Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 07.08.2018 - 1 Sa 23/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Vertragsabschluss, konkludente Erklärungen, Schlüssigkeit, Auslegung, Vertragsangebot, Vertragsannahme, Schriftform, Tarifvertrag
- IWW
§ 125 BGB, § 133 BGB, § 145 BGB, § 146 BGB, § 147 BGB, § 157 BGB
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustandekommen eines Arbeitsvertrags durch schlüssiges Handeln; Kein konstitutives Schriftformerfordernis für Arbeitsverträge im Tarifvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Arbeitsvertragsschluss durch tatsächliches Handeln
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Arbeitsvertrag: Vertragsabschluss über ein Arbeitsverhältnis ohne schriftlichen Arbeitsvertrag
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Arbeitsvertrag kommt durch schlüssiges Handeln zustande
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Arbeitsvertragsschluss durch tatsächliches Handeln
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Arbeitsvertragsschluss durch tatsächliches Handeln
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Neuer Vertrag durch Arbeitsaufnahme
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Tarifvertragliche Schriftformklausel steht konkludent abgeschlossenem Arbeitsvertrag nicht entgegen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsvertrag kann auch durch tatsächliches Handeln geschlossen werden - Tarifliches Schriftformgebot führt in der Regel nicht zur Unwirksamkeit des durch tatsächliches Handeln zustande gekommenen Arbeitsvertrags
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 19.12.2017 - 3 Ca 381 e/17
- LAG Schleswig-Holstein, 07.08.2018 - 1 Sa 23/18
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
Arbeitnehmerstatus - Cutterin
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.08.2018 - 1 Sa 23/18
Entscheidend ist, ob durch ein bestimmtes Verhalten der Parteien ihr übereinstimmender Wille zum Ausdruck kommt, einander zu den tatsächlich erbrachten Leistungen arbeitsvertraglich verbunden zu sein (vgl. BAG vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12). - LAG Düsseldorf, 30.06.2010 - 12 Sa 415/10
Faktisches Arbeitsverhältnis bei Arbeitsaufnahme nach mündlicher Befristung mit …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.08.2018 - 1 Sa 23/18
Soweit die Beklagte in der Berufungsbegründung auf eine Entscheidung des LAG Düsseldorf (12 Sa 415/10) abstellt, ist der dort liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
- LAG Köln, 15.11.2019 - 4 Sa 771/18
Beschäftigungsanspruch; Änderung des Arbeitsvertrages; deklaratorisches oder …
Wie die jeweilige tarifliche Formvorschrift aufzufassen ist, muss durch Auslegung ermittelt werden (vgl. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. August 2018 - 1 Sa 23/18, Rn. 56, juris). - LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21
Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin
Entscheidend ist, ob durch ein bestimmtes Verhalten der Parteien ihr übereinstimmender Wille zum Ausdruck kommt, einander zu den tatsächlich erbrachten Leistungen arbeitsvertraglich verbunden zu sein (…BAG 17.04.2013 - 10 AUR 272/12, juris Rn. 12; LAG Schleswig-Holstein 07.08.2018 - 1 Sa 23/18, juris Rn. 32). - ArbG Düsseldorf, 03.11.2020 - 4 Ca 1196/20 Entscheidend ist, ob durch ein bestimmtes Verhalten der Parteien ihr übereinstimmender Wille zum Ausdruck kommt, einander zu den tatsächlich erbrachten Leistungen arbeitsvertraglich verbunden zu sein (…vgl. BAG v. 17.04.2013 - 10 AZR 272/12, Rn. 13, zitiert nach juris; LAG Schleswig-Holstein v. 07.08.2018 - 1 Sa 23/18, Rn. 32, zitiert nach juris).
- ArbG Hamburg, 27.08.2020 - See 1 Ca 1/20
Gesetzliches Schriftformerfordernis für Arbeitsverhältnisse
Danach habe ein tarifliches Schriftformgebot für den Abschluss von Arbeitsverträgen regelmäßig keine konstitutive Bedeutung (BAG, Urteil vom 22. Februar 1995 - 5 AZR 416/94 -, Rn. 43, juris, LAG Schleswig-Holstein vom 7. August 2018, 1 Sa 23/18, juris;… MHdB ArbR, § 163 Arbeitsverhältnisse in der Seeschifffahrt Rn. 34, 35, beck-online).