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LAG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 2 Sa 496/07 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. April 2008 - 2 Sa 496/07 (https://dejure.org/2008,22997)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- LAG Schleswig-Holstein
Vergütung, Annahmeverzug, Kündigung, Erkrankung, Entgeltfortzahlung, Arbeitsfähigkeit, Mitteilung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen einer Anspruchsgrundlage aus einem gerichtlichen Vergleich bei Verpflichtung zur "ordnungsgemäßen Abrechnung" eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber; Pflicht eines Arbeitnehmers zur Anzeige seiner Arbeitsfähigkeit und Leistungsbereitschaft bei ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 15.11.2007 - 5 Ca 1434d/07
- LAG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 2 Sa 496/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03
Annahmeverzug - fehlender Leistungswille
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 2 Sa 496/07
In Ermangelung anderer Anhaltspunkte ist ein Vergütungsanspruch durch diesen Vergleich daher nicht begründet (BAG Urteil vom 19.05.2004 - 5 AZR 434/03 - EZA BGB 2002, § 615 Nr. 6). - BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 112/91
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 2 Sa 496/07
Zwar gerät der Arbeitgeber im Fall einer später für unwirksam erklärten Kündigung und danach folgender Krankheit mit Eintritt der Arbeitsfähigkeit in Annahmeverzug unabhängig von der Mitteilung des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder durch sonstigen Widerspruch deutlich gemacht hat, dass er weiter leistungsbereit ist (BAG Urteil vom 24.10.1991 - 2 AZR 112/91 - EZA BGB § 615 Nr. 70; BAG Urteil vom 24.01.1994 - 2 AZR 179/94 - EZA BGB § 615 Nr. 83). - BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94
Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 2 Sa 496/07
Zwar gerät der Arbeitgeber im Fall einer später für unwirksam erklärten Kündigung und danach folgender Krankheit mit Eintritt der Arbeitsfähigkeit in Annahmeverzug unabhängig von der Mitteilung des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage oder durch sonstigen Widerspruch deutlich gemacht hat, dass er weiter leistungsbereit ist (BAG Urteil vom 24.10.1991 - 2 AZR 112/91 - EZA BGB § 615 Nr. 70; BAG Urteil vom 24.01.1994 - 2 AZR 179/94 - EZA BGB § 615 Nr. 83).