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   LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2018 - 1 Ta 124/18   

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https://dejure.org/2018,45121
LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2018 - 1 Ta 124/18 (https://dejure.org/2018,45121)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.11.2018 - 1 Ta 124/18 (https://dejure.org/2018,45121)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. November 2018 - 1 Ta 124/18 (https://dejure.org/2018,45121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 793 ZPO, § 888 Abs 1 S 2 ZPO, § 106 GewO
    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Zwangsgeld - Beschäftigungsanspruch

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld, sofortige Beschwerde, Anschlussbeschwerde, Beschäftigung, Unmöglichkeit, Umorganisation, Substantiierung, Versetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888 Abs. 1 ; GewO § 106
    Verhängung eines Zwangsgelds bei unvertretbaren Handlungen; Unmöglichkeit der Leistungserbringung des Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2003 - 2 Ta 257/03

    Zwangsvollstreckung, Weiterbeschäftigung, Arbeitsplatzwegfall, Glaubhaftmachung,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2018 - 1 Ta 124/18
    Dies gilt dann nicht, wenn der Arbeitgeber substantiiert darlegt und glaubhaft macht, dass diese Organisationsentscheidung nicht willkürlich getroffen ist, insbesondere nicht lediglich der Umgehung der Weiterbeschäftigungsverpflichtung dient (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.02.2003 - 2 Ta 257/03 - Juris, Leitsatz und Rn. 6).
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2018 - 1 Ta 124/18
    Streitigkeiten darüber, ob ein Arbeitgeber im Einzelfall sein Weisungsrecht nach § 106 GewO ordnungsgemäß ausgeübt hat, gehören nicht ins Vollstreckungsverfahren, sondern sind ggf. in einem gesonderten Erkenntnisverfahren zu klären (BAG vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - Juris, Rn. 21; LAG Hessen vom 04.05.2012 - 12 Ta 293/11 - Juris, Rn. 15; LAG Schleswig-Holstein vom 06.09.2012 - 1 Ta 142/12 - Juris, Rn. 26).
  • LAG Hessen, 04.05.2012 - 12 Ta 293/11

    Sofortige Beschwerde - Vollstreckung eines Beschäftigungstitels im bestehenden

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2018 - 1 Ta 124/18
    Streitigkeiten darüber, ob ein Arbeitgeber im Einzelfall sein Weisungsrecht nach § 106 GewO ordnungsgemäß ausgeübt hat, gehören nicht ins Vollstreckungsverfahren, sondern sind ggf. in einem gesonderten Erkenntnisverfahren zu klären (BAG vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - Juris, Rn. 21; LAG Hessen vom 04.05.2012 - 12 Ta 293/11 - Juris, Rn. 15; LAG Schleswig-Holstein vom 06.09.2012 - 1 Ta 142/12 - Juris, Rn. 26).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.09.2012 - 1 Ta 142/12

    Zwangsvollstreckung, Tenor, Weiterbeschäftigungsantrag, Bestimmtheit, Versetzung,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2018 - 1 Ta 124/18
    Streitigkeiten darüber, ob ein Arbeitgeber im Einzelfall sein Weisungsrecht nach § 106 GewO ordnungsgemäß ausgeübt hat, gehören nicht ins Vollstreckungsverfahren, sondern sind ggf. in einem gesonderten Erkenntnisverfahren zu klären (BAG vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - Juris, Rn. 21; LAG Hessen vom 04.05.2012 - 12 Ta 293/11 - Juris, Rn. 15; LAG Schleswig-Holstein vom 06.09.2012 - 1 Ta 142/12 - Juris, Rn. 26).
  • LAG Hessen, 06.07.2016 - 10 Ta 266/16

    1. Der Einwand der Unmöglichkeit ist im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 888

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2018 - 1 Ta 124/18
    Daher sind an den Einwand der Unmöglichkeit im Falle einer erneuten Kündigung hohe Anforderungen zu stellen (LAG Hessen, Beschluss vom 06.07.2016 - 10 Ta 266/16 - Juris Rn. 29 und 32).
  • BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung - Unmöglichkeit der

    bb) Im Übrigen könnte - wovon das Landesarbeitsgericht im Ergebnis zutreffend ausgegangen ist - der Einwand, die Beschäftigungsmöglichkeit sei aufgrund einer unternehmerischen Organisationsentscheidung entfallen, im Verfahren nach § 888 ZPO nur berücksichtigt werden, wenn der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit unstreitig oder offenkundig wäre (vgl. LAG Hamm 6. Dezember 2021 - 12 Ta 378/21 - zu II 2 a der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 22. November 2018 - 1 Ta 124/18 - zu B II 1 e aa (1) der Gründe; Hessisches LAG 6. Juli 2016 - 10 Ta 266/16 - zu II 3 b der Gründe; LAG Baden-Württemberg 9. November 2015 - 17 Ta 23/15 - zu II A 2 b bb bbb der Gründe; Hörland jurisPR-ArbR 16/2022 Anm. 7; Horcher NZA 2022, 747, 753; Ahmad/Horcher NZA 2018, 1234, 1238) , was hier nicht der Fall ist.
  • LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22

    Rechtsmittel des Schuldners gegen die Zwangsvollstreckung; Einstellung der

    Streitigkeiten darüber, ob im Einzelfall das Weisungsrecht nach § 106 GewO ordnungsgemäß ausgeübt wurde, gehören nicht ins Vollstreckungsverfahren ( BAG, Beschluss vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 ), sie sind vielmehr ggf. in einem gesonderten Erkenntnisverfahren zu klären ( LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.11.2018 - 1 Ta 124/18 ).

    (1) Allerdings wird teilweise vertreten, der Arbeitgeber müsse den Arbeitnehmer stets so, wie es im Urteilstenor vorgesehen ist, (weiter)beschäftigen und könne sich im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht darauf berufen, dem Arbeitnehmer nach Erlass der gerichtlichen Entscheidung eine andere Tätigkeit in Ausübung des Direktionsrechts übertragen zu haben ( so für Beschwerden gegen Beschlüsse nach § 888 ZPO LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.11.2018 - 1 Ta 124/18; Hessisches LAG, Beschluss vom 04.05.2012 - 12 Ta 293/11; a.A. Hessisches LAG, Beschluss vom 02.11.2018 - 10 Ta 329/18; LAG Köln, Beschluss vom 25.09.2013 - 11 Ta 162/13; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.09.2012 - 1 Ta 142/12 ).

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