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   LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 277/10   

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LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 277/10 (https://dejure.org/2010,14810)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.11.2010 - 6 Sa 277/10 (https://dejure.org/2010,14810)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. November 2010 - 6 Sa 277/10 (https://dejure.org/2010,14810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung (beabsichtigte), frühzeitige Kündigung, Rechtsmissbrauch, Beschäftigungsmöglichkeit, anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit, Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei rechtsmissbräuchlicher Kündigung zwei Jahre vor beabsichtigter Stilllegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei rechtsmissbräuchlicher Kündigung zwei Jahre vor beabsichtigter Stilllegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 277/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur 17.06.1999 ­ 2 AZR 456/98 ­ BAGE 92, 79; 12.04.2002 ­ 2 AZR 256/01 ­ AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120; 13.02.2008 ­ 2 AZR 543/06 ­ NZA 2008, 821) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen, wie z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist auf den Zeitpunkt des Kündigungszugangs abzustellen (BAG 30.05.1985 ­ 2 AZR 321/84 ­ AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24; 12.04.2002 ­ 2 AZR 256/01 ­ AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120; 21.04.2005 ­ 2 AZR 241/04 ­ BAG 114, 258; KR-Griebeling 9. Aufl. § 1 KSchG Rn. 550).

    Das Gestaltungsrecht Kündigung kann nur rechtswirksam ausgeübt werden, wenn im Zeitpunkt der Kündigungserklärung der Kündigungsgrund vorliegt (BAG 13.02.2008 ­ 2 AZR 543/06 ­ NZA 2008, 821; Hergenröder Anm. zu BAG 12.04.2002 ­ 2 AZR 256/01 ­ EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118 S. 8).

    Das bedeutet, dass in den Fällen, in denen zwar bei Zugang der Kündigung noch eine Beschäftigungsmöglichkeit besteht, aber die für den künftigen Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses maßgeblichen Entscheidungen bereits gefallen sind, zu prüfen ist, ob der Arbeitnehmer bis zum Kündigungstermin voraussichtlich entbehrt werden kann (vgl. BAG 27.01.1987 ­ 7 AZR 652/85 ­ BAGE 54, 215; 12.04.2002 ­ 2 AZR 256/01 ­ AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120).

    Die Annahme, dass der Arbeitnehmer bis zum Kündigungstermin entbehrt werden kann, ist nur dann berechtigt, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (std. Rspr. des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts 11.03.1998 ­ 2 AZR 414/97 ­ AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43; 12.04.2002 ­ 2 AZR 256/01 ­ AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120; 13.02.2008 ­ 2 AZR 543/06 ­ NZA 2008, 821).

    Der Anspruch auf Wiedereinstellung verleiht dem Arbeitnehmer einen wesentlich geringeren Schutz, als er im Kündigungsschutzgesetz vorgesehen ist (vgl. dazu ausführlich BAG 12.04.2002 ­ 2 AZR 256/01 ­ AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120).

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 277/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur 17.06.1999 ­ 2 AZR 456/98 ­ BAGE 92, 79; 12.04.2002 ­ 2 AZR 256/01 ­ AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120; 13.02.2008 ­ 2 AZR 543/06 ­ NZA 2008, 821) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen, wie z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Die Kündigung muss wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (BAG 13.02.2008 ­ 2 AZR 543/06 ­ a. a. O.).

    Das Gestaltungsrecht Kündigung kann nur rechtswirksam ausgeübt werden, wenn im Zeitpunkt der Kündigungserklärung der Kündigungsgrund vorliegt (BAG 13.02.2008 ­ 2 AZR 543/06 ­ NZA 2008, 821; Hergenröder Anm. zu BAG 12.04.2002 ­ 2 AZR 256/01 ­ EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118 S. 8).

    Die Annahme, dass der Arbeitnehmer bis zum Kündigungstermin entbehrt werden kann, ist nur dann berechtigt, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (std. Rspr. des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts 11.03.1998 ­ 2 AZR 414/97 ­ AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43; 12.04.2002 ­ 2 AZR 256/01 ­ AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120; 13.02.2008 ­ 2 AZR 543/06 ­ NZA 2008, 821).

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 277/10
    Da das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit jedoch eine negative Tatbestandsvoraussetzung ist, gilt im Kündigungsschutzprozess insoweit eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (BAG 15.08.2002 ­ 2 AZR 195/01 ­ BAGE 102, 197).

    Erst auf nähere Darlegungen des Arbeitnehmers, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (zweiter Schritt), muss der Arbeitgeber in einem dritten Schritt eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen ist (BAG 15.08.2002 ­ 2 AZR 195/01 ­ a. a. O.; 24.02.2000 ­ 8 AZR 167/99 ­ AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 47).

    Auch wenn der Arbeitnehmer keinen konkreten freien Arbeitsplatz benennen muss (BAG 15.08.2002 ­ 2 AZR 195/01 ­ a. a. O.; 06.11.1997 ­ 2 AZR 253/97 ­ NZA 1998, 833), genügt er den Anforderungen an die Darlegungslast nicht, wenn er nur allgemein auf die Personalfluktuation im Unternehmen hinweist.

  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 204/87

    Umgehung einer Unkündbarkeitsregelung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 277/10
    Auch der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in einem Urteil vom 16.10.1987 (­ 7 AZR 204/87 ­ AP BAT § 53 Nr. 2) ausgeführt, dass ein Hinausschieben des Wirksamwerdens einer arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigung über die gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfrist hinaus an sich rechtlich möglich ist, weil gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfristen nur Mindestfristen zum Schutze der Arbeitnehmer sind und eine Verlängerung dieser Fristen durch den Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung dem Arbeitnehmer zugutekommt, indem sie sein Arbeitsverhältnis länger aufrechterhält.

    Der 7. Senat (16.10.1987 ­ 7 AZR 204/87 ­ AP BAT § 53 Nr. 2) hat bereits erkannt, dass die Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nachteilig sein kann.

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 277/10
    Erweist sich die Prognose des Arbeitgebers aufgrund von Umständen, die erst nach Zugang der Kündigung eingetreten sind, als falsch, kommt im Einzelfall ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (vgl. BAG 28.06.2000 ­ 7 AZR 904/98 ­ AP KSchG 1969 § 1 Nr. 6 Wiedereinstellung m. w. N.).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 93/01

    Aufhebungsvertrag - Probezeitverlängerung durch entsprechend befristeten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 277/10
    Der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 07.03.2002 die Frage offen lassen, ob eine Verlängerung der Kündigungsfrist, die allein oder überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegt oder die längste tarifliche Kündigungsfrist überschreitet, zu beanstanden ist (BAG 07.03.2002 ­ 2 AZR 93/01 ­ AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 22).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 277/10
    Die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast gelten unabhängig davon, ob eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im selben oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens, zu geänderten Vertragsbedingungen oder nach einer Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme, in Betracht kommt (BAG 24.03.1983 ­ 2 AZR 21/82 ­ BAGE 42, 151).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 277/10
    Entscheidend ist, ob tatsächlich ein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der gekündigte Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden könnte (BAG 18.01.1990 ­ 2 AZR 357/89 ­ BAGE 64, 34).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 277/10
    Auch wenn der Arbeitnehmer keinen konkreten freien Arbeitsplatz benennen muss (BAG 15.08.2002 ­ 2 AZR 195/01 ­ a. a. O.; 06.11.1997 ­ 2 AZR 253/97 ­ NZA 1998, 833), genügt er den Anforderungen an die Darlegungslast nicht, wenn er nur allgemein auf die Personalfluktuation im Unternehmen hinweist.
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 277/10
    Erst auf nähere Darlegungen des Arbeitnehmers, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (zweiter Schritt), muss der Arbeitgeber in einem dritten Schritt eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen ist (BAG 15.08.2002 ­ 2 AZR 195/01 ­ a. a. O.; 24.02.2000 ­ 8 AZR 167/99 ­ AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 47).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 241/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der

  • BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 17/91

    Verlangen nach Aufstellung eines Sozialplans durch einen erst während der

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2011 - 3 Sa 457/10

    Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; rechtsmissbräuchliche

    Die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts schließt sich insoweit der gleichgelagerten Entscheidung der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 24.11.2010 - 6 Sa 277/10 - an und macht sich die Entscheidungsgründe gleichlautend wie folgt zu Eigen:.
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2011 - 3 Sa 283/10

    Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; rechtsmissbräuchliche

    Die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts schließt sich insoweit der gleichgelagerten Entscheidung der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 24.11.2010 - 6 Sa 277/10 - an und macht sich die Entscheidungsgründe gleichlautend wie folgt zu Eigen:.
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2011 - 3 Sa 266/10

    Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; rechtsmissbräuchliche

    Die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts schließt sich insoweit der gleichgelagerten Entscheidung der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 24.11.2010 - 6 Sa 277/10 - an und macht sich die Entscheidungsgründe gleichlautend wie folgt zu Eigen:.
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