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   LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 4 Sa 267/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22756
LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 4 Sa 267/10 (https://dejure.org/2010,22756)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.11.2010 - 4 Sa 267/10 (https://dejure.org/2010,22756)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. November 2010 - 4 Sa 267/10 (https://dejure.org/2010,22756)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung (beabsichtigte), frühzeitige Kündigung, Rechtsmissbrauch, Beschäftigungsmöglichkeit, anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit, Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; Betriebsbedingte Kündigung bei Kündigungserklärung zwei Jahre vor beabsichtigter Stilllegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; rechtsmissbräuchliche betriebsbedingte Kündigung bei Kündigungserklärung zwei Jahre vor beabsichtigter Stilllegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unternehmer aufgepasst - langfristig ausgesprochene Kündigungen können unwirksam sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Langfristig ausgesprochene Kündigungen können unwirksam sein

Besprechungen u.ä.

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmer aufgepasst - langfristig ausgesprochene Kündigungen können unwirksam sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 79/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 4 Sa 267/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der Kündigungszugang (BAG, Urteil vom 13.02.2008 ­ 2 AZR 79/06 -, zit. nach juris, Rn. 21).

    Im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung muss die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt sein, dass zum Kündigungszeitpunkt mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (BAG, Urteil vom 13.02.2008 ­ 2 AZR 79/06 -, zit. nach juris, Rn. 23).

    Der Anspruch auf Wiedereinstellung verleiht daher einen wesentlich geringeren Schutz, als er im Kündigungsschutzgesetz vorgesehen ist (BAG, Urteil vom 13.02.2008 ­ 2 AZR 79/06 -, zitiert nach juris, Rn. 35).

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 93/01

    Aufhebungsvertrag - Probezeitverlängerung durch entsprechend befristeten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 4 Sa 267/10
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 07.03.2002 (2 AZR 93/01, zit. nach juris, Rn. 25, 26) ausführt, im dortigen Fall sei nicht zu entscheiden, ob eine Verlängerung der Kündigungsfrist, die allein oder überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liege und die längste tarifliche Kündigungsfrist überschreite, zu beanstanden wäre.

    Hinzuweisen ist insoweit zunächst auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.03.2002 (2 AZR 93/01 - zitiert nach juris, Rn. 26), wo der Senat von einer nicht zu beanstandenden überschaubaren längeren Kündigungsfrist spricht beziehungsweise von einem die kurze Probezeitkündigungsfrist angemessen überschreitenden Beendigungszeitpunkt.

  • LAG Berlin, 11.01.1999 - 9 Sa 106/98

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Zeitpunkt der Kündigungserklärung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 4 Sa 267/10
    In der sogenannten vorzeitigen Kündigung liegt in der Regel ein Verzicht auf die gesetzliche Kündigungsfrist (vgl. KR-Spilger, 9. Aufl., § 622 BGB, Rn. 135; ErfK-Müller-Glöge, § 622 BGB, Rn. 13 ; LAG Berlin, Urteil vom 11.01.1999 ­ 9 Sa 106/98 -, zit. nach juris, Rn. 36).

    Auch das Landesarbeitsgericht Berlin, das grundsätzlich gegen eine vorzeitige Kündigung keine Bedenken hat, weist in der zitierten Entscheidung darauf hin, rechtlich problematisch könne eine verfrühte Kündigung unter Umgehungsgesichtspunkten sein (LAG Berlin, Urteil vom 11.01.1999 ­ 9 Sa 106/98 -, zitiert nach juris, Rn. 26).

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 4 Sa 267/10
    Vielmehr kann sich der Arbeitgeber nur dann nicht auf dringende betriebliche Erfordernisse berufen, wenn tatsächlich ein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der gekündigte Arbeitnehmer hätte weiterbeschäftigt werden können (BAG, Urteil vom 18.01.1990 ­ 2 AZR 357/89 -, zitiert nach juris, Rn. 24).

    Er muss im Allgemeinen keinen konkreten freien Arbeitsplatz benennen (BAG, Urteil vom 15.08.2002 ­ 2 AZR 195/01 -, zitiert nach juris, Rn. 17; BAG, Urteil vom 18.01.1990 ­ 2 AZR 357/89 ­ zitiert nach juris, Rn. 25).

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 4 Sa 267/10
    Danach ist die Kündigung auch dann sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann (BAG, Urteil vom 02.02.2006 ­ 2 AZR 38/05 -, zit. nach juris, Rn. 20).

    Als frei gelten dann wiederum ­ darauf weist die Beklagte zutreffend hin ­ nur solche Arbeitsplätze, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind oder bei denen der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung mit hinreichender Sicherheit vorhersehen kann, dass der Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zur Verfügung stehen wird (BAG, Urteil vom 23.11.2004 ­ 2 AZR 38/04 ­ zit. nach juris, Rn. 37; BAG, Urteil vom 02.02.2006 ­ 2 AZR 38/05 -, zit. nach juris, Rn. 22).

  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 204/87

    Umgehung einer Unkündbarkeitsregelung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 4 Sa 267/10
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat bereits mit Urteil vom 16.10.1987 (7 AZR 204/87, veröffentlicht in AP Nr. 2 zu § 53 BAT) ausgeführt, dass ein Hinausschieben des Wirksamwerdens einer arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigung über die gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen hinaus an sich rechtlich möglich ist, weil die gesetzlichen und tariflichen Kündigungsfristen nur Mindestfristen zum Schutze des Arbeitnehmers sind und eine Verlängerung dieser Fristen durch den Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung dem Arbeitnehmer zugute kommt, weil dadurch sein Arbeitsverhältnis länger aufrechterhalten wird.

    Zudem hat auch bereits das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 16.10.1987 (7 AZR 204/87, AP Nr. 2 zu § 53 BAT) darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Kündigung dann zu beanstanden sein könnte, wenn sie sich als Normumgehung darstellt, weil sie ­ wie dort ­ die Regeln der tariflichen Unkündbarkeit umgeht und deshalb funktionswidrig war.

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 4 Sa 267/10
    g. Abschließend ist nochmals das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 12.04.2002 zu zitieren (2 AZR 256/01, zitiert nach juris, Rn. 27).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 4 Sa 267/10
    Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Kündigungsschutzverfahrens auf der Grundlage der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20.02.1985 (GS 1/84 ­ NZA 1985, 702) begründet.
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 4 Sa 267/10
    Als frei gelten dann wiederum ­ darauf weist die Beklagte zutreffend hin ­ nur solche Arbeitsplätze, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind oder bei denen der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung mit hinreichender Sicherheit vorhersehen kann, dass der Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zur Verfügung stehen wird (BAG, Urteil vom 23.11.2004 ­ 2 AZR 38/04 ­ zit. nach juris, Rn. 37; BAG, Urteil vom 02.02.2006 ­ 2 AZR 38/05 -, zit. nach juris, Rn. 22).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 4 Sa 267/10
    Er muss im Allgemeinen keinen konkreten freien Arbeitsplatz benennen (BAG, Urteil vom 15.08.2002 ­ 2 AZR 195/01 -, zitiert nach juris, Rn. 17; BAG, Urteil vom 18.01.1990 ­ 2 AZR 357/89 ­ zitiert nach juris, Rn. 25).
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