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   LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - 3 Sa 349/06   

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LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - 3 Sa 349/06 (https://dejure.org/2007,19518)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.02.2007 - 3 Sa 349/06 (https://dejure.org/2007,19518)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 3 Sa 349/06 (https://dejure.org/2007,19518)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung einer betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung; Begründetheit der Dringlichkeit eines schwerwiegenden Eingriffs in das Leistungsgefüge bzw. Lohngefüge; Folgen des Drohens einer Reduzierung der Belegschaft oder der Schließung des Betriebes im ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 145; ; BGB § 157; ; BGB § 623; ; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; ; KSchG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung aufgrund Sanierungstarifvertrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - 3 Sa 349/06
    Keine der angebotenen Änderungen darf sich weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als zur Anpassung an die geänderten Beschäftigungsmöglichkeiten erforderlich ist (BAG vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04 - zitiert nach JURIS).

    Ist eine wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens dargelegt, die ohne geeignete Sanierungsmaßnahmen absehbar zur Betriebseinschränkung oder gar zur Betriebsschließung führen würde, so verlangt das BAG regelmäßig einen Sanierungsplan (vgl. BAG vom 23.06.2003 - 2 AZR 642/04 - zitiert nach JURIS).

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04 - zitiert nach JURIS).

  • BAG, 17.03.2005 - 2 ABR 2/04

    Betriebsratsmitglied - Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - 3 Sa 349/06
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, dass die Herausnahme von einzelnen Arbeitnehmern aus dem unternehmerischen Konzept - selbst von Betriebsratsmitgliedern - dem gerade intendierten einheitlichen Vorgehen der Arbeitgeberin zuwiderlaufen und damit Präzedenzfälle schaffen würde, auf die sich andere Arbeitnehmer unter Verweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen könnten (BAG vom 17.03.2005 - 2 ABR 2/04; BAG vom 21.06.1995 - 2 ABR 28/04; vgl. auch BAG vom 07.10.2004 - 2 AZR 81/04 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Wenn der Arbeitgeber ein einheitliches Umstrukturierungskonzept einführen will, ist es daher als unabweisbare Notwendigkeit anzusehen, dass davon grundsätzlich alle Arbeitnehmer betroffen werden können (vgl. BAG vom 17.03.2005 - 2 ABR 2/04 und BAG vom 21.06.1995 - 2 ABR 28/94).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - 3 Sa 349/06
    Regelmäßig setzt eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft (BAG vom 16.05.2002 - 2 AZR 292/01; BAG vom 12.11.1998 - 2 AZR 91/98; BAG vom 27.09.2001, 2 AZR 236/00, jeweils zitiert nach JURIS).

    Begründet der Arbeitgeber die beabsichtigte Entgeltabsenkung mit einer wirtschaftlichen Notlage, so sind dem Gericht die wirtschaftlichen Daten nachprüfbar und im Einzelnen darzulegen (vgl. BAG vom 27.09.2001 - 2 AZR 236/00, BB 2002, 1914).

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - 3 Sa 349/06
    Außerdem ist zu regeln, dass bei einer befristeten Sanierungsmaßnahme der Entgeltverzicht der Arbeitnehmer auch nur auf den Sanierungszeitraum beschränkt bleibt und nicht noch dann fortdauert, wenn das Unternehmen unter anderem durch den Sanierungsbeitrag der Arbeitnehmer wirtschaftlich wieder gesundet ist (vgl. BAG vom 20.08.1998 - 2 AZR 84/98, BB 1999, 320).
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - 3 Sa 349/06
    Regelmäßig setzt eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft (BAG vom 16.05.2002 - 2 AZR 292/01; BAG vom 12.11.1998 - 2 AZR 91/98; BAG vom 27.09.2001, 2 AZR 236/00, jeweils zitiert nach JURIS).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - 3 Sa 349/06
    Der Inhalt der Offerte ist nach den Regeln der §§ 133, 157 BGB zu interpretieren und zu bestimmen (BAG vom 16.09.2004 - 2 AZR 628/03 m. w. N. - zitiert nach JURIS).
  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - 3 Sa 349/06
    Wenn der Arbeitgeber ein einheitliches Umstrukturierungskonzept einführen will, ist es daher als unabweisbare Notwendigkeit anzusehen, dass davon grundsätzlich alle Arbeitnehmer betroffen werden können (vgl. BAG vom 17.03.2005 - 2 ABR 2/04 und BAG vom 21.06.1995 - 2 ABR 28/94).
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - 3 Sa 349/06
    Regelmäßig setzt eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft (BAG vom 16.05.2002 - 2 AZR 292/01; BAG vom 12.11.1998 - 2 AZR 91/98; BAG vom 27.09.2001, 2 AZR 236/00, jeweils zitiert nach JURIS).
  • BAG, 07.10.2004 - 2 AZR 81/04

    Massenänderungskündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - 3 Sa 349/06
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, dass die Herausnahme von einzelnen Arbeitnehmern aus dem unternehmerischen Konzept - selbst von Betriebsratsmitgliedern - dem gerade intendierten einheitlichen Vorgehen der Arbeitgeberin zuwiderlaufen und damit Präzedenzfälle schaffen würde, auf die sich andere Arbeitnehmer unter Verweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen könnten (BAG vom 17.03.2005 - 2 ABR 2/04; BAG vom 21.06.1995 - 2 ABR 28/04; vgl. auch BAG vom 07.10.2004 - 2 AZR 81/04 - jeweils zitiert nach JURIS).
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