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   LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 13/17   

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https://dejure.org/2018,24533
LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 13/17 (https://dejure.org/2018,24533)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.04.2018 - 6 TaBV 13/17 (https://dejure.org/2018,24533)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. April 2018 - 6 TaBV 13/17 (https://dejure.org/2018,24533)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG, § 77 BetrVG, § 50 Abs 1 S 1 BetrVG
    Originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur unternehmensweiten Einführung eines GPS-Systems

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Gesamtbetriebsvereinbarung, Wirksamkeit, Gesamtbetriebsrat, Betriebsrat, Zuständigkeit, Konflikt, GPS-System

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung der Zuständigkeit von Gesamt- und Einzelbetriebsrat für den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur unternehmensweiten Einführung eines GPS-Systems

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung der Zuständigkeit von Gesamt- und Einzelbetriebsrat für den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur unternehmensweiten Einführung eines GPS-Systems

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung der Zuständigkeit von Gesamt- und Einzelbetriebsrat für den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur unternehmensweiten Einführung eines GPS-Systems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 13/17
    Die Frage der Geltung lässt sich nicht zwingend nur einheitlich für alle Betriebe der Arbeitgeberin beantworten (vgl. dazu BAG 9, 12.2003 - 1 ABR 49/02 - Rn. 24).

    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Unternehmens und der einzelnen Betriebe (BAG 14.11.2006 - 1 ABR 4/06 - Rn. 22; BAG 9, 12.2003 - 1 ABR 49/02 - Rn. 31).

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 13/17
    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Unternehmens und der einzelnen Betriebe (BAG 14.11.2006 - 1 ABR 4/06 - Rn. 22; BAG 9, 12.2003 - 1 ABR 49/02 - Rn. 31).

    Die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung ist in Angelegenheiten, die in vollem Umfang der Mitbestimmung unterliegen, zwingend (ständige Rechtsprechung, etwa BAG 14.11.2006 - 1 ABR 4/06 - Rn. 22).

  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 13/17
    In einem solchen Fall ist eine unterschiedliche Ausgestaltung des elektronischen Datenverarbeitungssystems in den einzelnen Betrieben mit dessen einheitlicher Funktion nicht vereinbar (vgl. zur Einführung einer unternehmenseinheitlichen Telefonanlage BAG 30.8.1995 - 1 ABR 4/95 - Rn. 27 ff.; BAG 11.11.1998 - 7 ABR 47/97 - Rn. 14).

    Das aber würde zu Verzögerungen führen und die Gefahr von Ungenauigkeiten oder Übermittlungsfehlern heraufbeschwören (vgl. dazu BAG 30.8.1995 - 1 ABR 4/95 - Rn. 28).

  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 47/97

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 13/17
    In einem solchen Fall ist eine unterschiedliche Ausgestaltung des elektronischen Datenverarbeitungssystems in den einzelnen Betrieben mit dessen einheitlicher Funktion nicht vereinbar (vgl. zur Einführung einer unternehmenseinheitlichen Telefonanlage BAG 30.8.1995 - 1 ABR 4/95 - Rn. 27 ff.; BAG 11.11.1998 - 7 ABR 47/97 - Rn. 14).
  • BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93

    Abänderung von Sozialplänen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 13/17
    Denn eine Betriebsvereinbarung endet mit dem Inkrafttreten einer neuen Betriebsvereinbarung über denselben Regelungsgegenstand (zum Ablösungsprinzip vgl. BAG 10.8.1994 - 10 ABR 61/93 - Rn. 34).
  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - 6 TaBV 13/17
    Der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 14.11.2006 (dort Rn. 30) ausgeführt, dass die technische Notwendigkeit einer betriebsübergreifenden Regelung u.a. dann bestehen kann, wenn im Wege der elektronischen Datenverarbeitung in mehreren Betrieben Daten erhoben und verarbeitet werden, die auch zur Weiterverwendung in anderen Betrieben bestimmt sind (vgl. schon BAG 14.9.1984 - 1 ABR 23/82 - Rn. 40).
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