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   LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2013 - 1 Ta 148/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29448
LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2013 - 1 Ta 148/13 (https://dejure.org/2013,29448)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.09.2013 - 1 Ta 148/13 (https://dejure.org/2013,29448)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. September 2013 - 1 Ta 148/13 (https://dejure.org/2013,29448)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Zwangsvollstreckung, Vergleich, Ausbildungszeugnis, Form, äußere, Form, gehörige, Unterzeichnung, Lesbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Zwangsgeldbeschlusses bei unzureichender Erfüllung des vergleichsweise vereinbarten Zeugnisanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 278 Abs. 6 S. 2; ZPO § 888; ZPO § 891 S. 2
    Zwangsgeldbeschluss bei unzureichender Erfüllung des vergleichsweise vereinbarten Zeugnisanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung eines Auszubildenden aus einem Vergleich über die Erteilung eines Ausbildungszeugnisses

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung eines Auszubildenden aus einem Vergleich über die Erteilung eines Ausbildungszeugnisses

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98

    Das "geknickte" Zeugnis

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2013 - 1 Ta 148/13
    Zu berücksichtigen ist nämlich auch, dass ein Ausbildungszeugnis "in gehöriger Form" zu erteilen ist (BAG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 AZR 893/98 - Juris, Rn. 12).
  • LAG Hamm, 27.07.2016 - 4 Ta 118/16

    Arbeitszeugnis; Zwangsvollstreckung; Bestimmtheit; Unterschrift; Handzeichen;

    Die Erfüllung dieser Vorgaben kann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 04.08.2010 - 1 Ta 196/10 - juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.09.2013 - 1 Ta 148/13 - juris).
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