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   LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2015 - 6 Ta 173/15   

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https://dejure.org/2015,40336
LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2015 - 6 Ta 173/15 (https://dejure.org/2015,40336)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.10.2015 - 6 Ta 173/15 (https://dejure.org/2015,40336)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 6 Ta 173/15 (https://dejure.org/2015,40336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zuständigkeit, sachliche, Verweisung, Sozialgericht, Arbeitsbescheinigung, Berichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 1/03

    Rechtsweg; nachträgliche Korrektur einer Lohnsteuerbescheinigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2015 - 6 Ta 173/15
    Das Bundessozialgericht ist dem gefolgt (BSG 12.12.1990 - 11 RAr 43/88 - ; vgl. auch BAG 15.01.1992 - 5 AZR 15/91 - und BAG 11.06.2006 - 5 AZB 1/03).
  • BAG, 13.07.1988 - 5 AZR 467/87

    Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2015 - 6 Ta 173/15
    Das Bundesarbeitsgericht hat dies bereits mit Urteil vom 13.05.1988 (5 AZR 467/87) für die Arbeitsbescheinigung nach § 133 Abs. 1 ArbGG entschieden.
  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91

    Rechtsweg für Klagen auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2015 - 6 Ta 173/15
    Das Bundessozialgericht ist dem gefolgt (BSG 12.12.1990 - 11 RAr 43/88 - ; vgl. auch BAG 15.01.1992 - 5 AZR 15/91 - und BAG 11.06.2006 - 5 AZB 1/03).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 43/88

    Rechtsweg bei Klage auf Berichtigung einer gemäß § 133 AFG zu erteilenden

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.10.2015 - 6 Ta 173/15
    Das Bundessozialgericht ist dem gefolgt (BSG 12.12.1990 - 11 RAr 43/88 - ; vgl. auch BAG 15.01.1992 - 5 AZR 15/91 - und BAG 11.06.2006 - 5 AZB 1/03).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.08.2021 - 6 Ta 65/21

    Rechtswegzuständigkeit - Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung

    Auch die Beschwerdekammer hat sich dem bereits in der Vergangenheit angeschlossen (Beschluss vom 22.10.2015 - 6 Ta 173/15 -), denn alle mit den Voraussetzungen, dem Inhalt und den Rechtsfolgen einer Arbeitsbescheinigung zusammenhängenden Fragen sind öffentlich-rechtlicher Art. Maßgeblich sind öffentlich-rechtliche Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts.
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