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   LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - 5 Sa 91/09   

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LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - 5 Sa 91/09 (https://dejure.org/2009,14052)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.06.2009 - 5 Sa 91/09 (https://dejure.org/2009,14052)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 5 Sa 91/09 (https://dejure.org/2009,14052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Eingruppierung, Zahlungsansprüche, Höhergruppierung, Stufe, Stufenvorlaufzeit, Anrechnung, förderliche Zeiten, Tarifvertrag, Tarifauslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Stufenvorlaufzeiten bei der Höhergruppierung

  • Judicialis

    TV-V § 5 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Stufenvorlaufzeiten bei der Höhergruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 163/01

    Eingruppierung: Restaurateurin im Museum

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - 5 Sa 91/09
    Eine solche Klage ist nicht nur innerhalb des öffentlichen Dienstes, sondern auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich, gegen ihre Zulässigkeit bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken (vgl. BAG, Urteil vom 14.06.1995 - 4 AZR 259/94 -, AP Nr. 7 zu § 12 AVR Caritasverband; BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 -, AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 31.07.2002 - 4 AZR 163/01 -, AP Nr. 292 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 922/07

    Überstundenvergütung - Tarifauslegung: Begriff des Betriebs iSv. § 2 Abs. 2

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - 5 Sa 91/09
    Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit sind insbesondere dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfG 28.01.2003 - 1 BvR 487/01 - BVerfGE 107, 133, 141; BAG Urt. v. 25.10.2007 - 6 AZR 95/07 -, ZTR 2008, 380; BAG Urt. v. 22.01.2009 - 6 AZR 922/07 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 762/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - 5 Sa 91/09
    Aus dem Grunde kann bei der Prüfung eines möglichen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abgestellt werden, sondern nur auf die generellen Auswirkungen der Regelung (BAG, Urt. v. 29.11.2001 - 4 AZR 762/00 -, AP Nr. 296 zu Art. 3 GG; LAG Hamm, Urt. v. 18.03.2003 - 19 Sa 1098/02 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 661/05

    Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - 5 Sa 91/09
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urt. v. 30.05.2001 - 4 AZR 269/00 -, BAGE 98, 35 m.w.N.; BAG Urt. v. 07.07.2004 - 4 AZR 433/03 -, BAGE 111, 204, 209; BAG Urt. v. 18.04.2007 - 4 AZR 661/05 -, zit. n. Juris).
  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - 5 Sa 91/09
    Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit sind insbesondere dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfG 28.01.2003 - 1 BvR 487/01 - BVerfGE 107, 133, 141; BAG Urt. v. 25.10.2007 - 6 AZR 95/07 -, ZTR 2008, 380; BAG Urt. v. 22.01.2009 - 6 AZR 922/07 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - 5 Sa 91/09
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urt. v. 30.05.2001 - 4 AZR 269/00 -, BAGE 98, 35 m.w.N.; BAG Urt. v. 07.07.2004 - 4 AZR 433/03 -, BAGE 111, 204, 209; BAG Urt. v. 18.04.2007 - 4 AZR 661/05 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 870/94

    Tarifvertraglicher Zuschuß zum Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - 5 Sa 91/09
    Für eine Rechtskontrolle eines Tarifvertrages ist dabei maßgeblich, ob sich aus dem von den Tarifvertragsparteien verfolgten Zweck der Leistung Gründe herleiten lassen, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen lassen, der einen Arbeitnehmergruppe einen Leistungsanspruch vorzuenthalten, der der anderen Gruppe eingeräumt worden ist (BAG, Urt. v. 07.11.1995 - 3 AZR 870/94 -, NZA 1996, 778 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 18.03.2003 - 19 Sa 1098/02

    Ausschluss befristet Beschäftigter vom Bezug einer Besitzstandszulage durch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - 5 Sa 91/09
    Aus dem Grunde kann bei der Prüfung eines möglichen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abgestellt werden, sondern nur auf die generellen Auswirkungen der Regelung (BAG, Urt. v. 29.11.2001 - 4 AZR 762/00 -, AP Nr. 296 zu Art. 3 GG; LAG Hamm, Urt. v. 18.03.2003 - 19 Sa 1098/02 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 419/98

    Urlaubsanspruch im Fleischerhandwerk Niedersachsen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - 5 Sa 91/09
    Einschränkungen ergeben sich vielmehr aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG, der den Tarifpartnern eine Einschätzungsprärogative garantiert, soweit es um die Beurteilung der tatsächlichen Regelungsprobleme und der Regelungsfolgen geht, und einen Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum einräumt, soweit es um die inhaltliche Gestaltung der Regelungen geht (vgl. BAG, Urt. v. 18.05.1999 - 9 AZR 419/98 -, AP Nr. 1 zu § 1 TVG ,Tarifverträge: Fleischerhandwerk'; ErfK/Dieterich/Schmidt, 9. Aufl., , Rn. 26 zu Art. 3 GG).
  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - 5 Sa 91/09
    Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit sind insbesondere dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfG 28.01.2003 - 1 BvR 487/01 - BVerfGE 107, 133, 141; BAG Urt. v. 25.10.2007 - 6 AZR 95/07 -, ZTR 2008, 380; BAG Urt. v. 22.01.2009 - 6 AZR 922/07 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Juni 2009 - 5 Sa 91/09 - wird zurückgewiesen.
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