Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 6 Sa 35/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- LAG Schleswig-Holstein
Schadensersatzansprüche, Vertragsbruch, Beteiligung, Schädigung, Sittenwidrigkeit, Zusammenwirken, kollusives, Windparkentwicklung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 18.12.2008 - 2 Ca 581c/08
- LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 6 Sa 35/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 02.06.1981 - VI ZR 28/80
Kauf eines Rittergutes unter der Bedingung des Verkaufs eines alten Grundstücks …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 6 Sa 35/09
Zu berücksichtigen ist ferner, dass es den Teilnehmern im Rechtsverkehr grundsätzlich nicht verwehrt ist, von den Möglichkeiten, die ihnen die Rechtsordnung bietet, Gebrauch zu machen (BGH 02.06.1981 VI ZR 28/80 NJW 1981, 2184).Die Beteiligung eines Dritten an dem vertragswidrigen Verhalten des Schuldners stellt eine sittenwidrige Schädigung des Gläubigers dar, wenn weitere Umstände das Handeln des Dritten als mit einer loyalen Rechtsgesinnung schlechthin unvereinbar erscheinen lassen (BGH 02.06.1981 VI ZR 28/80 NJW 1981, 2184; 19.10.1993 IX ZR 184/92 NJW 1994, 128).
Bei der Prüfung der genannten Kriterien darf die Schwelle der Sittenwidrigkeit andererseits aber nicht zu niedrig gesetzt werden, damit das Prinzip ,,pacta sunt servanda" nicht vorschnell gegen Dritte gekehrt wird (BGH 02.06.1981 VI ZR 28/80 NJW 1981, 2184).
Eine Haftung Dritter für Mitwirkungshandlungen bei Vertragsbrüchen kann zwar die hier begehrte Rechtsfolge herbeiführen (BGH 02.06.1981 VI ZR 28/80 ; Schl.-Holst. OLG 22.04.2004 5 U 156/02 ), jedoch bedarf es in allen diesen unter den Begriff des ,,kollusiven Zusammenwirkens" gefassten Fallgruppen des Hinzutretens weiterer Umstände zu der bloßen objektiven Mitwirkung bei einer Vertragsverletzung.
- BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76
Alkoholtest
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 6 Sa 35/09
Deshalb ist die Rechtsprechung vom Vorrang der Leistungsklage abgegangen, soweit erst im Laufe des Rechtsstreits die Bezifferung einer Forderung möglich geworden ist (BGH 30.01.1969 X ZR 19/66 LM Nr. 92 zu § 256 ZPO; BGH 15.11.1977 VI ZR 101/76 BGHZ 70, 39).Ist eine Feststellungsklage in zulässiger Weise erhoben worden, so ist der Kläger nicht gehalten, zur Leistungsklage überzugehen, wenn der Schaden bezifferbar wird (BGH 15.11.1977 - VI ZR 101/76 BGHZ 70, 39; BGH 17.10.2003 V ZR 84/02 NJW-RR 2004, 79).
- BGH, 30.01.1969 - X ZR 19/66
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 6 Sa 35/09
Deshalb ist die Rechtsprechung vom Vorrang der Leistungsklage abgegangen, soweit erst im Laufe des Rechtsstreits die Bezifferung einer Forderung möglich geworden ist (BGH 30.01.1969 X ZR 19/66 LM Nr. 92 zu § 256 ZPO; BGH 15.11.1977 VI ZR 101/76 BGHZ 70, 39).Die im Rechtsmittelverfahren eintretende Möglichkeit der Bezifferung zwingt jedoch nicht dazu, zur Leistungsklage überzugehen (BGH 30.01.1969 X ZR 19/66 LM Nr. 92 zu § 256 ZPO).
- BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53
Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 6 Sa 35/09
Das bedeutet, dass die bloße Kenntnis eines Dritten von einer solchen Verpflichtung und seine Mitwirkung an der Verletzung derartiger Pflichten für sich genommen keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Berechtigten i. S. v. § 826 BGB darstellt (BGH 24.02.1954 II ZR 3/53 BGHZ 12, 308, 318).Mit diesem Argument lässt sich somit eine Anwendung des § 826 BGB nicht schon von vorn-herein ausschließen (so schon BGH 24.02.1954 II ZR 3/53 BGHZ 12, 308).
- BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97
Verschwiegenheitspflicht, Unterlassungsansprüche
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 6 Sa 35/09
Die Grenze zu einem faktischen Wettbewerbsverbot darf hierdurch nicht überschritten werden (BAG 19.05.1998 9 AZR 394/97 AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11).Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer sofern kein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart ist das im Arbeitsverhältnis erworbene Erfahrungswissen zu eigenem Nutzen verwenden (BAG 19.05.1998 9 AZR 394/97 a. a. O.).
- OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 156/02
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Vereitelung der Erfüllung eines …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 6 Sa 35/09
Eine Haftung Dritter für Mitwirkungshandlungen bei Vertragsbrüchen kann zwar die hier begehrte Rechtsfolge herbeiführen (BGH 02.06.1981 VI ZR 28/80 ; Schl.-Holst. OLG 22.04.2004 5 U 156/02 ), jedoch bedarf es in allen diesen unter den Begriff des ,,kollusiven Zusammenwirkens" gefassten Fallgruppen des Hinzutretens weiterer Umstände zu der bloßen objektiven Mitwirkung bei einer Vertragsverletzung. - BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02
Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 6 Sa 35/09
Ist eine Feststellungsklage in zulässiger Weise erhoben worden, so ist der Kläger nicht gehalten, zur Leistungsklage überzugehen, wenn der Schaden bezifferbar wird (BGH 15.11.1977 - VI ZR 101/76 BGHZ 70, 39; BGH 17.10.2003 V ZR 84/02 NJW-RR 2004, 79). - BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98
Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 6 Sa 35/09
Der Grad von Wahrscheinlichkeit muss einem vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen etwaigen Zweifeln Schweigen gebieten, ohne sie völlig auszuschließen (BGH 18.01.2000 VI ZR 375/98 NJW 2000, 953). - BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91
Wettbewerbsverbot - vorzeitige Pensionierung und Aufstockung von …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 6 Sa 35/09
Hierbei konnten sie ihr im Arbeitsverhältnis erworbenes Erfahrungswissen einschließlich der Kenntnis von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einsetzen und in den Kundenkreis der Klägerin eindringen (vgl. BAG 15.06.1993 9 AZR 558/91 BAGE 73, 229). - LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2008 - 6 SaGa 6/08
Sittenwidrige Schädigung durch Beteiligung am Vertragsbruch
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 6 Sa 35/09
Die den Beklagten zu 1) und 2) auferlegte nachvertragliche Schweigepflicht betrifft nicht ein oder mehrere konkret festgelegte Betriebsgeheimnisse, sondern sie bezieht sich unterschiedslos auf alle Geschäftsvorgänge (vgl. § 7 der Arbeitsverträge; Bl. 85 b ff. d. beigezogenen Akte des Verfahrens 6 SaGa 6/08). - BGH, 19.10.1993 - XI ZR 184/92
Mitwirkung an der Verletzung vertraglicher Pflichten Dritter nicht ohne weiteres …
- RG, 11.04.1901 - VI 443/00
Illoyale Handlungen.; Klage auf Unterlassung.