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   LAG Schleswig-Holstein, 21.11.2017 - 1 Sa 312/17   

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https://dejure.org/2017,55897
LAG Schleswig-Holstein, 21.11.2017 - 1 Sa 312/17 (https://dejure.org/2017,55897)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.11.2017 - 1 Sa 312/17 (https://dejure.org/2017,55897)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. November 2017 - 1 Sa 312/17 (https://dejure.org/2017,55897)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 15 Abs 2 S 1 AGG, § 15 Abs 4 AGG, § 7 Abs 1 AGG
    Entschädigungsklage - Altersdiskriminierung - Stellenanzeige - gesteigerte Darlegungslast

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Entschädigung, Entschädigungsklage, Altersdiskriminierung, Stellenanzeige, Indizwirkung, Widerlegung, Darlegungslast, Darlegungslast, gesteigerte

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersdiskriminierung in der Stellenanzeige - und die Entschädigungsklage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung in einer Stellenanzeige

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung - Stellenanzeige "junges Rechtsanwaltsteam" - gesteigerte Darlegungslast

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.11.2017 - 1 Sa 312/17
    Zudem darf die mit einer negativen Auswahlentscheidung des Arbeitgebers verbundene unmittelbare Benachteiligung des/der Bewerbers/Bewerberin im Sinne von § 3 Abs. 1 AGG nicht nach den §§ 8, 9 oder 10 AGG zulässig sein (BAG, Urt. v. 19.05.2016 - 8 AZR 470/14 - Juris, Rn. 53).

    Daneben bewirkt die Angabe in der Stellenausschreibung, dass jemand in der "Karrierestufe" als Berufseinsteiger gesucht werde, eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters im Sinne von § 3 Abs. 2 AGG (vgl. auch hierzu: BAG v. 19.05.2016, a.a.O., Rn. 73).

    Insoweit muss der Arbeitgeber dartun und im Bestreitensfall beweisen, dass diese Anforderungen nicht nur vorgeschoben wurden (BAG, Urt. v. 19.05.2016 - 8 AZR 470/14 - Juris, Rn. 89 f).

  • LAG Hamm, 13.06.2017 - 14 Sa 1427/16

    Alter; Behinderung; Benachteiligung; Diskriminierung; Entschädigung;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.11.2017 - 1 Sa 312/17
    Eine Angabe in einer Stellenanzeige, wonach ein Mitarbeiter für ein junges Team gesucht werde, kann aus der Sicht eines objektiven Empfängers regelmäßig nur so verstanden werden, dass der Arbeitgeber jemanden sucht, der in das Team passt, weil er/sie ebenfalls jung ist wie die Mitglieder des vorhandenen Teams (vgl. BAG, a.a.O., Rn. 75; LAG Schl.-Holst., Urt. v. 29.10.2013 - 1 Sa 142/13 - Juris; LAG Hamm, Urt. v. 13.06.2017 - 14 Sa 1427/16 - Juris).
  • BAG, 17.12.2015 - 8 AZR 421/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts bzw. der sexuellen Identität -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.11.2017 - 1 Sa 312/17
    § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG räumt dem Gericht bei der Höhe der Entschädigung einen Beurteilungsspielraum ein, weshalb eine Bezifferung des Zahlungsantrags nicht notwendig ist (BAG, Urt. v. 17.12.2015 - 8 AZR 421/14 - Juris, Rn. 13).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.10.2013 - 1 Sa 142/13

    Entschädigungsanspruch, Altersdiskriminierung, Stellenanzeige, Angabe "junges

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.11.2017 - 1 Sa 312/17
    Eine Angabe in einer Stellenanzeige, wonach ein Mitarbeiter für ein junges Team gesucht werde, kann aus der Sicht eines objektiven Empfängers regelmäßig nur so verstanden werden, dass der Arbeitgeber jemanden sucht, der in das Team passt, weil er/sie ebenfalls jung ist wie die Mitglieder des vorhandenen Teams (vgl. BAG, a.a.O., Rn. 75; LAG Schl.-Holst., Urt. v. 29.10.2013 - 1 Sa 142/13 - Juris; LAG Hamm, Urt. v. 13.06.2017 - 14 Sa 1427/16 - Juris).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.11.2017 - 1 Sa 312/17
    Bedient sich der Arbeitgeber nämlich zur Stellenausschreibung eines Dritten und verletzt dieser die Pflicht zur diskriminierungsfreien Ausschreibung der Stelle, ist diese Pflichtverletzung dem Arbeitgeber zuzurechnen (ErfK-Schlachter, 16. Aufl., § 11 AGG, Rn. 1; zum Verstoß gegen das Gebot geschlechtsneutraler Ausschreibung vgl. BAG v. 05.02.2004 - 8 AZR 112/03 - Juris, Rn. 66).
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