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   LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2011 - 4 Sa 494/10   

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https://dejure.org/2011,12818
LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2011 - 4 Sa 494/10 (https://dejure.org/2011,12818)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.01.2011 - 4 Sa 494/10 (https://dejure.org/2011,12818)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 4 Sa 494/10 (https://dejure.org/2011,12818)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Überstundenvergütung, Stufenklage, Abrechnung, Auskunft, Stundennachweis, Stundenzettel

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stufenklage zur Abrechnung von Überstunden; Auslegung eines Auskunftsantrags zum Inhalt von Stundennachweisen

  • kanzlei-kotz.de

    Überstunden Arbeitnehmer - Auskunftsanspruch gegenüber Arbeitgeber für Überstunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stufenklage zur Abrechnung von Überstunden; Auslegung eines Auskunftsantrags zum Inhalt von Stundennachweisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 646/05

    Abrechnungsanspruch - Stufenklage

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2011 - 4 Sa 494/10
    Auch das Bundesarbeitsgericht nutzt im Übrigen im Zusammenhang mit der Stufenklage den Begriff der Abrechnung für die 1. Stufe (vgl. BAG, Urteil vom 12.07.2006 ­ 5 AZR 646/05 ­ zit. n. Juris Rd.-Nr. 10).

    Die begehrte Abrechnung muss zur Erhebung eines bestimmten Antrages erforderlich sein (BAG, Urteil vom 12.07.2006 ­ 5 AZR 646/05 ­ zit. n. Juris Rd.- Nr. 10).

  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 65/99

    Rechtschutzbedürfnis für Stufenklage

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2011 - 4 Sa 494/10
    Daraus folgt, dass im Rahmen der Stufenklage die Auskunft lediglich ein Hilfsmittel ist, um die (noch) fehlende Bestimmtheit des Leistungsanspruchs herbeizuführen (BGH, Urteil vom 02.03.2000 ­ III ZR 65/99 ­ zit. n. Juris Rd.-Nr. 18).

    Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht allerdings nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft überhaupt nicht dem Zweck einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruches dienen soll, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht im Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (BGH, Urteil vom 02.03.2000 ­ III ZR 65/99 ­ zit. n. Juris Rd.- Nr. 18).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2007 - 11 Sa 400/07

    Ausgleich von Mehrarbeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2011 - 4 Sa 494/10
    Als vertragliche Nebenpflicht besteht lediglich dann eine Pflicht zur Auskunftserteilung, wenn der aus dem Vertrag Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang seines Rechts keine Gewissheit hat und deshalb auf die Auskunft des anderen Teils angewiesen ist, soweit dieser sie unschwer geben kann (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.12.2007 ­ 11 Sa 400/07 -, zit. n. Juris Rd.-Nr. 50).
  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2011 - 4 Sa 494/10
    Diese wird auch nicht durch § 68 ArbGG ausgeschlossen, denn die Zurückverweisung erfolgt nicht wegen eines Verfahrensmangels, sondern weil das Berufungsgericht eine eigene Entscheidung über die weiteren Stufen der Klage nicht für sachdienlich erachtet, sondern den Parteien Gelegenheit zum Sachvortrag im erstinstanzlichen Verfahren geben will (vgl. dazu BAG, Urteil vom 21.11.2000 ­ 9 AZR 665/99 -, zit. n. Juris Rd.-Nr. 57).
  • LAG Düsseldorf, 26.04.2011 - 16 Sa 30/11

    Leistungsentgelt bei unterbliebener betrieblicher Regelung; unbegründete

    Bereits aus dem Gesetzeswortlaut sowie aus der systematischen Einordnung dieser Bestimmung unmittelbar hinter § 253 ZPO wird deutlich, dass die Besonderheit der Stufenklage nicht in der Zulassung einer Anspruchsverbindung mit einer Klage liegt, sondern in erster Linie in der Zulassung eines unbestimmten Antrags entgegen § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (LAG Schleswig-Holstein v. 20.01.2011 - 4 Sa 494/10 - n.v., juris).

    Die Auskunft ist im Rahmen der Stufenklage lediglich ein Hilfsmittel, um die (noch) fehlende Bestimmtheit des Leistungsanspruchs herbeizuführen (BGH v. 02.03.2000 - III ZR 65/99 - NJW 2000, 1645; LAG Schleswig-Holstein v. 20.01.2011 - 4 Sa 494/10 - a.a.O.).

    Die begehrte Abrechnung muss zur Erhebung eines bestimmten Antrages erforderlich sein (BAG v. 12.07.2006 - 5 AZR 646/05 - BAGE 119, 62; LAG Schleswig-Holstein v. 20.01.2011 - 4 Sa 494/10 - a.a.O.).

    Erforderlich für eine solche vertragliche Nebenpflicht zur Auskunftserteilung ist, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und deshalb auf die Auskunft des anderen Teils angewiesen ist, soweit dieser sie unschwer geben kann (BAG v. 21.11.2000 - 9 AZR 665/99 - a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein v. 20.01.2011 - 4 Sa 494/10 - n.v., juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 06.12.2007 - 11 Sa 400/07 -, n.v., juris).

  • LAG Hessen, 12.10.2011 - 18 Sa 563/11

    Herausgabe Arbeitsaufzeichnungen - Tachometerdaten - Überstundenvergütung

    Dies gilt zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer auch ohne Hilfe des Arbeitgebers in der Lage gewesen wäre, die benötigten Informationen selbst zu erlangen und dies unterlassen hat (vgl. LAG Schleswig- Holstein Urteil vom 20. Januar 2011 - 4 Sa 494/10 - veröffentlicht in juris, Hess. LAG Urteil vom 19. März 2008 - 6 Sa 1256/07 - veröffentlicht in juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2019 - 3 Sa 354/18

    Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers - Arbeitszeit

    Soweit der Kläger in beiden Rechtszügen auf LAG Schleswig-Holstein 20.01.2011 - 4 Sa 494/10 - BeckRS 2011, 69537 hingewiesen hat, ist der dort entschiedene Lebenssachverhalt mit dem vorliegend maßgeblichen nicht vergleichbar.
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