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   LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2009 - 1 Ta 7 b/09   

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https://dejure.org/2009,20484
LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2009 - 1 Ta 7 b/09 (https://dejure.org/2009,20484)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.01.2009 - 1 Ta 7 b/09 (https://dejure.org/2009,20484)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - 1 Ta 7 b/09 (https://dejure.org/2009,20484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Rechtsanwalt, auswärtiger, Beiordnung, Beschränkung der, Mehrkosten, Fahrtkosten, Begrenzung, Verkehrsanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung des nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigter nur unter Beschränkung auf die Kosten eines Verkehrsanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 3; ; ZPO § 121 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 3; ZPO § 121 Abs. 4
    Beiordnung des nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigter nur unter Beschränkung auf die Kosten eines Verkehrsanwalts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hessen, 01.09.2004 - 2 Ta 5/04

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts ohne

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2009 - 1 Ta 7b/09
    Bei der Entscheidung über die Beiordnung eines nicht am Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts ist stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO vorliegen (LAG Hessen vom 01.09.2004 - 2 Ta 5/04 - LAG-Report 2005, 288; LAG Thüringen vom 31.01.2005 - 1 Ta 137/03 - LAG-Report 2005, 2329; LAG Rheinland-Pfalz vom 11.11.2005 - 2 Ta 259/95 - NZA-RR 2006, 213).

    Nur dann, wenn dies verneint wird, darf die Beiordnung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" mit der Folge erfolgen, dass Reisekosten nicht erstattet werden (LAG Hessen vom 01.09.2004 a. a. O.; BGH vom 23.06.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749).

  • LAG Thüringen, 31.01.2005 - 1 Ta 137/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu den

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2009 - 1 Ta 7b/09
    Bei der Entscheidung über die Beiordnung eines nicht am Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts ist stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO vorliegen (LAG Hessen vom 01.09.2004 - 2 Ta 5/04 - LAG-Report 2005, 288; LAG Thüringen vom 31.01.2005 - 1 Ta 137/03 - LAG-Report 2005, 2329; LAG Rheinland-Pfalz vom 11.11.2005 - 2 Ta 259/95 - NZA-RR 2006, 213).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2003 - 1 Ta 84/01

    Prozesskostenhilfe, Rechtsanwalt, auswärtiger, Beiordnung, Beschränkung der,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2009 - 1 Ta 7b/09
    Da die Erforderlichkeit eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO hier bejaht werden kann, besteht vorliegend nur die Möglichkeit, dass der vom Kläger gewählte Rechtsanwalt mit der Maßgabe beigeordnet wird, dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass er seine Kanzlei nicht im Bezirk des Prozessgerichts hat, nur bis zu Höhe der Vergütung eines Verkehrsanwalts erstattungsfähig sind (vergl. LAG Schleswig-Holstein vom 13.08.2008 - 2 Ta 101/08 - LAG Schleswig-Holstein vom 26.08.2003 - 1 Ta 84/01 - NZA-RR 2004, 212; LAG Schleswig-Holstein vom 21.06.2006 - 2 TA 120/06 - NZA-RR 2007, 32; OLG Karlsruhe vom 21.07.2005 - 17 W 30/05 = NJW 2005, 2718).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 17 W 30/05

    Prozesskostenhilfe: Grundsätze für die eingeschränkte Beiordnung und die

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2009 - 1 Ta 7b/09
    Da die Erforderlichkeit eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO hier bejaht werden kann, besteht vorliegend nur die Möglichkeit, dass der vom Kläger gewählte Rechtsanwalt mit der Maßgabe beigeordnet wird, dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass er seine Kanzlei nicht im Bezirk des Prozessgerichts hat, nur bis zu Höhe der Vergütung eines Verkehrsanwalts erstattungsfähig sind (vergl. LAG Schleswig-Holstein vom 13.08.2008 - 2 Ta 101/08 - LAG Schleswig-Holstein vom 26.08.2003 - 1 Ta 84/01 - NZA-RR 2004, 212; LAG Schleswig-Holstein vom 21.06.2006 - 2 TA 120/06 - NZA-RR 2007, 32; OLG Karlsruhe vom 21.07.2005 - 17 W 30/05 = NJW 2005, 2718).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2005 - 2 Ta 259/05

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung mit Erstattung der Reisekosten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2009 - 1 Ta 7b/09
    Bei der Entscheidung über die Beiordnung eines nicht am Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts ist stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO vorliegen (LAG Hessen vom 01.09.2004 - 2 Ta 5/04 - LAG-Report 2005, 288; LAG Thüringen vom 31.01.2005 - 1 Ta 137/03 - LAG-Report 2005, 2329; LAG Rheinland-Pfalz vom 11.11.2005 - 2 Ta 259/95 - NZA-RR 2006, 213).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.08.2008 - 2 Ta 101/08

    Prozesskostenhilfe, Umfang, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Rechtsanwalt,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2009 - 1 Ta 7b/09
    Da die Erforderlichkeit eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO hier bejaht werden kann, besteht vorliegend nur die Möglichkeit, dass der vom Kläger gewählte Rechtsanwalt mit der Maßgabe beigeordnet wird, dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass er seine Kanzlei nicht im Bezirk des Prozessgerichts hat, nur bis zu Höhe der Vergütung eines Verkehrsanwalts erstattungsfähig sind (vergl. LAG Schleswig-Holstein vom 13.08.2008 - 2 Ta 101/08 - LAG Schleswig-Holstein vom 26.08.2003 - 1 Ta 84/01 - NZA-RR 2004, 212; LAG Schleswig-Holstein vom 21.06.2006 - 2 TA 120/06 - NZA-RR 2007, 32; OLG Karlsruhe vom 21.07.2005 - 17 W 30/05 = NJW 2005, 2718).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2006 - 2 Ta 120/06

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Reisekosten,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2009 - 1 Ta 7b/09
    Da die Erforderlichkeit eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO hier bejaht werden kann, besteht vorliegend nur die Möglichkeit, dass der vom Kläger gewählte Rechtsanwalt mit der Maßgabe beigeordnet wird, dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass er seine Kanzlei nicht im Bezirk des Prozessgerichts hat, nur bis zu Höhe der Vergütung eines Verkehrsanwalts erstattungsfähig sind (vergl. LAG Schleswig-Holstein vom 13.08.2008 - 2 Ta 101/08 - LAG Schleswig-Holstein vom 26.08.2003 - 1 Ta 84/01 - NZA-RR 2004, 212; LAG Schleswig-Holstein vom 21.06.2006 - 2 TA 120/06 - NZA-RR 2007, 32; OLG Karlsruhe vom 21.07.2005 - 17 W 30/05 = NJW 2005, 2718).
  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2009 - 1 Ta 7b/09
    Nur dann, wenn dies verneint wird, darf die Beiordnung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" mit der Folge erfolgen, dass Reisekosten nicht erstattet werden (LAG Hessen vom 01.09.2004 a. a. O.; BGH vom 23.06.2004 - XII ZB 61/04, NJW 2004, 2749).
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