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LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2002 - 2 Sa 46/02 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 2 Sa 46/02 (https://dejure.org/2002,9586)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Krankheitsbedingte Kündigung; Frist zur Geltendmachung des Wiedereinstellungsanspruchs; Berechtigte Interessen des Arbeitgebers; Besorgnis künftiger Erkrankungen; Obliegenheiten des Arbeitnehmers
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; BGB § 242
Wiedereinstellungsanspruch; krankheitsbedingte Kündigung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 20.12.2001 - 4 Ca 94b/00
- LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2002 - 2 Sa 46/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98
Krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2002 - 2 Sa 46/02
Treten später Änderungen des Gesundheitszustandes, Besserungen oder auch Verschlechterungen, ein, so sind sie nicht heranzuziehen (BAG Urteil vom 29.4.1999 - 2 AZR 431/98 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 46). - BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2002 - 2 Sa 46/02
In diesem Zusammenhang hat das BAG (Urteil vom 28.6.2000 - 7 AZR 904/98 - EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5 zu II B 3 c der Gründe) ausgeführt, berechtigte Interessen könnten insbesondere dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber anderweitige Dispositionen getroffen hat. - BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98
Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2002 - 2 Sa 46/02
Die Klägerin kann sich insoweit nicht darauf berufen, das BAG habe in der Entscheidung vom 17.06.1999 (2 AZR 639/98 - EZA § 1 KüSchG; Wiedereinstellungsanspruch Nr. 4) eine veränderte positive Prognose genügen lassen. - BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97
Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2002 - 2 Sa 46/02
Die Berufungsbegründung soll Gericht und Gegner erkennen lassen, welche Gesichtspunkte der Berufungskläger der Rechtsverfolgung oder -verteidigung zugrunde legen will, insbesondere welche tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen des erstinstanzlichen Urteils bekämpft werden sollen und auf welche Gründe dies gestützt wird (BAG Urteil vom 11.3.1998 - 2 AZR 497/97 - EzA § 519 ZPO Nr. 10).