 Sa 37/16 -, Rn. 50, 55 juris).
  • ArbG Bonn, 10.02.2021 - 4 Ca 1984/19
    Die Abmahnung hat also nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in aller Regel erheblich an Bedeutung verloren (BAG, a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.07.2016 - 1 Sa 37/16 - juris Rdn. 51 ff m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 24.08.2023 - 1 Sa 8/23

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch eine ordentliche

    Anderenfalls fehlt ihm das Rechtsschutzbedürfnis für den Entfernungsanspruch (vgl. SAG, 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - juris; LAG Schleswig-Holstein, 19. Juli 2016 - 1 Sa 37/16 - juris; LAG Sachsen, 31. März 2023 - 4 Sa 117/21 - juris).
  • LAG Hessen, 10.09.2021 - 10 Sa 347/21

    Fristlose Kündigung wegen Unterschlagung von Fahrgeldern

    Entsprechende Gründe hat der Kläger nicht dargelegt (vgl. BAG 19. April 2021 - 2 AZR 233/11 - Rn. 51, NJW 2012, 3740; LAG Schleswig-Holstein 19. Juli 2016 - 1 Sa 37/16 - BeckRS 2016, 74268) .
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