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   LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 TaBV 32/20   

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LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 TaBV 32/20 (https://dejure.org/2021,11940)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.03.2021 - 6 TaBV 32/20 (https://dejure.org/2021,11940)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. März 2021 - 6 TaBV 32/20 (https://dejure.org/2021,11940)
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  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsrat, Durchführungsanspruch, Gesamtbetriebsrat, Gesamtbetriebsvereinbarung, Anwendung

 
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  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 TaBV 32/20
    Dieser besitzt in Bezug auf solche Betriebsvereinbarungen nicht die durch die Einigung auf einen bestimmten Norminhalt vermittelte Rechtsposition, die dazu berechtigt, vom Arbeitgeber als gemeinsamen Normgeber die Durchführung der vereinbarten Regelungen verlangen zu können (BAG 18.05.2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 17).

    Im Falle der Beauftragung des Gesamtbetriebsrats nach § 50 Abs. 2 BetrVG wird dieser nämlich rechtlich als Vertreter der beauftragenden Einzelbetriebsräte tätig und schließt für diese Einzelbetriebsvereinbarungen (BAG 18.05.2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 19).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des 1. Senats des BAG gestalten Gesamt- oder Konzernbetriebsvereinbarungen die kollektive Ordnung der betreffenden Betriebe wie Einzelbetriebsvereinbarungen (BAG 18.05.2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 20; 18.09.2002 - 1 ABR 54/01 -).

    § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG dient dazu, ein gesetzmäßiges Verhalten des Arbeitgebers im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung sicherzustellen (BAG 18.05.2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 20; BAG 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 -).

    In dem Fall kann (auch) der durch die Betriebsvereinbarung begünstigte Betriebsrat die Durchführung der entsprechenden Regelungen verlangen (BAG 18.05.2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 19).

    Das Überwachungsrecht des Betriebsrats ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung der Vorschriften beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 40/01 - BAG 18.05.2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 21).

    Aus der Aufgabe des Betriebsrats, die Einhaltung von Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer zu überwachen, folgen indes keine eigenen Durchführungsansprüche (BAG 18.05.2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 21).

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03

    Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 TaBV 32/20
    § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG dient dazu, ein gesetzmäßiges Verhalten des Arbeitgebers im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung sicherzustellen (BAG 18.05.2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 20; BAG 16.11.2004 - 1 ABR 53/03 -).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 TaBV 32/20
    Das Überwachungsrecht des Betriebsrats ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung der Vorschriften beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 40/01 - BAG 18.05.2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 21).
  • BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08

    Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 TaBV 32/20
    In Fällen, in denen der Arbeitgeber seine Rechtsposition in einer "schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage" verteidigt, scheidet ein solcher Verstoß aus (BAG 19.01.2010 - 1 ABR 55/08 - Rn. 28).
  • BAG, 20.01.2009 - 1 ABR 78/07

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 TaBV 32/20
    Daraus resultierende Meinungsverschiedenheiten können die Betriebsparteien grundsätzlich im Wege eines Feststellungsantrags im Beschlussverfahren klären lassen (vgl. BAG 20.01.2009 - 1 ABR 78/07 - Rn. 29).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 TaBV 32/20
    Ein grober Verstoß des Arbeitgebers iSd. § 23 Abs. 3 BetrVG liegt vor, wenn es sich um eine objektiv erhebliche und offensichtlich schwerwiegende Pflichtverletzung handelt (vgl. BAG 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - Rn. 135).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 TaBV 32/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des 1. Senats des BAG gestalten Gesamt- oder Konzernbetriebsvereinbarungen die kollektive Ordnung der betreffenden Betriebe wie Einzelbetriebsvereinbarungen (BAG 18.05.2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 20; 18.09.2002 - 1 ABR 54/01 -).
  • BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 60/04

    Zumutbare Datenermittlung durch Betriebsrat

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 TaBV 32/20
    Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber aus der betreffenden Betriebsvereinbarung iVm. § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auch deren Durchführung im Betrieb verlangen (BAG 24.01.2006 - 1 ABR 60/04 - Rn. 30).
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