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   LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2005 - 3 Sa 433/05   

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https://dejure.org/2005,5141
LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2005 - 3 Sa 433/05 (https://dejure.org/2005,5141)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.11.2005 - 3 Sa 433/05 (https://dejure.org/2005,5141)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. November 2005 - 3 Sa 433/05 (https://dejure.org/2005,5141)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Urlaubsabgeltung, Übertragung, Folgejahr, Verlangen , dringende betriebliche Gründe, Geltendmachung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abgeltung von nicht genommenen Urlaubstagen; Voraussetzungen für die Übertragung von Urlaubstagen in das nächste Kalenderjahr; Notwendigkeit einer Handlung des Arbeitnehmers zur Übertragung; Darlegungslast und Beweislast für das Vorliegen ...

  • Judicialis

    ArbGG § 72a; ; BUrlG § 7 Abs. 3; ; BUrlG § 7 Abs. 3 Satz 2; ; BUrlG § 7 Abs. 3 Satz 3; ; BUrlG § 7 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 5 Abs. 1 § 7 Abs. 3 Satz 2, 4, Abs. 4
    Übertragung des Urlaubs auf das Folgejahr kraft Gesetzes - Darlegungslast des Arbeitnehmers für gesetzliche Voraussetzungen der Urlaubsübertragung - Antragstellung nur bei Übergang von Teilurlaub

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • ArbG Neumünster - 3 Ca 481b/05
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2005 - 3 Sa 433/05

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 123
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02

    Übertragung von Teilurlaub

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2005 - 3 Sa 433/05
    Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, bedarf es keines Verlangens des Arbeitnehmers (BAG vom 29.7.2003 - 9 AZR 270/02 - zitiert nach Juris; BAG vom 25.8.1987 - 8 AZR 118/86- zitiert nach Juris).

    (BAG a.a.O; BAG vom 29.7.2003 - 9 AZR 270/02 - zitiert nach Juris).

    Nur wenn es um eine Übertragung von Teilurlaubsansprüchen nach § 5 Abs. 1 BUrlG im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG geht, die nicht an betriebliche oder an personenenbedingte Gründe gebunden ist, hängt die Verlängerung der Anspruchsdauer vom Verlangen des Arbeitnehmers, also einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ab ( BAG vom 25.8.1987,a.a.O; BAG vom 29.7.2003, a.a.O).

    Für die Voraussetzungen dieses für ihn günstigen gesetzlichen Tatbestandsmerkmals trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (BAG vom 29.7.2003, a.a.O).

  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86

    Urlaubsanspruch - Übertragungsregelung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2005 - 3 Sa 433/05
    Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, bedarf es keines Verlangens des Arbeitnehmers (BAG vom 29.7.2003 - 9 AZR 270/02 - zitiert nach Juris; BAG vom 25.8.1987 - 8 AZR 118/86- zitiert nach Juris).

    Die Übertragung des Urlaubs am Jahresende hängt allein vom Vorliegen der Merkmale in § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG ab, also davon, ob der Urlaub im Kalenderjahr aus dringenden betrieblichen Gründen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht während des Urlaubsjahrs erfüllt worden ist (BAG v. 23.08.1987 - 8 AZR 118/86, zit. nach Juris).

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